The National Times - Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering

Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering


Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering
Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering / Foto: © AFP/Archiv

Experten halten das Gesundheitsrisiko für Kinder durch Spielschleim und Hüpfknete für gering. Es sei "sehr unwahrscheinlich", dass das einmalige Verschlucken der diesen Spielzeugen beigemischten Borverbindungen negative Folgen für die Gesundheit habe, erklärte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am Donnerstag in Berlin. Gleichwohl seien die Wabbelmassen für kleine Kinder meist nicht geeignet.

Textgröße ändern:

Eltern sollten verhindern, dass ihr Kind die Wabbelmasse in den Mund nimmt, um den Kontakt mit der darin enthaltenen Borsäure, aber auch anderen chemischen Substanzen gering zu halten. Bor ist ein Halbmetall. Es kommt in der Umwelt nicht in reiner Form vor, sondern in Form von Borsäure oder deren Salzen. In Spielschleim und Hüpfknete vernetzen Borverbindungen langkettige Moleküle und erzeugen so je nach Zusammensetzung klebrige, weiche und elastische Eigenschaften.

Nach der europäischen Spielzeugrichtlinie dürfen aus flüssigem oder haftendem Spielzeug, zu dem bestimmte Wabbelmassen gehören, allenfalls 300 Milligramm Bor pro Kilogramm Spielzeugmaterial freigesetzt werden. Dem BfR zufolge sind plötzliche gesundheitliche Effekte durch das einmalige Verschlucken einer Menge von etwa fünf Gramm Wabbelmasse sehr unwahrscheinlich. Fünf Gramm entsprechen etwa einer Kugel mit dem Durchmesser einer Zwei-Euro-Münze.

Symptome einer akuten Borvergiftung wären Übelkeit und Erbrechen sowie Durchfall und Bauchschmerzen. Chronische Gesundheitsbeeinträchtigungen durch das tägliche Spielen mit Wabbelmasse sind aus Sicht des BfR sehr unwahrscheinlich. Dabei wurden auch Belastungen durch andere Quellen wie Trinkwasser und Lebensmittel berücksichtigt.

F.Harris--TNT

Empfohlen

US-Supreme Court erklärt Wahlkreis-Zuschnitt in Louisiana für verfassungswidrig

Rund sieben Monate vor den US-Zwischenwahlen hat das Oberste Gericht der USA den Zuschnitt von Wahlkreisen im südlichen Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt. Ein historisches Wahlrechtsgesetz von 1965, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, verpflichte Louisiana nicht dazu, einen zweiten mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen, entschied der Supreme Court mit der Mehrheit der konservativen Richter am Mittwoch. Die Entscheidung könnte Folgen für den Wahlkreis-Zuschnitt in den gesamten USA haben und die Chancen der Republikaner vor den wichtigen Zwischenwahlen im November verbessern.

Klingbeil rechtfertigt hohe Neuverschuldung

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die geplante hohe Neuverschuldung im Bundeshaushalt gegen Kritik verteidigt. In den "ARD-Tagesthemen" verwies Klingbeil am Mittwoch auf die großen sicherheitspolitischen Herausforderungen. "Wir wollen unser Land schützen. Wir wollen unser Land modernisieren. Das kostet Geld", sagte der Vizekanzler. "Und das findet sich in diesem Haushalt wieder."

Trump erwägt monatelange Hafenblockade und droht Iran im Atomstreit

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen mit dem Iran erwägt US-Präsident Donald Trump eine monatelange Blockade iranischer Häfen. Wie ein ranghoher Vertreter des Weißen Hauses am Mittwoch mitteilte, deutete Trump diese Möglichkeit bei einem Treffen mit Vertretern der Ölindustrie an. Dem "Wall Street Journal" zufolge will er den Iran damit zur Aufgabe seines Atomprogramms bewegen. Der Iran solle "besser schnell zur Vernunft kommen", drohte Trump in seinem Onlinedienst Truth Social.

Neues Heizungsgesetz verzögert sich: Regelung im aktuellen Gesetz soll ausgesetzt werden

Die Regierungskoalition hat sich zwar schon im Februar auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt - beschlossen hat das Kabinett dieses Gesetz aber noch nicht. Eine wichtige Regelung in dem deshalb weiterhin gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Regierung soll daher ausgesetzt werden, wie am Mittwoch ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums mitteilte. Die Vorschrift eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung soll nicht wie ursprünglich geplant am 1. Juli in Kraft treten, sondern bis 1. November ausgesetzt werden.

Textgröße ändern: