The National Times - Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering

Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering


Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering
Bundesinstitut hält Gesundheitsrisiko durch Spielschleim und Hüpfknete für gering / Foto: © AFP/Archiv

Experten halten das Gesundheitsrisiko für Kinder durch Spielschleim und Hüpfknete für gering. Es sei "sehr unwahrscheinlich", dass das einmalige Verschlucken der diesen Spielzeugen beigemischten Borverbindungen negative Folgen für die Gesundheit habe, erklärte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am Donnerstag in Berlin. Gleichwohl seien die Wabbelmassen für kleine Kinder meist nicht geeignet.

Textgröße ändern:

Eltern sollten verhindern, dass ihr Kind die Wabbelmasse in den Mund nimmt, um den Kontakt mit der darin enthaltenen Borsäure, aber auch anderen chemischen Substanzen gering zu halten. Bor ist ein Halbmetall. Es kommt in der Umwelt nicht in reiner Form vor, sondern in Form von Borsäure oder deren Salzen. In Spielschleim und Hüpfknete vernetzen Borverbindungen langkettige Moleküle und erzeugen so je nach Zusammensetzung klebrige, weiche und elastische Eigenschaften.

Nach der europäischen Spielzeugrichtlinie dürfen aus flüssigem oder haftendem Spielzeug, zu dem bestimmte Wabbelmassen gehören, allenfalls 300 Milligramm Bor pro Kilogramm Spielzeugmaterial freigesetzt werden. Dem BfR zufolge sind plötzliche gesundheitliche Effekte durch das einmalige Verschlucken einer Menge von etwa fünf Gramm Wabbelmasse sehr unwahrscheinlich. Fünf Gramm entsprechen etwa einer Kugel mit dem Durchmesser einer Zwei-Euro-Münze.

Symptome einer akuten Borvergiftung wären Übelkeit und Erbrechen sowie Durchfall und Bauchschmerzen. Chronische Gesundheitsbeeinträchtigungen durch das tägliche Spielen mit Wabbelmasse sind aus Sicht des BfR sehr unwahrscheinlich. Dabei wurden auch Belastungen durch andere Quellen wie Trinkwasser und Lebensmittel berücksichtigt.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen

In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat ein US-Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube zu einer hohen Entschädigungszahlung verurteilt. Sie sollen der Klägerin insgesamt drei Millionen Dollar (rund 2,6 Millionen Euro) zahlen, wie die Geschworenen am Mittwoch entschieden. Die heute 20-jährige Klägerin hatte den Unternehmen vorgeworfen, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr dadurch schwere psychische Schäden zugefügt zu haben.

Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat

Präsident Donald Trump hat einige der größten Namen der US-Technologiebranche in einen Beirat des Weißen Hauses berufen. Dem Rat für Wissenschafts- und Technologieberatung (PCAST) gehören nach Angaben vom Mittwoch unter anderem Meta-Gründer Mark Zuckerberg und Google-Mitgründer Sergey Brin an. Vertreten sind unter anderem auch die Chefs des Halbleiterkonzerns Nvidia und des Softwareunternehmens Oracle, Jensen Huang und Larry Ellison.

Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam

Eine pauschale Regelung im Arbeitsvertrag, wonach die Firma Beschäftigte sofort nach der Kündigung freistellen darf, ist unwirksam. Sie benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschied. Ihr Interesse, tatsächlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzuarbeiten, wiegt hier schwerer als das Interesse der Arbeitgeber an der Freistellung. (Az. 5 AZR 108/25)

Merz verteidigt Streichung von Mitteln für Demokratieförderung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die geplante Streichung der Unterstützung für bestimmte Projekte zur Demokratieförderung verteidigt. Die Finanzmittel würden künftig "wirklich konzentriert auf diejenigen, die sich für unsere Demokratie für unser Land einsetzen", sagte Merz am Mittwoch in der Fragestunde des Bundestags. Merz äußerte sich auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Mandy Eißling - und deutete an, dass von der Streichung gerade auch linksgerichtete Projekte betroffen sein könnten.

Textgröße ändern: