The National Times - Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung


Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.

Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.

Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Verfassungsänderung: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei ein

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet. Wie die Kommission am Freitag in Brüssel mitteilte, geht es um eine im September erfolgte Änderung der slowakischen Verfassung, die in bestimmten Bereichen nationales Recht über EU-Recht stellt. Der slowakische nationalistische Regierungschef Robert Fico verteidigte die Verfassungsänderung und erteilte einer erneuten Änderung eine Absage.

Neue Regeln sollen Rückgabe von Elektroschrott wie Einweg-E-Zigaretten vereinfachen

Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es künftig einfacher sein, Elektroschrott wie etwa E-Zigaretten zu entsorgen. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am Freitag den Bundesrat. So sieht das Gesetz etwa vor, dass Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, diese künftig verpflichtend zurücknehmen müssen. Die Bundesregierung will laut einem Medienbericht dem Wunsch der Länder folgen und noch weiter gehen, indem sie ein Verbot dieser Einweg-Vapes auf den Weg bringt.

Medienbericht: Viele Bahnmitarbeiter zweifeln an internen Warnsystemen

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn zweifeln einem Medienbericht zufolge an den Systemen, über die Lokführer Störungen oder potenzielle Gefahren melden können. 19 Prozent der in einer Gewerkschaftserhebung befragten Eisenbahner halten das System für "gar nicht verlässlich", wie die "Süddeutsche Zeitung" am Freitag unter Berufung auf eine Umfrage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) unter ihren Mitgliedern berichtete.

Klingbeil: Über Rentenpolitik in Spitze der Koalition kein Dissens

SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil sieht in der aktuellen Debatte um die Rentenpolitik keine Gefahr für die schwarz-rote Koalition. "Es gibt in der Spitze dieser Koalition keinen Dissens in dieser Frage", sagte er mit Blick auf das Bekenntnis von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Sicherung des Rentenniveaus bis 2031. Die Junge Union forderte jedoch erneut Änderungen an der Vorlage.

Textgröße ändern: