The National Times - BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant

BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant


BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant / Foto: © AFP/Archiv

Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die Bundesnetzagentur hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Behörde Recht gegeben. Die Bundesnetzagentur durfte demnach die Öffentlichkeit darüber informieren, dass sie einem Energielieferanten die Tätigkeit zum Schutz der Kunden untersagte. Der Gasanbieter hatte im Zuge der steigenden Energiepreise im Dezember 2021 die Lieferung eingestellt und 370.000 Kunden gekündigt. (Az. EnVR 10/24)

Textgröße ändern:

Im März 2023 wollte er wieder Kunden beliefern. Die Bundesnetzagentur leitete ein Verfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ein und verbot dem Anbieter Ende Juni, Haushaltskunden zu beliefern. Im Juli 2023 informierte sie die Öffentlichkeit per Pressemitteilung, um die es nun vor Gericht ging.

Das Unternehmen argumentierte, dass solche Informationen von einer Behörde einen Verlust der Reputation zur Folge hätten und sogar die Existenz vernichten könnten. Es verwies darauf, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Zeitpunkt nicht bestandskräftig war.

Diese wurde Ende November 2023 gerichtlich aufgehoben, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt die Untersagung zum Zeitpunkt Juni 2023 aber weiter für gerechtfertigt. Später wurde dem Energieanbieter unter Auflagen wieder erlaubt, Haushalte mit Gas zu beliefern.

Der BGH entschied nun, dass die Pressemitteilung veröffentlicht werden durfte. Sie durfte demnach auch den Hinweis enthalten, dass der Energielieferant nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten habe, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen.

Die Behörde habe hier das Interesse der Öffentlichkeit an Information höher gewichten dürfen als die Interessen der Firma, erklärte der BGH. Die zugrunde liegende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz solle behördliches Handeln transparenter machen und es ermöglichen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

EVP-Chef Weber verspricht Abkehr von Verbrenner-Aus - ADAC fordert Ende von "Grundsatzdebatten"

Der Chef der Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber (CSU), hat eine baldige Abkehr vom geplanten Verbot von Verbrennermotoren bei Neuwagen ab 2035 in der EU in Aussicht gestellt. "Ich verspreche den Europäern das Aus vom Verbrenner-Aus", sagte Weber der "Welt am Sonntag". "Dafür kämpfen wir hier in Brüssel schon lange - und im Herbst werden wir liefern." Er halte zwar am Ziel der Klimaneutralität fest, erklärte Weber. Aber der Weg dorthin müsse offen bleiben.

Bundesbankpräsident: "Kein Handlungsdruck" für weitere Leitzinssenkungen

Bundesbankpräsident Joachim Nagel sieht derzeit keine Notwendigkeit dafür, dass die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen weiter senkt. "Es besteht derzeit kein Handlungsdruck", sagte Nagel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" laut Vorabmeldung vom Freitag. Das von der EZB bestätigte Zinsniveau erlaube es, die weitere Entwicklung abzuwarten. Der EZB-Rat hatte bei seiner September-Zinssitzung am Donnerstag beschlossen, den zentralen Leitzins bei unverändert 2,0 Prozent zu lassen.

Frankreichs Premier Lecornu berät mit Blick auf Sparmaßnahmen mit Sozialpartnern

Der neue französische Premierminister Sébastien Lecornu setzt seine Beratungen mit Blick auf seine Regierungsmannschaft und einen Haushaltskompromiss fort. Nach ersten Gesprächen mit Vertretern seines eigenen Mitte-rechts-Lagers standen am Freitag Treffen mit den Gewerkschaften und Unternehmervertretern an. Für den Abend wird zudem die neue Einschätzung der Rating-Agentur Fitch erwartet, die Frankreichs Bonität angesichts seiner schlechten Wirtschaftslage herunterstufen könnte.

IG Metall fordert zum Start der Stahl-Tarifrunde Jobgarantie und Reallohnerhalt

Angesichts der Krise in der deutschen Stahlindustrie geht die IG Metall mit der Forderung nach einer Jobgarantie und dem Erhalt der Reallöhne in die aktuelle Tarifrunde. "Wir wollen ein Ausbluten der deutschen Schlüsselindustrie und ihrer Beschäftigten auf jeder Ebene verhindern", erklärte am Freitag die IG-Metall-Tarifvorständin Nadine Boguslawski. "Wir wollen und müssen Beschäftigung, Reallöhne und Fachkräfte sichern."

Textgröße ändern: