The National Times - Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden


Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden
Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Der Fall eines Dieselkäufers aus Baden-Württemberg, der wegen eines manipulierten Motors Schadenersatz von Volkswagen fordert, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Klage nicht wegen Verjährung zurückgewiesen werden durfte. Der Mann hatte sich vorübergehend zur Musterfeststellungklage gegen Volkswagen am Oberlandesgericht Braunschweig an- und dann wieder abgemeldet. (Az. VII ZR 303/20)

Textgröße ändern:

Dank dieser Anmeldung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen, wie der BGH schon im Juli vergangenen Jahres entschieden hatte. Kläger hatten demnach mehr Zeit. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp bestätigte nun noch einmal, dass es dabei nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankomme.

Dieser war ursprünglich der Knackpunkt: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, weil der Autokäufer nicht beweisen konnte, dass er sich noch 2018 zu der Musterfeststellungklage angemeldet hatte. Ende 2018, drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, wäre normalerweise die Verjährungsfrist abgelaufen. Das Stuttgarter Gericht sah die Ansprüche also als verjährt an.

Diese Entscheidung fiel aber schon im November 2020, noch vor dem höchstrichterlichen Urteil des BGH im Juli 2021. Dieser entschied nun, dass die Klage nicht mit der in Stuttgart gegebenen Begründung abgewiesen werden durfte. Das Urteil wurde aufgehoben, das Oberlandesgericht muss noch einmal über den Fall verhandeln.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Lufthansa und Air France-KLM bieten um portugiesische Airline TAP

Die Lufthansa und der niederländisch-französische Luftfahrtkonzern Air France-KLM haben jeweils ein Übernahmeangebot für die portugiesische Airline TAP abgegeben. Der portugiesische Staat will seine Anteile an TAP verkaufen, die Frist für Angebote läuft am Donnerstag aus. Auch IAG, der Mutterkonzern von British Airways und Iberia, hatte Interesse angemeldet.

US-Außenhandelsdefizit steigt im Februar wieder

Das Außenhandelsdefizit der USA ist im Februar wieder angestiegen. Die Exporte legten nach Angaben des US-Handelsministeriums vom Donnerstag um 4,2 Prozent auf 314,8 Milliarden Dollar (272 Milliarden Euro) zu, während die Importe sogar etwas stärker stiegen - um 4,3 Prozent auf 372,1 Milliarden Dollar.

Urteil: Gastronomin muss 600.000 Euro an Coronahilfen zurückzahlen

Eine Unternehmerin aus Hessen muss wegen zu hoher Einnahmen in der Pandemie einem Urteil zufolge rund 600.000 Euro an staatlichen Corona-Notfallhilfen zurückzahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem von der Gastronomin angestrengten Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Gießen. Eine "Überkompensation" durch staatliche Hilfsgelder sei nicht vorgesehen. (Az.: 4 K 4209/24.GI)

"Spiegel": Klingbeil schlägt neues Modell als Ersatz für Ehegattensplitting vor

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat ein neues Modell vorgeschlagen, mit dem das Ehegattensplitting ersetzt werden soll. "Für die Zukunft soll das bestehende Konzept durch ein sogenanntes fiktives Realsplitting abgelöst werden", heißt es in einer Ministervorlage, über die der "Spiegel" am Donnerstag berichtete. Dabei können die Partner demnach einen bestimmten Freibetrag so untereinander aufteilen, dass es sich optimal auf ihre Steuerlast auswirkt.

Textgröße ändern: