The National Times - Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung


Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.

Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.

Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Brasilien und Indien unterzeichnen Abkommen zu Seltenen Erden

Indien und Brasilien wollen ihre Zusammenarbeit bei Seltenen Erden und anderen wichtigen Rohstoffen verstärken. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten der indische Premierminister Narendra Modi und der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva am Samstag in Neu Delhi. Die Vereinbarung sei ein "wichtiger Schritt beim Aufbau widerstandsfähiger Lieferketten", sagte Modi.

CDU fordert Social-Media-Verbot bis 14 Jahre

Die CDU hat sich für ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ausgesprochen. Die Delegierten nahmen am Samstag mit klarer Mehrheit einen Kompromissvorschlag zu einem Antrag aus Schleswig-Holstein an, der noch eine Altersgrenze von 16 Jahren vorgesehen hatte. Anbietern sollen demnach auch empfindliche Bußgelder drohen, wenn sie keine wirksamen Systeme zur sicheren Altersüberprüfung einführen.

CDU-Parteitag fordert Erhöhung des Elterngelds

Der CDU-Parteitag hat sich für eine Erhöhung des Elterngelds ausgesprochen. Die Delegierten nahmen am Samstag gegen den Willen der Antragskommission einen Antrag der Jungen Union an, der höhere Grundbeträge beim Elterngeld fordert. Gleichzeitig soll demnach die Absenkung der Einkommensgrenze beim Elterngeld zurückgenommen werden.

Spahn verteidigt bei CDU-Parteitag Bilanz von Merz-Regierung

Beim CDU-Parteitag hat Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) die Bilanz der ersten neun Monate der Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) gegen Kritik verteidigt. "Wir haben diesen Politikwechsel in entscheidenden Politikfeldern eingeleitet", sagte Spahn am Samstag in Stuttgart. Er nannte dabei die Verteidigungs- und Migrationspolitik sowie die Innere Sicherheit. Im Wirtschaftsbereich verwies er auf die Senkung der Gastrosteuer und von Energiesteuern sowie die wiedereingeführte Steuerentlastung für Agrardiesel.

Textgröße ändern: