The National Times - Gutachten: Autobauer haftet bei unzulässiger Abschalteinrichtung

Gutachten: Autobauer haftet bei unzulässiger Abschalteinrichtung


Gutachten: Autobauer haftet bei unzulässiger Abschalteinrichtung
Gutachten: Autobauer haftet bei unzulässiger Abschalteinrichtung / Foto: © AFP/Archiv

Autokäuferinnen und -käufer haben einem juristischen Gutachten zufolge Anspruch auf Schadenersatz, wenn in ihrem Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Das EU-Recht schütze den individuellen Käufer, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Die EU-Staaten sollten entsprechende Sanktionen verhängen. (Az. C-100/21)

Textgröße ändern:

Es ging um eine Klage gegen Mercedes in Deutschland wegen des sogenannten Thermofensters. Dabei handelt es sich um eine Technik zur Abgasreinigung, die nur innerhalb bestimmter Temperaturen vollständig funktioniert. Ob das Thermofenster an sich zulässig ist, hat der EuGH noch nicht entschieden - das Urteil steht noch aus.

Abschalteinrichtungen sind laut EuGH auch dann nicht zulässig, wenn sie dazu beitragen, Verschleiß oder Verschmutzung des Motors zu verhindern. Eine Ausnahme tritt dann ein, wenn sie den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden schützen sollen, die zu einer konkreten Gefahr beim Fahren führten. Ob das beim Thermofenster der Fall ist, muss der EuGH noch prüfen.

Das Landgericht Ravensburg muss aktuell über den konkreten Fall des Mercedes-Käufers entscheiden. Es hält das Thermofenster vorläufig für unzulässig, sieht aber keine sittenwidrige Schädigung durch die Mercedes Benz Group. Stattdessen hält es fahrlässiges Verhalten für möglich und will vom EuGH wissen, ob der Autobauer auch dann hafte. Dafür müsste das EU-Recht darauf abzielen, die Interessen des einzelnen Käufers zu schützen.

Dies bejahte Generalanwalt Athanasios Rantos nun. Es sei Sache der Mitgliedsstaaten, die Regeln für Schadenersatzansprüche festzulegen, erklärte er. Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat Ansprüche von Autokäufern gegen die Hersteller wegen eines Thermofensters bislang verneint. Er ging davon aus, dass es sich nicht um eine vorsätzliche Schädigung von Käufern handelt, sondern höchstens um Fahrlässigkeit.

Die Deutsche Umwelthilfe erklärte zu den Schlussanträgen, alle durch rechtswidrig verbaute Abschalteinrichtungen geschädigten Käuferinnen und Käufer müssten entschädigt werden. "Wir hoffen deshalb, dass dieses Verfahren im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden wird", teilte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch mit.

N.Johns--TNT

Empfohlen

Einweihung von Deutschlands größtem Offshore-Windpark

64 Windräder, die rechnerisch rund 1,1 Millionen Haushalte mit Strom versorgen können: In der Nordsee ist Deutschlands bislang größter Offshore-Windpark entstanden. Zur Einweihungsfeier hat das Energieunternehmen EnBW am Donnerstag (14.30 Uhr) nach Hamburg geladen. Angemeldet hat sich unter anderen Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD).

Glücksspiele im Internet: BGH verhandelt über verlorene Wetteinsätze

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Donnerstag (10.00 und 12.00 Uhr) erneut mit dem Thema Glücksspiele im Internet. In zwei Verhandlungen geht es um Spieler, die von Anbietern aus Malta verlorene Einsätze zurückfordern. Zahlreiche solcher Fälle liegen bei deutschen Gerichten - der BGH will die wichtigen Fragen nun grundsätzlich klären. (Az. I ZR 216/25 und I ZR 78/25)

Von der Leyen stellt Gesetzesvorschlag für Social-Media-Verbot vor

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellt am Donnerstag (ab 10.00 Uhr) in Straßburg einen Gesetzesvorschlag für ein EU-weites Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor. Das Gesetz soll darüber hinaus vorsehen, dass 13- und 14-Jährige nur Profile mit eingeschränkten Funktionen erstellen können. Von der Leyen hatte ihre Pläne am Mittwoch bereits angekündigt, die Details sollen nun im Gesetzesvorschlag folgen.

Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed

Das Weiße Haus hat die Leitzinserhöhung der US-Zentralbank Federal Reserve (Fed) kritisiert. Weiße-Haus-Sprecher Kush Desai sprach am Mittwoch im Sender Fox News von einer "eher unglücklichen Entscheidung". Die Fed habe aus Sicht der US-Regierung keine besonders überzeugende wirtschaftliche Begründung dafür geliefert.

Textgröße ändern: