The National Times - Gericht: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei ausstrahlen

Gericht: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei ausstrahlen


Gericht: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei ausstrahlen
Gericht: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei ausstrahlen / Foto: © AFP/Archiv

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) ist laut einer Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet, einen Werbespot der Satirepartei Die Partei für den Wahlkampf zur sächsischen Landtagswahl im Radio auszustrahlen. Der Inhalt verstoße nicht evident gegen das Strafrecht, erklärte das Verwaltungsgericht Leipzig am Dienstag. Er sei satirisch stark überzeichnet.

Textgröße ändern:

In der Wahlwerbung wird dem Gericht zufolge ein Ehepaar dargestellt, dass die - fiktive - Vereidigung der neuen sächsischen Regierung im Radio hört. In starkem Dialekt stellt der Mann fest, dass die "Faschisten wieder an der Macht" seien. "Diesmal schießen wir zuerst", sagt er und beginnt, auf verschiedene Menschen zu schießen. Der Spot endet mit der Aufforderung, bevor es "zu spät" sei, die Satirepartei zu wählen.

Grundsätzlich hätten politische Parteien einen Anspruch darauf, dass ihre Wahlwerbespots im Rahmen der ihnen eingeräumten Sendezeit und der zugeteilten Sendeplätze ausgestrahlt würden, erklärte das Gericht. Sie müssten dabei die gleichen Wettbewerbschancen bekommen.

Rundfunkanstalten dürften konkrete Werbespots aber ablehnen, wenn diese evident und ins Gewicht fallend gegen das Strafrecht verstießen. Im Zweifelsfall müsse zugunsten der politischen Partei entschieden werden. Im konkreten Fall habe Die Partei einen Anspruch darauf, dass ihr Werbespot zu dem vom MDR zugeteilten Termin im Hörfunk gesendet werde.

Das Gericht sah keine öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder eine Störung des öffentlichen Friedens, weil das in dem Spot beschriebene Geschehen satirisch stark überzeichnet sei. Auch eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung scheide aus. Die Wählerinnen und Wähler einer bestimmten Partei bildeten keine abgrenzbare Bevölkerungsgruppe, die Opfer von Volksverhetzung sein könnten.

Eine strafbare Gewaltdarstellung liege ebenfalls nicht vor, führte das Gericht aus. Zwar hätten die Protagonisten des Werbespots eine menschenverachtende Haltung. Das Unmenschliche sei aber nicht der wesentliche Inhalt und auch nicht Sinn der Schilderung. Möglicherweise sei der Wahlwerbespot im Grenzbereich der Strafbarkeit anzusiedeln, erklärte das Gericht, die "Annahme einer evidenten Strafbarkeit des Inhalts" liege aber fern.

Gegen den Beschluss kann noch vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen vorgegangen werden. In Sachsen wird zeitgleich mit Thüringen am Sonntag kommender Woche ein neuer Landtag gewählt.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

อเล็กซ์ โบดี และศาสตราจารย์ ดร. ดีเทอร์ ลาซิก ลงนามสัญญาสำหรับ ALPHA WHEY และ BODI เครื่องดื่มให้พลังงาน

อเล็กซ์ โบดี กำลังพึ่งพาความร่วมมือทางวิทยาศาสตร์และพันธมิตรระดับนานาชาติเพื่อพัฒนา ALPHA WHEY และ BODI เครื่องดื่มให้พลังงาน

एलेक्स बोडी और प्रो. डॉ. डायटर लाज़िक ने ALPHA WHEY और BODI एनर्जी ड्रिंक के लिए एक अनुबंध पर हस्ताक्षर किए

एलेक्स बोडी, ALPHA WHEY और BODI एनर्जी ड्रिंक को विकसित करने के लिए वैज्ञानिक सहयोग और अंतरराष्ट्रीय साझेदारी पर भरोसा कर रहे हैं।

Alex Bodi och prof. dr. Dieter Lazik tecknar avtal om ALPHA WHEY och BODI Energidryck

Alex Bodi satsar på vetenskapligt samarbete och internationella partnerskap i uppbyggnaden av ALPHA WHEY och BODI Energidryck. Enligt projektledarna spelar en tysk, internationellt verksam konglomeratkoncern en central roll: Koncernen deltar finansiellt i projektet och kan se tillbaka på en 30-årig framgångssaga.

Alex Bodi a prof. dr. Dieter Lazik podepsali smlouvu týkající se produktů ALPHA WHEY a BODI Energetický nápoj

lex Bodi při rozvoji produktů ALPHA WHEY a BODI Energetický nápoj sází na vědeckou spolupráci a mezinárodní partnerství. Podle informací vedoucích projektu hraje klíčovou roli německý, mezinárodně působící konglomerát: tato skupina se finančně podílí na projektu a může se pochlubit 30letou historií úspěchů.

Textgröße ändern: