The National Times - Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung


Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung

Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.

Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.

Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Al-Dschasira: Journalist im Gazastreifen bei israelischem Drohnenangriff getötet

Im Gazastreifen ist nach Angaben des katarischen Nachrichtensenders Al-Dschasira einer seiner Mitarbeiter bei einem israelischen Drohnenangriff getötet worden. Der für den Sender tätige Journalist Mohammed Wascheha sei getötet worden, als ein israelischer Drohnenangriff am Mittwoch sein Auto in der Stadt Gaza getroffen habe, berichtete der Sender. Die israelische Armee äußerte sich zunächst nicht dazu.

USA fordern von Iran sofortige Öffnung der Straße von Hormus

Die USA haben den Iran zur sofortigen Öffnung der Straße von Hormus gedrängt. Präsident Donald Trump erwarte, dass die Meerenge "unverzüglich, schnell und sicher wieder geöffnet" werde, sagte die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, am Mittwoch in Washington. Jede Schließung sei "völlig inakzeptabel".

Kabinenpersonal bei der Lufthansa am Freitag zu Streik aufgerufen

Bei der Lufthansa ist das Kabinenpersonal für Freitag zum Streik aufgerufen. Bestreikt werden sollten zwischen 00.01 und 22:00 Uhr Abflüge der Lufthansa AG von den Flughäfen Frankfurt am Main und München, teilte die Gewerkschaft Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) am Mittwoch mit. Grund seien die gescheiterten Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag.

Experten rechnen trotz Iran-Waffenruhe noch monatelang mit wirtschaftlichen Folgen

Die wirtschaftlichen Folgen des Krieges gegen den Iran werden voraussichtlich noch monatelang zu spüren sein. Der Chef der Internationalen Energie-Agentur, Fatih Birol, sprach von "vielen Monaten, wenn nicht Jahren", die eine Normalisierung dauern werde. Energieanalysten hoben die Lage bei Flüssigerdgas (LNG) hervor: Viele Produktionsanlagen in Nahost seien beschädigt. Der Reeder Hapag-Lloyd, kündigte an, die Straße von Hormus vorerst weiter zu meiden.

Textgröße ändern: