The National Times - Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden


Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden
Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Der Fall eines Dieselkäufers aus Baden-Württemberg, der wegen eines manipulierten Motors Schadenersatz von Volkswagen fordert, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Klage nicht wegen Verjährung zurückgewiesen werden durfte. Der Mann hatte sich vorübergehend zur Musterfeststellungklage gegen Volkswagen am Oberlandesgericht Braunschweig an- und dann wieder abgemeldet. (Az. VII ZR 303/20)

Textgröße ändern:

Dank dieser Anmeldung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen, wie der BGH schon im Juli vergangenen Jahres entschieden hatte. Kläger hatten demnach mehr Zeit. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp bestätigte nun noch einmal, dass es dabei nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankomme.

Dieser war ursprünglich der Knackpunkt: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, weil der Autokäufer nicht beweisen konnte, dass er sich noch 2018 zu der Musterfeststellungklage angemeldet hatte. Ende 2018, drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, wäre normalerweise die Verjährungsfrist abgelaufen. Das Stuttgarter Gericht sah die Ansprüche also als verjährt an.

Diese Entscheidung fiel aber schon im November 2020, noch vor dem höchstrichterlichen Urteil des BGH im Juli 2021. Dieser entschied nun, dass die Klage nicht mit der in Stuttgart gegebenen Begründung abgewiesen werden durfte. Das Urteil wurde aufgehoben, das Oberlandesgericht muss noch einmal über den Fall verhandeln.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Rentenreform: Ostbeauftragte Kaiser warnt vor Altersarmut vor allem im Osten

Vor der Vorstellung der Expertenvorschläge zur Rentenreform hat die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), vor einem Altersarmutsrisiko besonders in Ostdeutschland gewarnt. "Für Menschen in Ostdeutschland darf es keine Absenkung des aktuellen Rentenniveaus ab 2031 geben", sagte Kaiser der "Leipziger Volkszeitung" und der "Sächsischen Zeitung" (Dienstagsausgaben). Andernfalls drohe in den neuen Bundesländern vielen Menschen die Altersarmut. "Die gesetzliche Rente ist für die meisten Ostdeutschen die einzige Lebensgrundlage im Alter", betonte Kaiser.

DGB-Chefin Fahimi stellt sich gegen zentrale Empfehlungen der Rentenkommission

Kurz vor der Übergabe der Expertenvorschläge zur Rentenreform an die Regierung hat sich DGB-Chefin Yasmin Fahimi gegen zentrale Empfehlungen der Kommission gestellt. Im Podcast "Ronzheimer" kritisierte sie am Dienstag die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 und die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Zu sagen, dass die Menschen länger arbeiten müssten, weil die Rente sonst nicht finanzierbar sei, bezeichnete Fahimi als "eine Legende, um den Leuten Angst zu machen".

Rentenkommission übergibt Reformvorschläge an Merz und Bas

Die Expertenkommission zur Rentenreform übergibt am Dienstag im Kanzleramt ihre Empfehlungen an die Bundesregierung (09.00 Uhr). Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) nehmen am Vormittag den Bericht des 13-köpfigen Gremiums entgegen. Sie treten darauf mit den Vorsitzenden der Kommission, Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda, vor die Presse.

Langjähriger US-Zentralbankchef Alan Greenspan 100-jährig gestorben

Er wurde in den USA zeitweise als "Magier" der Geldpolitik gefeiert und kritisierte auf seine alten Tage Präsident Donald Trump - nun ist der langjährige Chef der US-Zentralbank Federal Reserve (Fed), Alan Greenspan, mit 100 Jahren gestorben, wie seine Familie am Montag mitteilte. Kritiker werfen ihm vor, mit seiner Niedrigzinspolitik den Boden für die Finanzkrise 2008 und 2009 bereitet zu haben.

Textgröße ändern: