The National Times - Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen

Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen


Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen
Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen / Foto: © AFP/Archiv

Der Inkassodienstleister Financialright darf sich Schadenersatzforderungen von Schweizer Autokäufern im Dieselskandal abtreten lassen. Er braucht dafür keine weitere Erlaubnis, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück an das Oberlandesgericht Braunschweig. Es ging um die Klage eines einzelnen Käufers, das BGH-Urteil dürfte aber Auswirkungen auf zahlreiche Verfahren haben: Financialright hat Vereinbarungen mit mehr als 2000 Schweizer Autokäufern getroffen. (Az. VLa ZR 418/21 und VLa ZR 680/21)

Textgröße ändern:

In ihrem Namen klagt die Firma gegen Provision Ansprüche gegen Volkswagen ein. In Karlsruhe wurde darüber gestritten, ob sie dafür spezielle Kenntnisse im schweizerischen Recht belegen müsse. Dies verneinte der BGH nun.

Der Autobauer erklärte nach dem Urteil, dass er eine Abweisung der Klage in Braunschweig erwarte, da die geltend gemachten Ansprüche nach schweizerischem Recht nicht bestünden.

Der BGH entschied am Montag auch über einen anderen Fall mit Auslandsbezug. Es ging um einen sogenannten Re-Import. Der Kläger hatte einen Neuwagen bei einem Autohändler bestellt, der diesen wiederum von einem anderen Händler im EU-Ausland kaufte. In dem VW Tiguan war ein manipulierter Dieselmotor verbaut. Da der Autokäufer zu spät klagte, ist ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz zwar verjährt. Er könnte aber einen Restschadenersatz bekommen.

Diesen Anspruch sah jedenfalls das Oberlandesgericht Stuttgart, das VW zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der Herstellungskosten und der Händlermarge verurteilte, insgesamt 2250 Euro. Nun muss das Oberlandesgericht erneut über den Fall verhandeln - der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.

Auch bei einem Re-Import aus dem EU-Ausland müsse je nach Einzelfall entschieden werde, erklärte der Gerichtshof. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Restschadenersatz könne jedoch nur in einer ganz bestimmten Konstellation geltend gemacht werden: wenn nämlich sowohl der deutsche Händler als auch der ausländische Zwischenhändler erst auf Bestellung des Käufers hin tätig geworden seien. Hätten sie den Wagen vor dem Weiterverkauf auf eigenes Risiko bestellt, gelte das nicht.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime

Die Erhöhung der Preise für Amazon-Prime-Abos von 2022 ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht transparent genug waren. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. (Az. III ZR 205/25)

Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer

Um die hohen Dieselpreise zu senken, machen die USA Druck auf die Europäer. Ein US-Regierungsmitarbeiter sagte am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Washington, es sei "im Interesse Europas, mit den Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten". Medienberichten zufolge will die Regierung von Präsident Donald Trump erreichen, dass große EU-Staaten wie Deutschland und Frankreich ihre Dieselreserven freigeben.

Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg

Sexueller Missbrauch soll in Frankreich künftig konsequenter geahndet werden als bisher. Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag mit der Debatte eines Gesetzentwurfs begonnen, der den Kampf gegen sexualisierte Gewalt stärken soll - von der Vorbeugung bis zur Wiedergutmachung. Auslöser des Gesetzes war der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, die im Juni von einem Mann getötet worden war, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die folgenlos geblieben waren.

Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben

Die Strompreise in Deutschland dürften zum Jahreswechsel leicht steigen: Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber teilten am Donnerstag mit, dass die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte voraussichtlich von aktuell 2,86 Cent auf 3,54 Cent im Jahr 2027 angehoben werden. Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit nur einer leichten Steigerung der Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher von 1,0 Prozent - je nach Wohnort könne sich der Anstieg aber sehr unterschiedlich auf die Stromrechnung auswirken.

Textgröße ändern: