The National Times - Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden


Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden
Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden

Der Fall eines Dieselkäufers aus Baden-Württemberg, der wegen eines manipulierten Motors Schadenersatz von Volkswagen fordert, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Klage nicht wegen Verjährung zurückgewiesen werden durfte. Der Mann hatte sich vorübergehend zur Musterfeststellungklage gegen Volkswagen am Oberlandesgericht Braunschweig an- und dann wieder abgemeldet. (Az. VII ZR 303/20)

Textgröße ändern:

Dank dieser Anmeldung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen, wie der BGH schon im Juli vergangenen Jahres entschieden hatte. Kläger hatten demnach mehr Zeit. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp bestätigte nun noch einmal, dass es dabei nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankomme.

Dieser war ursprünglich der Knackpunkt: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, weil der Autokäufer nicht beweisen konnte, dass er sich noch 2018 zu der Musterfeststellungklage angemeldet hatte. Ende 2018, drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, wäre normalerweise die Verjährungsfrist abgelaufen. Das Stuttgarter Gericht sah die Ansprüche also als verjährt an.

Diese Entscheidung fiel aber schon im November 2020, noch vor dem höchstrichterlichen Urteil des BGH im Juli 2021. Dieser entschied nun, dass die Klage nicht mit der in Stuttgart gegebenen Begründung abgewiesen werden durfte. Das Urteil wurde aufgehoben, das Oberlandesgericht muss noch einmal über den Fall verhandeln.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Dax-Dividenden steigen auf neues Rekordniveau

Die im Deutschen Aktienindex (Dax) gelisteten Konzerne schütten in diesem Jahr trotz der anhaltenden Konjunkturkrise mehr Geld an ihre Aktionäre aus als je zuvor. Insgesamt zahlen die 40 Dax-Konzerne 55,3 Milliarden Euro an Dividenden aus, ergab eine am Sonntag vom Beratungsunternehmen EY veröffentlichte Analyse. Dies entspricht demnach im Vergleich zum Vorjahr 3,1 Milliarden Euro oder 5,9 Prozent mehr.

"Wunderschöner Anblick": Artemis-Crew hat Hälfte der Strecke zum Mond zurückgelegt

Die Astronauten der Artemis-2-Mission haben mehr als die halbe Strecke zum Mond zurückgelegt und einen fantastischen Blick auf den Erdtrabanten wie auch die Erde. "Wir können den Mond gerade aus der Luke sehen, es ist ein wunderschöner Anblick", sagte die US-Astronautin Christina Koch am Samstagmorgen (MESZ) während einer Live-Übertragung der Nasa. Die US-Raumfahrtbehörde veröffentlichte derweil faszinierende Aufnahmen von der Erde, die von der Orion-Raumkapsel aus aufgenommen wurden.

Deutschland und weitere Länder fordern EU zu Prüfung von Übergewinnsteuer auf

Deutschland und vier andere europäische Staaten haben die EU aufgefordert, Maßnahmen für eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne zu prüfen. Eine solche sei bereits 2022 als Notfallreaktion auf hohe Energiepreise genutzt worden, heißt es in einem Brief an EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Samstag vorlag. "Angesichts der derzeitigen Marktverzerrungen und finanzpolitischen Zwänge" sollte die Europäische Kommission nun "zügig" ein ähnliches EU-weites Instrument ausarbeiten.

ADAC: Neue Preisregel für Tankstellen hat Preisniveau nicht reduziert

Der ADAC hat nach knapp drei Tagen ein vorläufiges negatives Fazit zu der von der Bundesregierung eingeführten Preisregel für Tankstellen gezogen. "Aus Sicht des ADAC hat die Umstellung auf das sogenannte Österreich-Modell das hohe Preisniveau nicht reduziert", erklärte der Club am Freitag. "Stattessen hat es die Entwicklung nach oben eher befördert."

Textgröße ändern: