The National Times - Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung


Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.

Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.

Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Unicredit sichert sich insgesamt 49,65 Prozent der Stimmrechte an der Commerzbank

Im Ringen um die Übernahme der Commerzbank hat sich die italienische Großbank Unicredit 49,65 Prozent der Stimmrechte an dem Frankfurter Geldhaus gesichert. Commerzbank-Anteilseigner boten der Unicredit bis Ende der Angebotsfrist 17,6 Prozent der Aktien der Commerzbank an, wie Unicredit am Mittwoch mitteilte. Dazu kämen die bereits zuvor von dem italienischen Geldhaus gehaltenen 26,77 Prozent Anteile plus verschiedener Finanzinstrumente.

KI bei der Deutschen Bahn: Kiana soll Reisende künftig besser informieren

Die Deutsche Bahn will ihre Kundenkommunikation verbessern und setzt dabei auf Künstliche Intelligenz (KI). Mit dem KI-basierten Assistenzsystem Kiana ließen sich künftig "präzise und individuelle Auskünfte" zur Reise abfragen, teilte die Bahn am Mittwoch mit. "Zum Ende des Jahres wird Kiana für alle Reisende auf bahn.de und im DB Navigator verfügbar sein."

Sanierung von Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg verzögert sich

Die Korridorsanierung der Bahnstrecke zwischen Nürnberg und Regensburg verzögert sich um voraussichtlich drei Wochen. Die sicherheitstechnische Überprüfung der neuen Stellwerkstechnik auf der Strecke dauere noch an, erklärte die Deutsche Bahn am Dienstag. Die Wiederinbetriebnahme verschiebe sich daher vom 10. Juli auf den 31. Juli.

EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Apple

Das Gericht der Europäischen Union urteilt am Mittwoch (09.30 Uhr) über strengere Regeln für mehrere Apple-Dienste. Die EU-Kommission benannte Apple 2023 als sogenannten Torwächter für seinen App Store, das Betriebssystem iOS und den Browser Safari. Die Marktmacht dieser Gatekeeper des Internets, besonders großer Digitalunternehmen, soll eingeschränkt werden. (Az. T-1080/23 u.a.)

Textgröße ändern: