The National Times - Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung


Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.

Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.

Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Früherer Anführer der Baskenorganisation ETA in Frankreich freigesprochen

In Frankreich hat ein Berufungsgericht einen von Spanien gesuchten ehemaligen Anführer der Baskenorganisation ETA freigesprochen. Die Richter in Paris verwarfen am Donnerstag aus Mangel an Beweisen die Anklage gegen den 75 Jahre alten Josu Urrutikoetxea. Ihm war Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Seine DNA-Spuren waren vor mehr als 20 Jahren in Waffenverstecken der ETA gefunden worden.

Tesla steigert seinen Absatz im zweiten Quartal um 25 Prozent

Der US-Elektroautobauer Tesla hat seinen Absatz im zweiten Quartal von April bis Juni kräftig gesteigert: Ausgeliefert worden seien mehr als 480.000 Autos und damit 25 Prozent mehr als im Vorjahresquartal, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Das liegt deutlich über den Erwartungen von Analysten und auch über den Prognosen von Tesla selbst - das Unternehmen hatte rund 406.000 Auslieferungen anvisiert.

USA schaffen im Juni weniger Jobs als erwartet

In den USA haben Unternehmen im Juni nur etwa halb so viele Arbeitsplätze geschaffen wie von Experten erwartet. Die Zahl der Beschäftigten außerhalb der Landwirtschaft stieg um 57.000, wie das US-Arbeitsministerium am Donnerstag in Washington mitteilte. Die Arbeitslosenquote fiel leicht auf 4,2 Prozent. Insgesamt waren rund 7,1 Millionen Menschen ohne Beschäftigung.

Berliner Abgeordnetenhaus stimmt für Wohnungs- und Mietenkataster

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat für die Einführung eines Wohnungs- und Mietenkatasters gestimmt. Das Gesetz schaffe "erstmals eine vollständige digitale Übersicht über den Berliner Mietwohnungsbestand", erklärte die Berliner SPD am Donnerstag. Dies sei die Grundlage, um "geltendes Mietrecht wirksamer durchzusetzen und den Mieter:innenschutz entscheidend zu stärken".

Textgröße ändern: