The National Times - Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen

Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen


Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen
Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen

Österreich will gegen die von der EU-Kommission beschlossene Aufnahme von Atomenergie und Gas in die sogenannte Taxonomie-Verordnung klagen. Die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sagte bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien, ihr Ministerium werde in den kommenden Wochen "alle rechtlichen Schritte vorbereiten" und bei einem Inkrafttreten des Kommissionsbeschlusses beim Europäischen Gerichtshof "mit einer Nichtigkeitsklage dagegen vorgehen". Der Beschluss der EU-Kommission komme einem "Greenwashing für Atom und Erdgas" gleich.

Textgröße ändern:

Sie halte die Entscheidung der EU-Kommission sowohl "inhaltlich" als auch "rechtlich" für falsch, sagte Gewessler. Sie sei davon überzeugt, "dass es keine Rechtsgrundlage gibt für ein Greenwashing von Atomenergie".

Atomenergie leiste "keinen Beitrag zum Klimaschutz" und stelle überdies eine Gefahr für Mensch und Umwelt da, sagte Gewessler. Die Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima hätten dies "gut dokumentiert".

Mit Blick auf die Einstufung von Erdgas als "grün" warf Gewessler der EU-Kommission auch Verantwortungslosigkeit gegenüber künftigen Generationen vor. Wie kaum jemals zuvor zeige die aktuelle Zeit, "welche dramatischen Folgen unsere Abhängigkeit vom fossilen Erdgas, von russischen Gaskonzernen hat", beklagte sie. Die Antwort könne nur lauten: "Raus aus dieser Abhängigkeit, rein in die Unabhängigkeit". Unabhängigkeit gebe es aber nur mit erneuerbaren Energien. "Wind und Sonne schicken uns keine Rechnung, Gaskonzerne schon", sagte sie.

"Österreich wird sich nicht aus der Verantwortung stehlen", betonte Gewessler. Parallel zu dem formalen Prozess, in dem der Rat der EU und das Europaparlament dem Kommissionsbeschluss zustimmen müssen, werde ihr Ministerium juristische Schritte gegen den Beschluss vorbereiten. Mit einer Ablehnung im EU-Rat sei nicht zu rechnen, räumte Gewessler ein. Anders sehe es möglicherweise im EU-Parlament aus.

Um das für 2023 geplante Inkrafttreten der neuen Regeln zu verhindern, müssten mindestens 20 Mitgliedstaaten oder eine absolute Mehrheit im EU-Parlament dagegen stimmen.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Von Steuer über Arbeit bis Rente: Koalition einigt sich auf Reformpaket

Die Spitzen der Regierungsparteien haben sich bei ihrem Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf ein umfassendes Reformpaket verständigt. Wie die Nachrichtenagentur AFP in der Nacht zum Donnerstag aus Koalitionskreisen erfuhr, gab es eine Einigung auf eine Einkommensteuerreform sowie auf Vorhaben in den Bereichen Rente, Arbeitsmarkt, Wachstum und Bürokratieabbau. Offiziell wollen Kanzler Friedrich Merz (CDU) und die Vorsitzenden von SPD und CSU am Donnerstagvormittag über die Ergebnisse informieren.

Deutsch-französischer Rüstungskonzern KNDS verschiebt Börsengang

Der deutsch-französische Rüstungskonzern KNDS hat seinen Börsengang verschoben. Das Unternehmen wolle angesichts der "Volatilität des europäischen Verteidigungssektors" auf "günstigere Marktbedingungen" warten, teilte der Hersteller des Leopard-2-Kampfpanzers am Mittwochabend mit. Der Börsengang von KNDS in Paris und Frankfurt am Main war in der vergangenen Woche angekündigt worden und sollte den Einstieg des Bundes bei dem Rüstungskonzern ermöglichen.

Keine Verlängerung von Nordamerikanischem Handelsabkommen

Die USA haben eine Verlängerung des Freihandelsabkommens mit Kanada und Mexiko in seiner jetzigen Form abgelehnt. Die Vereinigten Staaten hätten einer Verlängerung des Handelsabkommen USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) "in seiner derzeitigen Form nicht zugestimmt", teilte der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer am Mittwoch mit. Folglich werde das Regelwerk "nicht verlängert".

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,7 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von umgerechnet 1,7 Milliarden Euro an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Textgröße ändern: