The National Times - Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen

Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen


Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen
Ministerin: Österreich will gegen Aufnahme von Atomenergie und Gas in EU-Taxonomie klagen

Österreich will gegen die von der EU-Kommission beschlossene Aufnahme von Atomenergie und Gas in die sogenannte Taxonomie-Verordnung klagen. Die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sagte bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien, ihr Ministerium werde in den kommenden Wochen "alle rechtlichen Schritte vorbereiten" und bei einem Inkrafttreten des Kommissionsbeschlusses beim Europäischen Gerichtshof "mit einer Nichtigkeitsklage dagegen vorgehen". Der Beschluss der EU-Kommission komme einem "Greenwashing für Atom und Erdgas" gleich.

Textgröße ändern:

Sie halte die Entscheidung der EU-Kommission sowohl "inhaltlich" als auch "rechtlich" für falsch, sagte Gewessler. Sie sei davon überzeugt, "dass es keine Rechtsgrundlage gibt für ein Greenwashing von Atomenergie".

Atomenergie leiste "keinen Beitrag zum Klimaschutz" und stelle überdies eine Gefahr für Mensch und Umwelt da, sagte Gewessler. Die Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima hätten dies "gut dokumentiert".

Mit Blick auf die Einstufung von Erdgas als "grün" warf Gewessler der EU-Kommission auch Verantwortungslosigkeit gegenüber künftigen Generationen vor. Wie kaum jemals zuvor zeige die aktuelle Zeit, "welche dramatischen Folgen unsere Abhängigkeit vom fossilen Erdgas, von russischen Gaskonzernen hat", beklagte sie. Die Antwort könne nur lauten: "Raus aus dieser Abhängigkeit, rein in die Unabhängigkeit". Unabhängigkeit gebe es aber nur mit erneuerbaren Energien. "Wind und Sonne schicken uns keine Rechnung, Gaskonzerne schon", sagte sie.

"Österreich wird sich nicht aus der Verantwortung stehlen", betonte Gewessler. Parallel zu dem formalen Prozess, in dem der Rat der EU und das Europaparlament dem Kommissionsbeschluss zustimmen müssen, werde ihr Ministerium juristische Schritte gegen den Beschluss vorbereiten. Mit einer Ablehnung im EU-Rat sei nicht zu rechnen, räumte Gewessler ein. Anders sehe es möglicherweise im EU-Parlament aus.

Um das für 2023 geplante Inkrafttreten der neuen Regeln zu verhindern, müssten mindestens 20 Mitgliedstaaten oder eine absolute Mehrheit im EU-Parlament dagegen stimmen.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Positive Sondereffekte durch Iran-Krieg: Chemieindustrie deutlich im Plus

Die deutsche Chemie- und Pharmaindustrie hat im zweiten Quartal zumindest kurzfristig von den Folgen des Iran-Kriegs profitiert. "In den vergangenen Monaten stockten viele Unternehmen angesichts des Nahostkonflikts ihre Lager auf", erklärte der Verband der Chemischen Industrie (VCI) am Donnerstag. "Zudem verursachte der Konflikt zeitweise schwere Lieferkettenprobleme bei der Konkurrenz aus Asien und dem Nahen Osten - zum Vorteil einiger deutscher und europäischer Hersteller."

Speicherbetreiber fordern Vergünstigungen für mehr Gaseinspeicherung

Die Betreiber von Gasspeichern in Deutschland haben Vergünstigungen für ihr Geschäft gefordert, um die Speicherstände zu erhöhen. "Die aktuellen Marktbedingungen setzen keine ausreichenden wirtschaftlichen Anreize für die Gasspeicherbefüllung", erkärte die Initiative Energien Speichern (Ines) am Donnerstag. Kurzfristig könnten daher die Konvertierungsumlage und die Netzentgelte an Speicheranschlusspunkten abgeschafft werden.

US-Energieminister Wright weist Vorwürfe nach Öl-Abkommen mit Venezuela zurück

Nach der umstrittenen Vereinbarung der USA mit Venezuela über den Zugang zu dessen Öl-Vorräten hat Energieminister Chris Wright Vorwürfe zurückgewiesen, Washington würde das Öl des südamerikanischen Landes "stehlen". "Das stimmt natürlich überhaupt nicht", sagte Wright am Mittwoch vor Journalisten am Flughafen von Caracas. Er fügte hinzu: "Tatsächlich gehört das Öl in Venezuela dem venezolanischen Volk."

Bundesgerichtshof verhandelt über Nutzung von Foto für KI-Training

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über die Frage, ob ein Foto für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) genutzt werden darf. Ein Fotograf klagte gegen eine gemeinnützige Organisation, die kostenlos Milliarden von Datensätzen für KI-Training zur Verfügung stellt. Dazu lud sie vorübergehend öffentlich zugängliche Vorschaubilder herunter, auch eins von einem Foto des Klägers. (Az. I ZR 281/25)

Textgröße ändern: