The National Times - Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung


Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.

Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.

Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit

US-Präsident Donald Trump hat auf Initiative seiner Ehefrau Melania ein Dekret zur Gesundheit von Frauen unterzeichnet. Melania Trump sprach am Montag bei einem Auftritt im Rosengarten des Weißen Hauses von einem "neuen Standard" in den USA. "Wir verfügen heute über außergewöhnliche wissenschaftliche Fähigkeiten, etwa Superintelligenz, hochentwickelte Biotechnologie und bahnbrechende Therapien", fügte sie hinzu. Davon sollten auch Frauen profitieren.

Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit

Gesundheits-Apps sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht wie reguläre Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Sächsische Finanzgericht in Leipzig bereits im März, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Leipzig mitteilte.

Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen

Angesichts einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt haben Migrantenverbände Bund und Länder in einem offenen Brief zum Handeln aufgefordert. Vier Organisationen riefen am Montag Kanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf, umgehend eine Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten einzurichten. Zudem müssten Wohnsitzauflagen für Asylbewerber und Flüchtlinge aufgehoben werden, damit diese Sachsen-Anhalt bei Bedrohungen notfalls verlassen könnten.

Umfrage: Mehr als ein Viertel der Eltern in Deutschland raucht

Mehr als ein Viertel der Eltern in Deutschland raucht einer Umfrage zufolge. Das geht aus einer Befragung der Krankenkasse KKH hervor, die am Montag in Hannover vorgestellt wurde. Demnach rauchen 27 Prozent der Mütter und Väter Zigaretten, Zigarillos oder Pfeifen. 17 Prozent von ihnen tun dies sogar täglich. Befragt wurden 1.005 gesetzlich und privat versicherte Eltern.

Textgröße ändern: