The National Times - Neue Klage gegen Freihandelsabkommen Ceta

Neue Klage gegen Freihandelsabkommen Ceta


Neue Klage gegen Freihandelsabkommen Ceta
Neue Klage gegen Freihandelsabkommen Ceta / Foto: © AFP

Drei gemeinnützige Vereine reichen erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta ein. Bundestag und Bundesrat hätten dem Abkommen nicht zustimmen dürfen, erklärte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie am Mittwoch in Berlin. Ceta gefährde die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Die anderen beiden Beschwerdeführer sind Campact und Foodwatch.

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Konkret richte sich die Verfassungsbeschwerde gegen zwei Elemente des Abkommens - das Ausschuss-System und die Schiedsgerichtsbarkeit, wie Mehr Demokratie mitteilte. Ausschüsse und Schiedsgerichte seien "mächtige Akteure", erklärte Huber. "Doch unsere Parlamente haben zu wenig Einfluss auf sie. Das entwertet auch unser Wahlrecht."

"Die Ausschüsse können weitreichende Entscheidungen treffen, sind zu selbständigen Hoheitsakten befugt, können Recht setzen und sogar das Ceta-Abkommen verändern. Doch es mangelt an demokratischer Kontrolle", erläutert der Europa- und Völkerrechtsexperte Wolfgang Weiß, einer von zwei Vertretern der Beschwerdeführer in Karlsruhe. Es gebe ein Recht auf demokratisch legitimierte Entscheidungen. "Und das wird verletzt."

Ceta soll den Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada erleichtern, Hemmnisse abbauen und Regeln für den internationalen Handel festschreiben. Es regelt unter anderem den Wegfall fast sämtlicher Zölle. Kritik gibt es vor allem an Klagemöglichkeiten für Unternehmen gegen Staaten vor einem Schiedsgericht. Viele befürchten zudem, dass Wirtschaftsinteressen deutschen Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen zuwiderlaufen könnten.

Das EU-Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada war bereits seit Herbst 2017 vorläufig in Kraft. Mehr Demokratie, Campact und Foodwatch hatten 2016 dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Richter wiesen die Klagen zurück. Bundestag und Bundesrat stimmten der Ratifizierung des Abkommens im Dezember 2022 zu, am 20. Januar 2023 trat das Ratifizierungsgesetz in Kraft. Damit kann Deutschland das Abkommen unterzeichnen.

Mit der neuerlichen Beschwerde gehen die Initiatoren nach eigenen Aussagen nicht davon aus, Ceta in Gänze kippen zu können. "Wir setzen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht Eckpunkte und Leitlinien in unserem Sinne festlegt", erklärte Beschwerdeführer Huber.

J.Sharp--TNT

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