The National Times - BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden

BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden


BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden
BGH: Unzulässige Bankgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden / Foto: © AFP/Archiv

Unzulässige Kontoführungsgebühren können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden. Danach sind die Ansprüche verjährt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied. Die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts hatte damit keinen Erfolg. (Az. XI ZR 45/24)

Textgröße ändern:

Der vzbv hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse angestrengt, der sich 1200 Kundinnen und Kunden anschlossen. Die Sparkasse hatte Ende 2016 die Gebühren bei Girokonten verändert, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. Wenn die Kunden nicht widersprachen, galten die Änderungen als genehmigt.

Durch die Änderungen erhöhten sich die Gebühren teils um wenige Euro, ein kostenloses Konto für Studierende wurde nicht mehr angeboten. Im April 2021 entschied der BGH allerdings, dass Banken so nicht vorgehen dürfen und bei Gebührenänderungen die ausdrückliche Zustimmung einholen müssen. Dabei ging es um einen anderen Fall, das Urteil galt aber grundsätzlich.

Die Sparkasse änderte ihr Vorgehen daraufhin. Der vzbv klagte, um die Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Gebühren zu erreichen. Das Berliner Kammergericht gab den Verbraucherschützern im März 2024 teilweise recht und entschied, dass Kunden unzulässige Gebühren zurückverlangen dürfen. Vor 2018 entstandene Ansprüche sah es allerdings als verjährt an.

Dagegen wandte sich der vzbv an den BGH. Er fand, dass die Verjährungsfrist erst mit dem BGH-Urteil von 2021 beginnen dürfe. Erst danach hätten Verbraucherinnen und Verbraucher Bescheid gewusst. Dann hätten unzulässige Gebühren bis Ende 2024 zurückgefordert werden können.

Der BGH folgte dieser Argumentation aber nun nicht. Er erklärte, dass die Rechtslage auch vor dem Urteil von 2021 nicht unsicher gewesen sei, Verbraucher hätten damals schon klagen können. Sie hatten demnach ab dem Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden, drei Jahre Zeit für eine Klage.

Ohnehin haben nur wenige Kundinnen und Kunden Kontogebühren zurückgefordert, wie das Vergleichsportal Verivox am Dienstag mitteilte. Verivox ließ im Mai 1012 Erwachsene vom Meinungsforschungsinstitut Innofact befragen. Demnach forderten nur elf Prozent Gebühren von ihrer Bank zurück.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Treibhausgasemissionen: US-Regierung will Berichtspflicht für Industrie abschaffen

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump will ein Programm zur Erfassung der Treibhausgasemissionen großer US-Unternehmen beenden. Die Verpflichtung für die größten Emittenten, unter ihnen die Ölindustrie, ihren Ausstoß von CO2 und Methan zu berechnen, solle abgeschafft werden, kündigte die US-Umweltbehörde EPA am Freitag an. Das im Jahr 2010 eingeführte Programm sei "nichts weiter als bürokratischer Aufwand, der nichts zur Verbesserung der Luftqualität beiträgt", erklärte EPA-Direktor Lee Zeldin.

EVP-Chef Weber verspricht Abkehr von Verbrenner-Aus - ADAC fordert Ende von "Grundsatzdebatten"

Der Chef der Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber (CSU), hat eine baldige Abkehr vom geplanten Verbot von Verbrennermotoren bei Neuwagen ab 2035 in der EU in Aussicht gestellt. "Ich verspreche den Europäern das Aus vom Verbrenner-Aus", sagte Weber der "Welt am Sonntag". "Dafür kämpfen wir hier in Brüssel schon lange - und im Herbst werden wir liefern." Er halte zwar am Ziel der Klimaneutralität fest, erklärte Weber. Aber der Weg dorthin müsse offen bleiben.

Bundesbankpräsident: "Kein Handlungsdruck" für weitere Leitzinssenkungen

Bundesbankpräsident Joachim Nagel sieht derzeit keine Notwendigkeit dafür, dass die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen weiter senkt. "Es besteht derzeit kein Handlungsdruck", sagte Nagel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" laut Vorabmeldung vom Freitag. Das von der EZB bestätigte Zinsniveau erlaube es, die weitere Entwicklung abzuwarten. Der EZB-Rat hatte bei seiner September-Zinssitzung am Donnerstag beschlossen, den zentralen Leitzins bei unverändert 2,0 Prozent zu lassen.

Frankreichs Premier Lecornu berät mit Blick auf Sparmaßnahmen mit Sozialpartnern

Der neue französische Premierminister Sébastien Lecornu setzt seine Beratungen mit Blick auf seine Regierungsmannschaft und einen Haushaltskompromiss fort. Nach ersten Gesprächen mit Vertretern seines eigenen Mitte-rechts-Lagers standen am Freitag Treffen mit den Gewerkschaften und Unternehmervertretern an. Für den Abend wird zudem die neue Einschätzung der Rating-Agentur Fitch erwartet, die Frankreichs Bonität angesichts seiner schlechten Wirtschaftslage herunterstufen könnte.

Textgröße ändern: