The National Times - Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden


Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden
Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Der Fall eines Dieselkäufers aus Baden-Württemberg, der wegen eines manipulierten Motors Schadenersatz von Volkswagen fordert, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Klage nicht wegen Verjährung zurückgewiesen werden durfte. Der Mann hatte sich vorübergehend zur Musterfeststellungklage gegen Volkswagen am Oberlandesgericht Braunschweig an- und dann wieder abgemeldet. (Az. VII ZR 303/20)

Textgröße ändern:

Dank dieser Anmeldung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen, wie der BGH schon im Juli vergangenen Jahres entschieden hatte. Kläger hatten demnach mehr Zeit. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp bestätigte nun noch einmal, dass es dabei nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankomme.

Dieser war ursprünglich der Knackpunkt: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, weil der Autokäufer nicht beweisen konnte, dass er sich noch 2018 zu der Musterfeststellungklage angemeldet hatte. Ende 2018, drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, wäre normalerweise die Verjährungsfrist abgelaufen. Das Stuttgarter Gericht sah die Ansprüche also als verjährt an.

Diese Entscheidung fiel aber schon im November 2020, noch vor dem höchstrichterlichen Urteil des BGH im Juli 2021. Dieser entschied nun, dass die Klage nicht mit der in Stuttgart gegebenen Begründung abgewiesen werden durfte. Das Urteil wurde aufgehoben, das Oberlandesgericht muss noch einmal über den Fall verhandeln.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Saarlands Ministerpräsidentin wirft Mineralölkonzernen Abzocke vor

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat angesichts der hohen Spritpreise in Deutschland den Mineralölkonzernen Abzocke vorgeworfen und sich für politische Gegenmaßnahmen wie eine Übergewinnsteuer ausgesprochen. "Die Spritpreise gehen bislang im wörtlichen Sinne aufs Konto der Konzerne", sagte Rehlinger den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwochsausgaben). "Das ist nichts als Abzocke und sollte die Bundeswirtschaftsministerin alle wettbewerbs- und kartellrechtlichen Register ziehen lassen."

BGH entscheidet über Alterskontrolle bei Kauf von leeren Tanks für E-Zigaretten

Um den Jugendschutz beim Verkauf von Zubehör für E-Zigaretten geht es am Mittwoch (08.45) Uhr am Bundesgerichtshof. Dieser entscheidet, ob Verkäufer das Alter ihrer Kunden kontrollieren müssen. Geklagt hat ein Händler gegen einen anderen. Beide verkaufen Ersatzteile für E-Zigaretten, darunter leere Tanks, die mit Flüssigkeit zum Verdampfen befüllt werden können. (Az. I ZR 106/25)

Reform der Schuldenbremse: SPD widerspricht Äußerungen von Merz

Die SPD hat auf eine umfassende Reform der Schuldenbremse gepocht und damit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) widersprochen, der zuletzt gesagt hatte, es gehe nur um "ein paar technische Fragen". "Es darf sich nicht wiederholen, dass wir unser Land auch wegen einer falsch konstruierten Schuldenbremse jahrzehntelang kaputtsparen und dann mit einem gigantischen Sondervermögen aus neuen Schulden wieder reparieren müssen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thorsten Rudolph, der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).

Iran-Krieg: Ölpreis steigt um fünf Prozent

Vor dem Hintergrund des Krieges der USA und Israels gegen den Iran ist der Ölpreis weiter angestiegen. An der Chicagoer Börse legte der Preis für ein Barrel der US-Sorte WTI am Dienstagabend gegen 23.30 Uhr um fünf Prozent auf 87,65 Dollar (75,49 Euro) zu. Die Internationale Energie-Agentur (IEA) beriet derweil in einer Sondersitzung über eine mögliche Freigabe von Notfall-Ölvorräten.

Textgröße ändern: