The National Times - Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen

Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen


Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen
Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen

Österreich will gegen die von der EU-Kommission beschlossene Aufnahme von Atomenergie und Gas in die sogenannte Taxonomie-Verordnung klagen. Die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sagte bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien, ihr Ministerium werde in den kommenden Wochen "alle rechtlichen Schritte vorbereiten" und bei einem Inkrafttreten des Kommissionsbeschlusses beim Europäischen Gerichtshof "mit einer Nichtigkeitsklage dagegen vorgehen". Der Beschluss der EU-Kommission komme einem "Greenwashing für Atom und Erdgas" gleich.

Textgröße ändern:

Sie halte die Entscheidung der EU-Kommission sowohl "inhaltlich" als auch "rechtlich" für falsch, sagte Gewessler. Sie sei davon überzeugt, "dass es keine Rechtsgrundlage gibt für ein Greenwashing von Atomenergie".

Atomenergie leiste "keinen Beitrag zum Klimaschutz" und stelle überdies eine Gefahr für Mensch und Umwelt da, sagte Gewessler. Die Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima hätten dies "gut dokumentiert".

Mit Blick auf die Einstufung von Erdgas als "grün" warf Gewessler der EU-Kommission auch Verantwortungslosigkeit gegenüber künftigen Generationen vor. Wie kaum jemals zuvor zeige die aktuelle Zeit, "welche dramatischen Folgen unsere Abhängigkeit vom fossilen Erdgas, von russischen Gaskonzernen hat", beklagte sie. Die Antwort könne nur lauten: "Raus aus dieser Abhängigkeit, rein in die Unabhängigkeit". Unabhängigkeit gebe es aber nur mit erneuerbaren Energien. "Wind und Sonne schicken uns keine Rechnung, Gaskonzerne schon", sagte sie.

"Österreich wird sich nicht aus der Verantwortung stehlen", betonte Gewessler. Parallel zu dem formalen Prozess, in dem der Rat der EU und das Europaparlament dem Kommissionsbeschluss zustimmen müssen, werde ihr Ministerium juristische Schritte gegen den Beschluss vorbereiten. Mit einer Ablehnung im EU-Rat sei nicht zu rechnen, räumte Gewessler ein. Anders sehe es möglicherweise im EU-Parlament aus.

Um das für 2023 geplante Inkrafttreten der neuen Regeln zu verhindern, müssten mindestens 20 Mitgliedstaaten oder eine absolute Mehrheit im EU-Parlament dagegen stimmen.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie

Rund 175.000 Beschäftigte in der Automobilindustrie haben nach Angaben der Gewerkschaft IG Metall am Montag an bundesweiten Aktionen gegen Stellenabbau und Werksschließungen demonstriert. Sie beteiligten sich an insgesamt rund 280 Aktionen, wie die Gewerkschaft am Montag mitteilte. IG-Metall-Chefin Christiane Benner erklärte: "Beschäftigte sind nicht länger bereit, für eine Krise zu zahlen, die sie nicht verschuldet haben."

"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung

Analog zum Tankrabatt der Bundesregierung fordern Schienenverkehrsunternehmen einen "Trassenrabatt". Mit den 800 Millionen Euro, die der Tankrabatt pro Monat koste, könne die Finanzlücke beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für zwei Jahre geschlossen werden, rechnete der Bundesverband Schienennahverkehr am Montag vor. "Vom SPNV profitieren dabei aber 2,75 Milliarden Fahrgäste pro Jahr."

IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen

Die IG Metall hat an ihrem Automobil-Aktionstag neben Forderungen an die Unternehmen auch die Politik in die Pflicht genommen. Die Gewerkschaft kritisierte am Montag "mangelhafte industriepolitische Rahmenbedingungen" für die Autohersteller auf deutscher und europäischer Ebene. IG-Metall-Chefin Christiane Benner forderte bei einem Auftritt am Stammwerk von Volkswagen in Wolfsburg einen besseren Schutz vor unfairem Wettbewerb aus China und eine wirksamere Subventionspolitik der EU.

OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen eine Werbekampagne des rechtspopulistischen Onlineportals "Nius" fortsetzen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nach einer Mitteilung vom Montag. Nius habe "Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG". (OVG 1 S 63/26)

Textgröße ändern: