The National Times - Europäische Zentralbank lässt Leitzinsen unverändert

Europäische Zentralbank lässt Leitzinsen unverändert


Europäische Zentralbank lässt Leitzinsen unverändert
Europäische Zentralbank lässt Leitzinsen unverändert

Auch angesichts einer unerwartet hohen Inflationsrate in der Eurozone belässt die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins vorerst bei historisch niedrigen null Prozent. Auch die beiden weiteren wichtigen Zinssätze blieben unverändert, wie die EZB am Donnerstag mitteilte. Der Einlagenzins für Banken beträgt weiterhin minus 0,5 Prozent. Bei kurzfristigen Kapitalspritzen und sogenannten Übernachtkrediten werden wie bisher 0,25 Prozent Zinsen fällig.

Textgröße ändern:

Unter dem Pandemic Emergency Purchasing Programme (PEPP) werden laut EZB im ersten Quartal 2022 außerdem "geringere Nettoankäufe von Vermögenswerten" getätigt. Die Ankäufe sollen, wie bereits im Dezember beschlossen, Ende März 2022 eingestellt werden. Erst nach einem Ende der Anleihekäufe wird die EZB ihre Leitzinsen nach eigener Aussage erhöhen. Die EZB betonte, dass die Nettoankäufe "erforderlichenfalls wieder aufgenommen werden" könnten, "um negativen Schocks im Zusammenhang mit der Pandemie entgegenzuwirken".

Auch die Anleihekäufe unter dem älteren Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) werden wie geplant fortgesetzt. Im zweiten Quartal werden sich die Nettoeinkäufe demnach auf monatlich 40 Milliarden Euro belaufen, im dritten Quartal sollen diese auf 30 Milliarden Euro monatlich abgesenkt werden. Ab Oktober sollen die Ankäufe mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro monatlich fortgesetzt werden, ein Ende der Anleihekäufe unter dem APP stellte die EZB nicht in Aussicht.

Zuletzt hatte sich die Kritik am lockeren geldpolitischen Kurs der EZB verstärkt. Die US-Notenbank Fed kündigte außerdem bereits in der vergangenen Woche ein Zinserhöhung für März an, auch dies erhöht den Druck auf den EZB-Rat, den eigenen Kurs zu ändern. Die Inflation in der Eurozone war im Januar mit 5,1 Prozent überraschend hoch ausgefallen. EZB-Präsidentin Christine Lagarde hatte wiederholt betont, dass es sich bei der hohen Inflation um ein vorübergehendes Phänomen aufgrund von Sondereffekten der Pandemie handele.

C.Bell--TNT

Empfohlen

Ölpreis wieder über 100 Dollar - Spritpreise binnen einer Woche stark gestiegen

Der Iran-Krieg sorgt wieder für steigende Ölpreise: Am Mittwoch sprang der Preis für ein Fass der Nordseesorte Brent erstmals seit Juli wieder über 100 Dollar. Die US-Sorte WTI lag bei über 95 Barrel pro Barrel. An den Tankstellen in Deutschland kletterten die Preise für Benzin und Diesel bereits in den vergangenen Tagen deutlich.

Pistorius: Steigende Wehr-Ausgaben sind "Ausdruck der ernsten Lage"

Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Russland hat Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) die steigenden Wehr-Ausgaben verteidigt. "Unser Haushaltsentwurf ist Ausdruck dieser ernsten Lage und einer großen Verantwortung für unsere Sicherheit, für die Menschen in unserem Land", sagte Pistorius am Mittwoch im Bundestag. Er verwies auf technologische Fortschritte bei Waffensystemen und Investitionen in Zukunftstechnologien. Zudem sei die Bundeswehr "für viele attraktiver geworden".

Digitale Brieftasche d-you: Ausweis, Führerschein und Uni-Zeugnis in einer App

Führerschein, Personalausweis und Krankenkassenkarte in einer App - am 2. Januar will das Digitalministerium dafür das staatliche Angebot "d-you" freischalten. Minister Karsten Wildberger (CDU) stellte am Mittwoch Namen, Logo und erste Partner für die Umsetzung der digitalen Brieftasche vor. Perspektivisch sollen auf der Plattform viele weitere Dokumente gespeichert werden können, etwa Uni-Zeugnis, Gehaltsabrechnung oder Kundenkarte. Der Digitalverband Bitkom hofft auf einen "kräftigen Schub" für die Digitalisierung.

Trotz Vollkasko: Versicherung muss zu hohe Werkstattrechnung nicht ganz bezahlen

Die Kaskoversicherung muss nicht für übertrieben hohe Reparaturkosten am Auto aufkommen. Unberechtigte Teile der Rechnung muss sie nicht erstatten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Geklagt hatte eine Frau, deren Wagen vollkaskoversichert ist. (Az. IV ZR 235/25)

Textgröße ändern: