The National Times - Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen

Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen


Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen
Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen / Foto: © AFP/Archiv

Für die in Arbeitsverträgen häufigen Verweise auf einen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitgebern die Rosinenpickerei erschwert. Nach einem am Mittwoch in Erfurt veröffentlichten Urteil unterliegt ein Arbeitsvertrag der vollen gerichtlichen Kontrolle, wenn er nicht den gesamten Tarifvertrag in Bezug nimmt, sondern teils abweichende Regelungen trifft. (Az. 10 AZR 162/24)

Textgröße ändern:

Von Arbeitgebern formularmäßig verwendete Arbeitsverträge gelten rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wie diese unterliegen sie daher einer gerichtlichen Kontrolle, um eine einseitige Benachteiligung der schwächeren Seite – etwa Verbraucher, Mieter oder eben Arbeitnehmer – zu vermeiden.

Für Tarifverträge gilt dies nicht. Gesetzgeber und Arbeitsgerichte gehen hier davon aus, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf Augenhöhe verhandeln und daher ein für beide Seiten angemessenes Gesamtpaket schnüren.

Der Kläger im Streitfall war Rettungssanitäter in Hessen. Sein Arbeitsvertrag richtete sich weitgehend nach dem Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), wich aber in mehreren Punkten davon ab.

Im November 2021 hatte der Rettungssanitäter ein Weihnachtsgeld in Höhe von 2767 Euro erhalten. Im Januar kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31. März 2022. Unter Hinweis auf den DRK-Reformtarif forderte der Arbeitgeber die Jahressonderzahlung zurück.

Das BAG urteilte nun, dass der Rettungssanitäter das Geld behalten darf. Zwar seien die tarifvertraglichen Voraussetzungen für eine Rückzahlung erfüllt. Auf das für Tarifverträge bestehende "Kontrollprivileg" könne sich der Arbeitgeber aber nicht berufen, weil der von ihm vorformulierte Arbeitsvertrag teils abweichende Regelungen enthalte.

Zur Begründung betonten die Erfurter Richter, dass erst "die Gesamtheit der Regelungen eines Tarifvertrags" die Vermutung rechtfertige, dass er die gegenläufigen Interessen angemessen ausgleicht. Unschädlich seien lediglich ergänzende Klauseln zu Fragen, die der in Bezug genommene Tarifvertrag nicht regelt.

Daher unterliege hier der Arbeitsvertrag einer gerichtlichen Kontrolle. Diese ergebe, dass die Rückzahlung den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Denn nach der tariflichen Klausel solle das Weihnachtsgeld nicht nur die Betriebstreue belohnen, sondern sei auch rückwirkend als "Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung" gedacht.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Wirtschaftsweise Grimm nennt neuen Tankrabatt "zynisch"

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat die Entscheidung der Bundesregierung für einen neuen Tankrabatt scharf kritisiert. Es sei "zynisch", auf Kosten der jungen Generation das Fahren von Autos mit Verbrennungsmotor zu subventionieren, sagte die Ökonomin dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Sonntagsausgabe).

Bericht: Geheime Technik von US-Tarnkappenjet F-35 nach Hongkong umgeleitet

Geheime Technik des hochmodernen US-Tarnkappenjets F-35 ist einem Medienbericht zufolge womöglich China in die Hände gefallen. Die Plattform Politico berichtete am Freitag, dass eine Ladung mit Teilen des Flugzeugs, darunter die Cockpithaube mit der Tarnkappentechnologie, auf dem Weg von Australien in die USA nach Hongkong umgeleitet wurde und seither als vermisst gilt. Der Tarnkappen-Jet F-35 gilt als das modernste Kampfflugzeug der Welt, erst am Freitag nahm Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) den ersten Jet für die Bundeswehr in Empfang.

Neuer Chef der Meyer Werft sieht Kreuzfahrtschiffbauer auf gutem Kurs

Der neue Chef der Meyer Werft, André Walter, sieht das finanziell angeschlagene Traditionsunternehmen auf einem guten Kurs. "Die Werft hatte finanzielle und wirtschaftliche Probleme, das ist bekannt. Aber es gibt einen klaren Plan, um da herauszukommen, und den arbeiten wir jetzt konsequent ab", sagte der 60-Jährige ehemalige Airbus-Manager der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Samstagsausgabe). Der Kreuzfahrtschiffbauer habe eine "sehr gute Zukunftsperspektive".

Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt

Inmitten der Debatte über die Gefahren durch die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat auch Google einen Sicherheitsvorfall beim Test seines KI-Modells Gemini gemeldet. Gemini habe Cyberangriffe auf mehrere Websites ausgeführt, teilte die Google-Managerin Heather Adkins am Freitag der Nachrichtenagentur AFP mit. Die Hackerangriffe, die sich im Mai ereignet hatten, waren im Juli von Google entdeckt worden. Zunächst hatte das "Wall Street Journal" über die Vorfälle berichtet.

Textgröße ändern: