The National Times - Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen

Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen


Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen
Inkassodienstleister darf Forderungen von Schweizer Autokäufern gegen VW einklagen / Foto: © AFP/Archiv

Der Inkassodienstleister Financialright darf sich Schadenersatzforderungen von Schweizer Autokäufern im Dieselskandal abtreten lassen. Er braucht dafür keine weitere Erlaubnis, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück an das Oberlandesgericht Braunschweig. Es ging um die Klage eines einzelnen Käufers, das BGH-Urteil dürfte aber Auswirkungen auf zahlreiche Verfahren haben: Financialright hat Vereinbarungen mit mehr als 2000 Schweizer Autokäufern getroffen. (Az. VLa ZR 418/21 und VLa ZR 680/21)

Textgröße ändern:

In ihrem Namen klagt die Firma gegen Provision Ansprüche gegen Volkswagen ein. In Karlsruhe wurde darüber gestritten, ob sie dafür spezielle Kenntnisse im schweizerischen Recht belegen müsse. Dies verneinte der BGH nun.

Der Autobauer erklärte nach dem Urteil, dass er eine Abweisung der Klage in Braunschweig erwarte, da die geltend gemachten Ansprüche nach schweizerischem Recht nicht bestünden.

Der BGH entschied am Montag auch über einen anderen Fall mit Auslandsbezug. Es ging um einen sogenannten Re-Import. Der Kläger hatte einen Neuwagen bei einem Autohändler bestellt, der diesen wiederum von einem anderen Händler im EU-Ausland kaufte. In dem VW Tiguan war ein manipulierter Dieselmotor verbaut. Da der Autokäufer zu spät klagte, ist ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz zwar verjährt. Er könnte aber einen Restschadenersatz bekommen.

Diesen Anspruch sah jedenfalls das Oberlandesgericht Stuttgart, das VW zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der Herstellungskosten und der Händlermarge verurteilte, insgesamt 2250 Euro. Nun muss das Oberlandesgericht erneut über den Fall verhandeln - der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.

Auch bei einem Re-Import aus dem EU-Ausland müsse je nach Einzelfall entschieden werde, erklärte der Gerichtshof. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Restschadenersatz könne jedoch nur in einer ganz bestimmten Konstellation geltend gemacht werden: wenn nämlich sowohl der deutsche Händler als auch der ausländische Zwischenhändler erst auf Bestellung des Käufers hin tätig geworden seien. Hätten sie den Wagen vor dem Weiterverkauf auf eigenes Risiko bestellt, gelte das nicht.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Erste Berechnung: Deutsche Wirtschaft 2025 um 0,2 Prozent gewachsen

Nach zwei Jahren der Rezession ist die deutsche Wirtschaft ersten Berechnungen zufolge im vergangenen Jahr wieder leicht gewachsen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. "Das Wachstum ist vor allem auf die gestiegenen Konsumausgaben der privaten Haushalte und des Staates zurückzuführen", erklärte die Präsidentin der Behörde, Ruth Brand.

Greenpeace prangert Privatjet-Flüge nach Davos an - und fordert Verbot

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace prangert eine steigende Zahl von klimaschädlichen Flügen mit Privatjets anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos in der Schweiz an. Inzwischen komme im Schnitt ein Privatjet-Flug auf lediglich vier Teilnehmende, kritisierte Greenpeace am Donnerstag. Nötig sei deshalb ein Verbot.

"Eine Frage der Gerechtigkeit": Bas verteidigt Bürgergeld-Reform

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat im Bundestag die geplanten Verschärfungen bei der neuen Grundsicherung verteidigt. "Wir setzen künftig auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung", sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in der ersten Bundestagsdebatte zur Reform des Bürgergelds, die zu den sozialpolitischen Kernvorhaben der Bundesregierung zählt. Wer Mitwirkung verweigere oder Sozialleistungen missbrauche, müsse mit schnelleren Sanktionen rechnen: "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit", sagte Bas.

Erste Evakuierung aus dem All aus medizinischen Gründen: Astronauten verlassen ISS

Die erste Evakuierungsaktion aus dem All aus medizinischen Gründen ist im Gange: Eine Raumkapsel mit den US-Astronauten Mike Fincke und Zena Cardman, dem Japaner Kimiya Yui und dem russischen Kosmonauten Oleg Platonow dockte in der Nacht zum Donnerstag von der ISS ab, wie Aufnahmen der US-Raumfahrtbehörde Nasa zeigten. Damit endete der Einsatz der vier Männer nach fünf Monaten früher als geplant.

Textgröße ändern: