The National Times - Heil weist Forderung nach Wiedereinführung von Karenztag bei Krankmeldungen zurück

Heil weist Forderung nach Wiedereinführung von Karenztag bei Krankmeldungen zurück


Heil weist Forderung nach Wiedereinführung von Karenztag bei Krankmeldungen zurück
Heil weist Forderung nach Wiedereinführung von Karenztag bei Krankmeldungen zurück / Foto: © AFP

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellt sich gegen Forderungen nach einer Streichung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den ersten Tag einer Krankmeldung. "Wer krank gemeldete Beschäftigte unter den Generalverdacht des Blaumachens stellt, hat ein verzerrtes Bild von den arbeitenden Menschen in diesem Land", sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstagsausgaben). "Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer."

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"Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einzuschränken, wird es mit mir und der SPD nicht geben", versicherte der Minister. Aus seiner Sicht würden unter einer Wiedereinführung des sogenannten Karenztages insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen leiden. "Es würde die Menschen hart treffen, die tatsächlich krank sind und die einen geringen Lohn haben, vor allem Frauen", warnte Heil. "Deshalb ist das der falsche Weg."

Der Chef des Versicherungskonzerns Allianz, Oliver Bäte, hat angesichts des hohen Krankenstands in Deutschland vorgeschlagen, den sogenannten Karenztag bei Krankmeldungen wieder einzuführen. Der Konzernchef verwies Anfang der Woche im "Handelsblatt" darauf, dass Arbeitnehmer in Deutschland mittlerweile im Schnitt 20 Tage pro Jahr krank seien, während der EU-Schnitt bei acht Krankheitstagen liege.

Heil sagte dem RND, wenn einzelne das System ausnutzten, müsse dagegen gezielt vorgegangen werden. "Ich habe kein Verständnis für Blaumacher", betonte der SPD-Politiker. Es bestünden jedoch genügend Instrumente, um mit Verdachtsfällen umzugehen.

"Ein Arbeitgeber, der den Verdacht hat, dass jemand blau macht, kann auch ab dem ersten Tag das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen", sagte der Bundesarbeitsminister. "Wer beim Blaumachen erwischt wird, muss außerdem mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen", fügte Heil hinzu.

B.Scott--TNT

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