The National Times - Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen

Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen


Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen
Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen / Foto: © AFP/Archiv

Der Inkassodienstleister Financialright darf sich Schadenersatzforderungen von Schweizer Autokäufern im Dieselskandal abtreten lassen. Er braucht dafür keine weitere Erlaubnis, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück an das Oberlandesgericht Braunschweig. Es ging um die Klage eines einzelnen Käufers, das BGH-Urteil dürfte aber Auswirkungen auf zahlreiche Verfahren haben: Financialright hat Vereinbarungen mit mehr als 2000 Schweizer Autokäufern getroffen. (Az. VLa ZR 418/21 und VLa ZR 680/21)

Textgröße ändern:

In ihrem Namen klagt die Firma gegen Provision Ansprüche gegen Volkswagen ein. In Karlsruhe wurde darüber gestritten, ob sie dafür spezielle Kenntnisse im schweizerischen Recht belegen müsse. Dies verneinte der BGH nun.

Der Autobauer erklärte nach dem Urteil, dass er eine Abweisung der Klage in Braunschweig erwarte, da die geltend gemachten Ansprüche nach schweizerischem Recht nicht bestünden.

Der BGH entschied am Montag auch über einen anderen Fall mit Auslandsbezug. Es ging um einen sogenannten Re-Import. Der Kläger hatte einen Neuwagen bei einem Autohändler bestellt, der diesen wiederum von einem anderen Händler im EU-Ausland kaufte. In dem VW Tiguan war ein manipulierter Dieselmotor verbaut. Da der Autokäufer zu spät klagte, ist ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz zwar verjährt. Er könnte aber einen Restschadenersatz bekommen.

Diesen Anspruch sah jedenfalls das Oberlandesgericht Stuttgart, das VW zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der Herstellungskosten und der Händlermarge verurteilte, insgesamt 2250 Euro. Nun muss das Oberlandesgericht erneut über den Fall verhandeln - der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.

Auch bei einem Re-Import aus dem EU-Ausland müsse je nach Einzelfall entschieden werde, erklärte der Gerichtshof. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Restschadenersatz könne jedoch nur in einer ganz bestimmten Konstellation geltend gemacht werden: wenn nämlich sowohl der deutsche Händler als auch der ausländische Zwischenhändler erst auf Bestellung des Käufers hin tätig geworden seien. Hätten sie den Wagen vor dem Weiterverkauf auf eigenes Risiko bestellt, gelte das nicht.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Pünktlichkeit der Bahn im Februar verbessert - aber weiter unter 60 Prozent

Die Pünktlichkeit der Züge im Fernverkehr der Deutschen Bahn hat sich im Februar im Vergleich zum katastrophalen Januar-Wert verbessert. Allerdings kamen weiterhin nur drei von fünf Zügen mit weniger als sechs Minuten Verspätung ans Ziel, wie die Bahn am Freitag mitteilte. "Die extreme Winterlage mit langanhaltendem Frost führte noch bis Mitte Februar zu teils starken regionalen Auswirkungen im Schienennetz", erklärte sie dazu.

Elf Tote durch keimverseuchte Wurst: Prozess um Skandalfirma startet im Juli in Hessen

Sieben Jahre nach einem Lebensmittelskandal um mit Bakterien verseuchte Fleisch- und Wurstwaren des hessischen Herstellers Wilke beginnt am 6. Juli ein Prozess gegen drei frühere Firmenverantwortliche wegen elffacher fahrlässiger Tötung. Das teilte das Landgericht Kassel am Freitag mit. Ihnen werden unter anderem auch fahrlässige Körperverletzung in sieben Fällen und gesundheitsgefährdendes Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorgeworfen. Für den Prozess sind Termine bis Mitte August angesetzt.

USA: Arbeitslosenquote steigt im Februar auf 4,4 Prozent

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt in den USA hat sich wieder eingetrübt. Im Februar wurden 92.000 Jobs gestrichen, wie das Arbeitsministerium am Freitag in Washington mitteilte. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 4,4 Prozent.

Indonesien sperrt Social Media für Kinder unter 16 Jahren

Nach Australien hat nun auch Indonesien "hochriskante" Social-Media-Dienste für junge Menschen unter 16 Jahren verboten. Bestehende Konten von Jüngeren sollten nach und nach gesperrt werden, sagte die indonesische Kommunikationsministerin Meutya Hafid am Freitag. Sie erwähnte insbesondere YouTube, TikTok, Facebook und Instagram. Auch X und Roblox und weitere Angebote seien betroffen. "Die Regierung greift ein, damit Eltern nicht länger allein gegen die Giganten der Algorithmen kämpfen müssen", betonte sie.

Textgröße ändern: