The National Times - Bericht: Haushalten drohen hunderte Euro Mehrausgaben wegen steigender Gasnetzentgelte

Bericht: Haushalten drohen hunderte Euro Mehrausgaben wegen steigender Gasnetzentgelte


Bericht: Haushalten drohen hunderte Euro Mehrausgaben wegen steigender Gasnetzentgelte
Bericht: Haushalten drohen hunderte Euro Mehrausgaben wegen steigender Gasnetzentgelte / Foto: © AFP/Archiv

Steigende Gasnetzentgelte könnten einem Bericht zufolge im kommenden Jahr zu Mehrkosten für Haushalte in Höhe von einigen hundert Euro führen. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf eine ihnen exklusiv vorliegende Auswertung des Preisvergleichsportals Verivox. Demnach haben einzelne Netzbetreiber Erhöhungen der Gasnetzgebühren von bis zu 56 Prozent angekündigt. Verbraucher, die ein Einfamilienhaus heizen, müssten mit Mehrkosten von bis zu 445 Euro rechnen.

Textgröße ändern:

Dem Bericht zufolge gibt es in Deutschland etwa 700 Gasnetzbetreiber. Die bislang von Verivox ausgewerteten Netzbetreiber decken dem Bericht zufolge bei Gas 43 Prozent aller Haushalte in Deutschland ab.

Weiter hieß es, der durchschnittliche Anstieg betrage Verivox zufolge aktuell rund 25 Prozent, was für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Mehrkosten von rund 116 Euro brutto entspreche. Vor allem in den neuen Bundesländern kündigten demnach eine Reihe von Gasnetzbetreibern allerdings noch höhere Aufschläge an. Der stärkste Anstieg betrage 56 Prozent, zitierten die Funke-Medien das Vergleichsportal. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh insgesamt sei dies ein Plus von 445 Euro brutto.

Netznutzungsentgelte werden für den Betrieb und die Instandhaltung der Leitungen erhoben. Auch die Kosten für Zählerinstallation, Ablesung und Abrechnung sind darin enthalten. Laut Bundesnetzagentur machen die Netzentgelte derzeit gut zehn Prozent des Gaspreises aus.

Die Bundesnetzagentur erklärte die Preissteigerungen auch mit gesunkener Nachfrage nach Gas. "In einigen Regionen sind signifikantere Mengenrückgänge zu verzeichnen, die zu Entgeltsteigerungen führen", sagte ein Sprecher der Behörde den Funke-Zeitungen. Die Kosten für das Netz müssen demnach nun also von weniger angeschlossenen Verbrauchern getragen werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bestätigte laut den Funke-Medien die Preiserhöhungen. "Nach unseren aktuellen Schätzungen werden bundesweit rund ein Drittel bis ein Viertel der Gasnetzbetreiber zeitnah die neuen Abschreibungsregeln anwenden", sagte ein VKU-Sprecher demnach. Die übrigen Gasnetzbetreiber würden dann "nachziehen".

Verivox-Energieexperte Thorsten Storck sagte dem Bericht zufolge, Gaskunden könnten den höheren Gaspreise kaum entkommen. Dennoch sollten sie "prüfen, ob es einen günstigeren Gasversorger gibt, denn die Preisunterschiede zwischen den Anbietern können über 1000 Euro betragen pro Jahr betragen".

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen

In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat ein US-Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube zu einer hohen Entschädigungszahlung verurteilt. Sie sollen der Klägerin insgesamt drei Millionen Dollar (rund 2,6 Millionen Euro) zahlen, wie die Geschworenen am Mittwoch entschieden. Die heute 20-jährige Klägerin hatte den Unternehmen vorgeworfen, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr dadurch schwere psychische Schäden zugefügt zu haben.

Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat

Präsident Donald Trump hat einige der größten Namen der US-Technologiebranche in einen Beirat des Weißen Hauses berufen. Dem Rat für Wissenschafts- und Technologieberatung (PCAST) gehören nach Angaben vom Mittwoch unter anderem Meta-Gründer Mark Zuckerberg und Google-Mitgründer Sergey Brin an. Vertreten sind unter anderem auch die Chefs des Halbleiterkonzerns Nvidia und des Softwareunternehmens Oracle, Jensen Huang und Larry Ellison.

Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam

Eine pauschale Regelung im Arbeitsvertrag, wonach die Firma Beschäftigte sofort nach der Kündigung freistellen darf, ist unwirksam. Sie benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschied. Ihr Interesse, tatsächlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzuarbeiten, wiegt hier schwerer als das Interesse der Arbeitgeber an der Freistellung. (Az. 5 AZR 108/25)

Merz verteidigt Streichung von Mitteln für Demokratieförderung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die geplante Streichung der Unterstützung für bestimmte Projekte zur Demokratieförderung verteidigt. Die Finanzmittel würden künftig "wirklich konzentriert auf diejenigen, die sich für unsere Demokratie für unser Land einsetzen", sagte Merz am Mittwoch in der Fragestunde des Bundestags. Merz äußerte sich auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Mandy Eißling - und deutete an, dass von der Streichung gerade auch linksgerichtete Projekte betroffen sein könnten.

Textgröße ändern: