The National Times - Prozess um Ansprüche von Erbin eines Konstrukteurs gegen Porsche wird neu aufgerollt

Prozess um Ansprüche von Erbin eines Konstrukteurs gegen Porsche wird neu aufgerollt


Prozess um Ansprüche von Erbin eines Konstrukteurs gegen Porsche wird neu aufgerollt
Prozess um Ansprüche von Erbin eines Konstrukteurs gegen Porsche wird neu aufgerollt

Der Prozess um Ansprüche der Tochter eines früheren Porsche-Konstrukteurs gegen den Autobauer muss neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe bei seiner Abweisung der Klage einen Fehler gemacht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Es habe sich nicht ausreichend mit der Zeugenaussage des Ehemanns auseinandergesetzt. (Az. I ZR 222/20)

Textgröße ändern:

Die Frau fordert von Porsche eine Beteiligung aus dem Erlös der Baureihe 991 des Porsche 911. Sie argumentiert, dass ihr verstorbener Vater in den Nachkriegsjahrzehnten den Porsche 356 und den Porsche 911 mitentwickelt habe. Bei der neueren Baureihe seien wesentliche Gestaltungselemente dieser Ursprungsmodelle übernommen worden.

In Stuttgart wurde ihre Klage abgewiesen. Der BGH überprüfte das Urteil und kam zu dem Schluss, dass das Oberlandesgericht der Klägerin zwar zu Recht keinen Anspruch nach dem Urheberrecht zusprach. Denn es habe die beiden Modelle verglichen und festgestellt, dass die den Urheberrechtsschutz des Porsche 356 begründenden Elemente in der Gestaltung des Porsche 911 nicht mehr wiederzuerkennen seien.

Es sei dabei nicht entscheidend, dass die Gestaltung des Porsche 356 als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sei und auch nicht wichtig, ob die Gestaltung der Baureihe 991 des Porsche 911 gleichfalls ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstelle.

Bei der äußeren Gestaltung des ursprünglichen Porsche 911 sehe die Sache anders aus, urteilte der BGH. Laut Oberlandesgericht habe die Konstrukteurs-Tochter nicht bewiesen, dass ihr Vater die äußere Gestaltung der Karosserie geschaffen habe. Die Frau hatte aber ihren Ehemann als Zeugen benannt: Diesem habe ihr Vater bei einem Besuch an seinem Arbeitsplatz erzählt, dass der Porsche 911 samt Karosserie "sein Auto, sein Entwurf" gewesen sei.

Zwar sei der Zeuge erst nach Ablauf der Begründungsfrist für die Berufung genannt worden. Dennoch hätte sich das Stuttgarter Gericht damit befassen müssen, ob der Beweisantritt deshalb ausgeschlossen sei. Die Aussage des Ehemanns könne zumindest ein Indiz für die Urheberschaft seines Schwiegervaters sein, erklärte der BGH. Das Oberlandesgericht muss nun erneut über den Fall verhandeln.

A.Davey--TNT

Empfohlen

KI-Unternehmen Anthropic nun wertvoller als OpenAI

Das US-Unternehmen Anthropic ist nach einer neuen Finanzierungsrunde nun wertvoller als sein Konkurrent im Bereich Künstliche Intelligenz (KI), OpenAI. Anthropic sammelte am Donnerstag bei Investoren 65 Milliarden US-Dollar (rund 56 Milliarden Euro) ein. Vor dem erwarteten Börsengang in diesem Jahr wird der Tech-Konzern nun mit 965 Milliarden Dollar bewertet.

Streit um Einstufung: Gericht weist Anträge von Dresdner CSD zurück

Der CSD Dresden Verein hat Widerspruch gegen die Nichteinstufung des Straßenfests als Versammlung eingelegt - im Eilverfahren allerdings eine Niederlage erlitten. Wie das Dresdner Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte, lehnte es die Eilanträge des Vereins ab. Die Stadt hatte zuvor in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung sei. Dies gelte nur für den Umzug.

Deutsche Bank: Aktionärsvertreter kritisieren höhere Aufsichtsratvergütung

Auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank haben Aktionärsvertreter am Donnerstag die geplante höhere Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats kritisiert. Alexanda Annecke von Union Investment und Andreas Thomae von Deka Investment nannten die Erhöhung um 47 Prozent auf insgesamt 1,4 Millionen Euro für Aufsichtsratschef Alexander Wynaendts zu hoch. Das sende ein "falsches Signal in die Bank und an die Öffentlichkeit", sagte Thomae.

Bericht: Bundeswehr-Sondervermögen wird ohne Bundestags-Kontrolle ausgegeben

Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr wird laut einem "Spiegel"-Bericht offenbar ohne Aufsicht des Bundestags ausgegeben. Ein entsprechendes Gremium aus Abgeordneten wurde in dieser Legislaturperiode zwar gewählt, hat sich aber bislang weder konstituiert noch getagt, wie das Magazin in seiner neuen Ausgabe berichtet. Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Schäfer, selbst ein Mitglied des Gremiums, hat deshalb in einem Brief an die sechs weiteren Mitglieder angemahnt, sich nun "dringend" zusammenzufinden und sich auf eine "zukünftige Arbeitsweise" zu verständigen.

Textgröße ändern: