The National Times - Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung


Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.

Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.

Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Verbändebündnis warnt vor Einschnitten bei Solarstromförderung

Ein breites Bündnis von Verbänden - vom Elektrohandwerk und der Wohnungswirtschaft bis zu Umwelt- und Verbaucherschützern - hat die Bundesregierung vor Einschnitten bei der Förderung von Solaranlagen gewarnt. "Ohne einen attraktiven Förderrahmen dürfte sich der Photovoltaik-Zubau im Eigenheimsegment mehr als halbieren", erklärten die Verbände am Dienstag. "Im Mehrfamilienhaussegment würden die Ausbauzahlen weiterhin auf zu niedrigem Niveau stagnieren. Dies würde die Klimaziele gefährden und die Abhängigkeit von teuren fossilen Energieträgern verlängern."

Chinesischer Sportartikelhersteller will größter Anteilseigner bei Puma werden

Der chinesische Sportartikelhersteller Anta Sports hat sich mit der Artémis-Holding des französischen Milliardärs François Pinault auf den Kauf von etwas mehr als 43 Millionen Aktien des deutschen Sportbekleidungsherstellers Puma zum Preis von 35 Euro pro Aktie geeinigt. Durch das Geschäft in Höhe von etwa 1,51 Milliarden Euro würde Anta etwa 29 Prozent an Puma übernehmen und Artémis als größten Anteilseigner ablösen, wie am Dienstag aus einer Mitteilung an der Hongkonger Börse hervorging.

EU und Indien wollen Handelsabkommen unterzeichnen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Indiens Premier Narendra Modi wollen am Dienstag in Neu Delhi ein Freihandelsabkommen unterzeichnen. Brüssel und die Regierung in Neu-Delhi schlossen am Montag ihre Gespräche über die letzten Eckpunkte erfolgreich ab. Bei dem Gipfeltreffen soll es außerdem um eine engere Zusammenarbeit in der Cybersicherheit und der Terrorismus-Abwehr gehen.

Sozialstaatskommission übergibt Empfehlungen an Ministerin Bas

Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eingesetzte Kommission zur Reform des Sozialstaats übergibt am Dienstag ihre Empfehlungen (Übergabe 13.00 Uhr, Statement Bas 13.30 Uhr). Die Expertinnen und Experten der Kommission hatten den Auftrag, konkrete Vorschläge für eine effizienteren und bürgerfreundlichere Sozialverwaltung auszuarbeiten. Das Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger soll dabei nicht sinken. Allerdings erhofft sich die Regierung Einsparungen im Staatshaushalt durch mehr Effizienz.

Textgröße ändern: