The National Times - Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering

Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering


Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering
Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering / Foto: © AFP/Archiv

Experten halten das Gesundheitsrisiko für Kinder durch Spielschleim und Hüpfknete für gering. Es sei "sehr unwahrscheinlich", dass das einmalige Verschlucken der diesen Spielzeugen beigemischten Borverbindungen negative Folgen für die Gesundheit habe, erklärte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am Donnerstag in Berlin. Gleichwohl seien die Wabbelmassen für kleine Kinder meist nicht geeignet.

Textgröße ändern:

Eltern sollten verhindern, dass ihr Kind die Wabbelmasse in den Mund nimmt, um den Kontakt mit der darin enthaltenen Borsäure, aber auch anderen chemischen Substanzen gering zu halten. Bor ist ein Halbmetall. Es kommt in der Umwelt nicht in reiner Form vor, sondern in Form von Borsäure oder deren Salzen. In Spielschleim und Hüpfknete vernetzen Borverbindungen langkettige Moleküle und erzeugen so je nach Zusammensetzung klebrige, weiche und elastische Eigenschaften.

Nach der europäischen Spielzeugrichtlinie dürfen aus flüssigem oder haftendem Spielzeug, zu dem bestimmte Wabbelmassen gehören, allenfalls 300 Milligramm Bor pro Kilogramm Spielzeugmaterial freigesetzt werden. Dem BfR zufolge sind plötzliche gesundheitliche Effekte durch das einmalige Verschlucken einer Menge von etwa fünf Gramm Wabbelmasse sehr unwahrscheinlich. Fünf Gramm entsprechen etwa einer Kugel mit dem Durchmesser einer Zwei-Euro-Münze.

Symptome einer akuten Borvergiftung wären Übelkeit und Erbrechen sowie Durchfall und Bauchschmerzen. Chronische Gesundheitsbeeinträchtigungen durch das tägliche Spielen mit Wabbelmasse sind aus Sicht des BfR sehr unwahrscheinlich. Dabei wurden auch Belastungen durch andere Quellen wie Trinkwasser und Lebensmittel berücksichtigt.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Trump greift Powell wegen dessen vorübergehenden Verbleibs bei der Fed an

US-Präsident Donald Trump hat den Chef der US-Notenbank Federal Reserve, Jerome Powell, wegen dessen vorübergehenden Verbleibs bei der Fed scharf angegriffen. "Powell will bei der Fed bleiben, weil er nirgendwo sonst einen Job bekommt, niemand will ihn", erklärte Trump am Mittwoch (Ortszeit) in seinem Onlinedienst Truth Social. Powell, dessen Amtszeit regulär am 15. Mai endet, hatte zuvor angekündigt, vorerst im Gouverneursrat der Fed zu bleiben.

DGB-Chefin Fahimi droht mit Protesten gegen Sozialreformen

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung für eine Erneuerung des Sozialstaats gestellt. Auf die Frage, wo Beschäftigte für die anstehenden Reformen vielleicht Zugeständnisse machen müssten, sagte Fahimi im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagsausgabe): "Warum müssen sie das überhaupt?" Ein Reformpaket, in dem die Lasten verteilt seien, etwa zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, "das sehe ich nicht", sagte Fahimi.

CDU-Wirtschaftsrat: Klingbeils Etat-Entwurf "finanzpolitisches Armutszeugnis"

In der Debatte um den Bundeshaushalt 2027 hat der Wirtschaftsrat der CDU den von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegten Eckpunkteplan als "finanzpolitisches Armutszeugnis" kritisiert. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben), dass der Haushalt nur auf dem Papier ausgeglichen sei. Trotz der Parteibezeichnung im Namen ist der Wirtschaftsrat keine Teilorganisation der CDU, sondern ein eigenständiger parteinaher Verein.

US-Supreme Court erklärt Wahlkreis-Zuschnitt in Louisiana für verfassungswidrig

Rund sieben Monate vor den US-Zwischenwahlen hat das Oberste Gericht der USA den Zuschnitt von Wahlkreisen im südlichen Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt. Ein historisches Wahlrechtsgesetz von 1965, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, verpflichte Louisiana nicht dazu, einen zweiten mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen, entschied der Supreme Court mit der Mehrheit der konservativen Richter am Mittwoch. Die Entscheidung könnte Folgen für den Wahlkreis-Zuschnitt in den gesamten USA haben und die Chancen der Republikaner vor den wichtigen Zwischenwahlen im November verbessern.

Textgröße ändern: