The National Times - Widerstand gegen "grüne" Atomenergie und Gas im Europaparlament

Widerstand gegen "grüne" Atomenergie und Gas im Europaparlament


Widerstand gegen "grüne" Atomenergie und Gas im Europaparlament
Widerstand gegen "grüne" Atomenergie und Gas im Europaparlament / Foto: © AFP

Die Pläne der EU-Kommission zur Einstufung von Atomenergie und Gas als nachhaltig stoßen im Europaparlament auf Widerstand. Die federführenden Ausschüsse für Umwelt und Wirtschaft stimmten am Dienstag in Brüssel gegen die Aufnahme beider Energieformen in die sogenannte grüne Taxonomie. Europaabgeordnete der Grünen werteten dies als "herbe Niederlage" für EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Textgröße ändern:

Von der Leyens Behörde hatte Anfang Februar vorgeschlagen, neben Wind oder Sonne künftig auch Atomenergie und das fossile Erdgas in eine Liste nachhaltiger Energiequellen aufzunehmen. Damit sollen Investitionen angekurbelt werden. Mit Hilfe der Taxonomie-Verordnung will die EU ihre Klimapläne namens Green Deal umsetzen und bis 2050 klimaneutral werden.

In den zuständigen Parlamentsausschüssen für Umwelt und Wirtschaft fiel der Vorschlag aber durch: 76 Europaabgeordnete stimmten dagegen, 62 votierten dafür, es gab vier Enthaltungen. Das Votum galt als wichtiger Stimmungstest für die Plenardebatte in der ersten Juliwoche.

Die Energieexpertin der Grünen im Europaparlament, Jutta Paulus, sprach von einem "klaren Signal, das Greenwashing von Atomkraft und Gas zu stoppen". Greenpeace erklärte, die Abgeordneten hätten sich geweigert, "Putins Kriegsmaschine mit noch mehr Geld zu füttern". Die Organisation kritisiert, dass Russland ungeachtet des Ukraine-Kriegs weiter Erdgas an Deutschland und andere EU-Länder liefert.

In der Berliner Ampel-Koalition treten vor allem die Grünen gegen das Nachhaltigkeitssiegel für die Atomkraft ein. Die Einstufung von Gas als Übergangsenergie befürwortet die Bundesregierung dagegen.

T.Hancock--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: