The National Times - Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden


Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden
Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Der Fall eines Dieselkäufers aus Baden-Württemberg, der wegen eines manipulierten Motors Schadenersatz von Volkswagen fordert, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Klage nicht wegen Verjährung zurückgewiesen werden durfte. Der Mann hatte sich vorübergehend zur Musterfeststellungklage gegen Volkswagen am Oberlandesgericht Braunschweig an- und dann wieder abgemeldet. (Az. VII ZR 303/20)

Textgröße ändern:

Dank dieser Anmeldung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen, wie der BGH schon im Juli vergangenen Jahres entschieden hatte. Kläger hatten demnach mehr Zeit. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp bestätigte nun noch einmal, dass es dabei nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankomme.

Dieser war ursprünglich der Knackpunkt: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, weil der Autokäufer nicht beweisen konnte, dass er sich noch 2018 zu der Musterfeststellungklage angemeldet hatte. Ende 2018, drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, wäre normalerweise die Verjährungsfrist abgelaufen. Das Stuttgarter Gericht sah die Ansprüche also als verjährt an.

Diese Entscheidung fiel aber schon im November 2020, noch vor dem höchstrichterlichen Urteil des BGH im Juli 2021. Dieser entschied nun, dass die Klage nicht mit der in Stuttgart gegebenen Begründung abgewiesen werden durfte. Das Urteil wurde aufgehoben, das Oberlandesgericht muss noch einmal über den Fall verhandeln.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Von Steuer über Arbeit bis Rente: Koalition einigt sich auf Reformpaket

Die Spitzen der Regierungsparteien haben sich bei ihrem Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf ein umfassendes Reformpaket verständigt. Wie die Nachrichtenagentur AFP in der Nacht zum Donnerstag aus Koalitionskreisen erfuhr, gab es eine Einigung auf eine Einkommensteuerreform sowie auf Vorhaben in den Bereichen Rente, Arbeitsmarkt, Wachstum und Bürokratieabbau. Offiziell wollen Kanzler Friedrich Merz (CDU) und die Vorsitzenden von SPD und CSU am Donnerstagvormittag über die Ergebnisse informieren.

Deutsch-französischer Rüstungskonzern KNDS verschiebt Börsengang

Der deutsch-französische Rüstungskonzern KNDS hat seinen Börsengang verschoben. Das Unternehmen wolle angesichts der "Volatilität des europäischen Verteidigungssektors" auf "günstigere Marktbedingungen" warten, teilte der Hersteller des Leopard-2-Kampfpanzers am Mittwochabend mit. Der Börsengang von KNDS in Paris und Frankfurt am Main war in der vergangenen Woche angekündigt worden und sollte den Einstieg des Bundes bei dem Rüstungskonzern ermöglichen.

Keine Verlängerung von Nordamerikanischem Handelsabkommen

Die USA haben eine Verlängerung des Freihandelsabkommens mit Kanada und Mexiko in seiner jetzigen Form abgelehnt. Die Vereinigten Staaten hätten einer Verlängerung des Handelsabkommen USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) "in seiner derzeitigen Form nicht zugestimmt", teilte der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer am Mittwoch mit. Folglich werde das Regelwerk "nicht verlängert".

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,7 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von umgerechnet 1,7 Milliarden Euro an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Textgröße ändern: