The National Times - Trump: Fortschritte bei Tiktok und Handelsfragen in Telefonat mit Xi erzielt

Trump: Fortschritte bei Tiktok und Handelsfragen in Telefonat mit Xi erzielt


Trump: Fortschritte bei Tiktok und Handelsfragen in Telefonat mit Xi erzielt
Trump: Fortschritte bei Tiktok und Handelsfragen in Telefonat mit Xi erzielt / Foto: © AFP/Archiv

Die USA und China haben nach Angaben von US-Präsident Donald Trump eine Annäherungen in Handelsfragen erzielt. "Wir haben Fortschritte bei vielen sehr wichtigen Themen gemacht, darunter Handel, Fentanyl, die Notwendigkeit, den Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu beenden, und die Genehmigung des Tiktok-Deals", schrieb Trump am Freitag nach einem Telefonat mit seinem chinesischen Kollegen Xi Jinping in seinem Onlinedienst Truth Social.

Textgröße ändern:

Beide Länder verhandeln derzeit über Zölle sowie die Neuorganisation der Eigentumsverhältnisse bei der Videoplattform Tiktok in den USA. Zuletzt hatte der US-Präsident eine Frist zum Verkauf des Unternehmens, das dem chinesischen Konzern Bytedance gehört, ein weiteres Mal verlängert. Trump hatte am Donnerstag gesagt, er hoffe "etwas in Bezug auf Tiktok abzuschließen". Eine Einigung verkündete er nun aber nicht.

Der Onlinedienst ist insbesondere bei jungen Menschen beliebt und hat in den USA etwa 170 Millionen Nutzer. Ein US-Gesetz aus der Zeit von Trumps Vorgänger Joe Biden verpflichtet das Unternehmen zum Verkauf der Plattform in den USA, wenn es einen Ausschluss von den App-Stores vermeiden will. Washington begründete dies mit nationalen Sicherheitsinteressen, befürchtet wurde chinesische Propaganda auf Tiktok oder ein Ausspähen von US-Nutzern.

Xi rief Trump in dem Telefonat auf, "einseitige Handelsentscheidungen" zu vermeiden, wie chinesische Staatsmedien berichteten. Der Streit um Tiktok solle durch Gespräche auf der Grundlage von "Marktregeln" beigelegt werden, hieß es.

Trump kündigte ein Treffen mit Xi am Rande des Gipfels der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft (Apec) an, der am 31. Oktober und 1. November in Südkorea stattfinden wird. Anfang 2026 wolle er außerdem nach China reisen, erklärte der US-Präsident. Xi werde die USA "zu einem geeigneten Zeitpunkt" besuchen.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: