The National Times - Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering

Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering


Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering
Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering / Foto: © AFP/Archiv

Experten halten das Gesundheitsrisiko für Kinder durch Spielschleim und Hüpfknete für gering. Es sei "sehr unwahrscheinlich", dass das einmalige Verschlucken der diesen Spielzeugen beigemischten Borverbindungen negative Folgen für die Gesundheit habe, erklärte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am Donnerstag in Berlin. Gleichwohl seien die Wabbelmassen für kleine Kinder meist nicht geeignet.

Textgröße ändern:

Eltern sollten verhindern, dass ihr Kind die Wabbelmasse in den Mund nimmt, um den Kontakt mit der darin enthaltenen Borsäure, aber auch anderen chemischen Substanzen gering zu halten. Bor ist ein Halbmetall. Es kommt in der Umwelt nicht in reiner Form vor, sondern in Form von Borsäure oder deren Salzen. In Spielschleim und Hüpfknete vernetzen Borverbindungen langkettige Moleküle und erzeugen so je nach Zusammensetzung klebrige, weiche und elastische Eigenschaften.

Nach der europäischen Spielzeugrichtlinie dürfen aus flüssigem oder haftendem Spielzeug, zu dem bestimmte Wabbelmassen gehören, allenfalls 300 Milligramm Bor pro Kilogramm Spielzeugmaterial freigesetzt werden. Dem BfR zufolge sind plötzliche gesundheitliche Effekte durch das einmalige Verschlucken einer Menge von etwa fünf Gramm Wabbelmasse sehr unwahrscheinlich. Fünf Gramm entsprechen etwa einer Kugel mit dem Durchmesser einer Zwei-Euro-Münze.

Symptome einer akuten Borvergiftung wären Übelkeit und Erbrechen sowie Durchfall und Bauchschmerzen. Chronische Gesundheitsbeeinträchtigungen durch das tägliche Spielen mit Wabbelmasse sind aus Sicht des BfR sehr unwahrscheinlich. Dabei wurden auch Belastungen durch andere Quellen wie Trinkwasser und Lebensmittel berücksichtigt.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Bahn will mit Sofortprogramm für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen sorgen

Die Deutsche Bahn (DB) will mehr Sicherheitskräfte sowie Personal und Geld für Reinigung und Reparaturen an ihren Bahnhöfen einsetzen. DB-Chefin Evelyn Palla und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) leiteten am Dienstag ein Sofortprogramm ein, "mit dem das Stationserlebnis für die Kundinnen und Kunden bereits in diesem Jahr spürbar ansprechender wird", wie die DB mitteilte. Zuerst geht es demnach an 25 Bahnhöfen los, darunter etwa der Berliner Hauptbahnhof.

Brüssel will ausländische "Hochrisiko"-Ausrüster EU-weit von 5G-Netz ausschließen

Die EU-Kommission will "Hochrisiko"-Ausrüster EU-weit vom 5G-Netz ausschließen und so den Zugang chinesischer Firmen beschränken. Brüssel will in den kommenden Jahren in Zusammenarbeit mit den 27 EU-Ländern eine schwarze Liste solcher Ausrüster erstellen, wie die Kommission am Dienstag mitteilte. Nach dem 5G-Netz sollen das Strom- und Verkehrsnetz sowie Krankenhäuser auf Risiken für Sabotage und Spionage überprüft werden.

Spannungen zwischen Europa und USA überschatten Spitzentreffen in Davos

Die Spannungen zwischen den USA und Europa haben den Auftakt der Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums in Davos überschattet. Einen Tag vor dem mit Spannung erwarteten Auftritt von US-Präsident Donald Trump in Davos prangerte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron einen "gnadenlosen Wettbewerb" seitens der USA an, der darauf abziele, "Europa zu schwächen und unterzuordnen". Er kritisierte zudem eine "endlose Anhäufung neuer Zölle". Diese seien "grundsätzlich inakzeptabel, umso mehr, wenn sie als Druckmittel gegen die territoriale Souveränität eingesetzt werden".

Urteil: Schläge durch eifersüchtigen Ehemann sind kein Arbeitsunfall

Ein Friedhofsgärtner hat nach Schlägen durch den eifersüchtigen Ehemann einer Arbeitskollegin laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schläge seien nicht als Arbeitsunfall zu werten, entschied das Sozialgericht Dortmund laut Mitteilung vom Dienstag. Der damals 41-jährige Friedhofsgärtner war im Sommer 2020 auf dem Heimweg von der Arbeit angegriffen worden.

Textgröße ändern: