The National Times - Bestpreisklauseln: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking den Rücken

Bestpreisklauseln: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking den Rücken


Bestpreisklauseln: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking den Rücken
Bestpreisklauseln: EuGH stärkt Hotels in Streit mit Booking den Rücken / Foto: © AFP/Archiv

Im Rechtsstreit zwischen der niederländischen Buchungsplattform Booking.com und dutzenden deutschen Hotels stärkt ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Donnerstag den Hotels den Rücken. Dabei geht es um sogenannte Bestpreisklauseln, die Booking Hotels bis Februar 2016 auferlegte. Diese durften demnach ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten als bei Booking. (Az. C-264/23)

Textgröße ändern:

Das Bundeskartellamt verbot diese Praxis Ende 2015. Die Entscheidung wurde später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt. 2020 wandte sich Booking an ein niederländisches Gericht. Das Buchungsportal wollte feststellen lassen, dass die Bestpreisklauseln nicht gegen EU-Recht verstießen. Zahlreiche deutsche Hotels und Hotelgruppen erhoben eine sogenannte Widerklage und verlangten von Booking Schadenersatz wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht.

Das niederländische Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH Fragen vor. Es wollte wissen, ob die Klauseln als sogenannte Nebenabreden zulässig sein könnten, um Trittbrettfahren zu verhindern - also dass Kunden sich Hotels auf Booking.com anschauen, dann aber günstiger auf der hoteleigenen Website buchen. Die Hotels würden sich dann die Provision sparen.

Der EuGH urteilte aber nun, dass Bestpreisklauseln grundsätzlich nicht als Nebenabreden angesehen werden könnten. Zwar hätten Plattformen wie Booking eine neutrale oder positive Auswirkung auf den Wettbewerb, betonte der EuGH. Sie ermöglichten es Verbrauchern, viele Angebote schnell und einfach zu vergleichen. Die Hotels selbst könnten dadurch sichtbarer werden. Bestpreisklauseln seien aber nicht notwendig, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Buchungsplattformen zu sichern.

Im konkreten Fall muss nun das niederländische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Tausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid

Wenige Tage nach der Zwangsräumung einer 87-Jährigen in Madrid haben tausende Menschen in der spanischen Hauptstadt für bezahlbaren Wohnraum und mehr Mieterschutz demonstriert. Bilder davon, wie Maricarmen Abascal am Mittwoch auf einer Trage aus ihrer Wohnung geholt wurde, haben die Debatte um bezahlbaren Wohnraum in Spanien neu entfacht. "Du könntest die nächste Maricarmen sein" und "Keine einzige Maricarmen mehr", hieß es auf Bannern bei der Demonstration am Samstag.

Französischer Atomreaktor Flamanville für Arbeiten ein Jahr vom Netz

Zum Austausch eines defekten Reaktordeckels hat der Stromkonzern EDF den Druckwasser-Atomreaktor im französischen Flamanville am Samstag für knapp ein Jahr vom Netz genommen. Es ist zugleich der Beginn einer größeren Routinekontrolle des Ende 2024 in Betrieb genommenen Reaktors, wie EDF mitteilte.

KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"

Die chinesische Regierung "respektiert" nach eigenen Angaben die Wortwahl von US-Präsident Donald Trump, der statt "Künstlicher Intelligenz" künftig den Ausdruck "Superintelligenz" verwenden will. Peking messe der Übernahme des Begriffs durch Trump "Bedeutung bei", erklärte das chinesische Außenministerium am Samstag. Alle Parteien sollten im KI-Bereich den "Austausch verstärken" und "nach einem Konsens suchen".

Verkehrsminister Bilger unzufrieden mit Sanierungstempo der Bahn

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) ist unzufrieden mit dem Sanierungstempo der Bahn. "Mit der bisherigen Umsetzung der Korridorsanierungen – dem Modernisieren von Gleisen, Weichen, Bahn- und Sicherheitstechnik – bin ich überhaupt nicht zufrieden", sagte Bilger dem "Spiegel". "Man kann niemandem erklären, warum Pendlerstrecken so lange gesperrt werden und die Situation danach noch immer nicht besser ist."

Textgröße ändern: