The National Times - Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen

Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen


Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen
Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen / Foto: © AFP/Archiv

Der Inkassodienstleister Financialright darf sich Schadenersatzforderungen von Schweizer Autokäufern im Dieselskandal abtreten lassen. Er braucht dafür keine weitere Erlaubnis, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück an das Oberlandesgericht Braunschweig. Es ging um die Klage eines einzelnen Käufers, das BGH-Urteil dürfte aber Auswirkungen auf zahlreiche Verfahren haben: Financialright hat Vereinbarungen mit mehr als 2000 Schweizer Autokäufern getroffen. (Az. VLa ZR 418/21 und VLa ZR 680/21)

Textgröße ändern:

In ihrem Namen klagt die Firma gegen Provision Ansprüche gegen Volkswagen ein. In Karlsruhe wurde darüber gestritten, ob sie dafür spezielle Kenntnisse im schweizerischen Recht belegen müsse. Dies verneinte der BGH nun.

Der Autobauer erklärte nach dem Urteil, dass er eine Abweisung der Klage in Braunschweig erwarte, da die geltend gemachten Ansprüche nach schweizerischem Recht nicht bestünden.

Der BGH entschied am Montag auch über einen anderen Fall mit Auslandsbezug. Es ging um einen sogenannten Re-Import. Der Kläger hatte einen Neuwagen bei einem Autohändler bestellt, der diesen wiederum von einem anderen Händler im EU-Ausland kaufte. In dem VW Tiguan war ein manipulierter Dieselmotor verbaut. Da der Autokäufer zu spät klagte, ist ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz zwar verjährt. Er könnte aber einen Restschadenersatz bekommen.

Diesen Anspruch sah jedenfalls das Oberlandesgericht Stuttgart, das VW zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der Herstellungskosten und der Händlermarge verurteilte, insgesamt 2250 Euro. Nun muss das Oberlandesgericht erneut über den Fall verhandeln - der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.

Auch bei einem Re-Import aus dem EU-Ausland müsse je nach Einzelfall entschieden werde, erklärte der Gerichtshof. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Restschadenersatz könne jedoch nur in einer ganz bestimmten Konstellation geltend gemacht werden: wenn nämlich sowohl der deutsche Händler als auch der ausländische Zwischenhändler erst auf Bestellung des Käufers hin tätig geworden seien. Hätten sie den Wagen vor dem Weiterverkauf auf eigenes Risiko bestellt, gelte das nicht.

T.Allen--TNT

Empfohlen

77 Jahre alt: Chef von Luxusgüterkonzern LVMH will noch lange nicht zurücktreten

Der Gründer und Chef des weltgrößten Luxusgüterkonzerns LVMH, Bernard Arnault, hat Spekulationen über seinen Rücktritt beiseite gewischt. Auf der Hauptversammlung des Konzerns sagte der 77-Jährige am Donnerstag: "Wir reden darüber wieder in sieben bis acht Jahren." Zu LVMH gehören Marken wie Louis Vuitton, Dior, Moët & Chandon oder Tiffany's.

Merz' Rentenäußerung stößt auch in CDU auf Unverständnis - IG Metall droht mit Protest

Rente als "Basisabsicherung" - mit dieser Äußerung sorgt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beim Koalitionspartner SPD, aber auch in den eigenen Reihen für Unverständnis. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) kündigte am Donnerstag im TV-Sender Welt Widerstand gegen eine solche Basisrente an. Die Gewerkschaft IG Metall drohte für den Fall von Rentenkürzungen mit Protesten.

Fehlerhafter Test: Stiftung Warentest muss Schadenersatz zahlen

Es ist nach Ansicht des betroffenen Herstellers Pyrexx ein "historischer Erfolg": Die Stiftung Warentest muss wegen eines fehlerhaften Testurteils Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main urteilte am Donnerstag, die Bewertung eines Pyrexx-Rauchmelders sei geeignet gewesen, dem Ruf des Unternehmens zu schaden "und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern". Stiftung Warentest betonte, es handle sich um einen "bislang einmaligen Fall". (Az. 16 U 38/25)

Bund unterstützt Sanierung kommunaler Sportstätten

Der Bund fördert die Sanierung von 314 kommunalen Sportstätten mit insgesamt 333 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschloss in seiner Sitzung vom Mittwoch die Förderung mit Mitteln aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten". Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität stehen dafür 333 Millionen Euro zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Bundesprogramms steht eine nachhaltige Sanierung der Einrichtungen.

Textgröße ändern: