The National Times - Eilanträge gegen Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehen scheitern in Karlsruhe

Eilanträge gegen Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehen scheitern in Karlsruhe


Eilanträge gegen Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehen scheitern in Karlsruhe
Eilanträge gegen Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehen scheitern in Karlsruhe / Foto: © AFP/Archiv

Im Zusammenhang mit den Neuregelungen für das Kabelfernsehen hat das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge von zwei Telekommunikationsunternehmen zurückgewiesen. Diese wandten sich gegen das Sonderkündigungsrecht für Verträge zum Juli 2024, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Ab dann können die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Mieter sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie Kabelfernsehen überhaupt wollen, und selbst Verträge mit Anbietern abschließen. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften dürfen deswegen langfristige Sammelverträge mit Telekommunikationsunternehmen kurzfristig kündigen, ohne dass sie dafür eine Entschädigung zahlen müssen.

Solche lang laufenden Bezugsverträge hatten die beiden Unternehmen, die sich an das Verfassungsgericht wandten, mit großen Wohnungsgesellschaften abgeschlossen. Über ihre Verfassungsbeschwerden ist noch nicht entschieden. Sofort einzuschreiten und eine einstweilige Anordnung gegen das Sonderkündigungsrecht zu erlassen, hielt das Gericht aber nicht für notwendig.

Die beiden Telekommunikationsfirmen hätten nicht angegeben, dass ihre wirtschaftliche Existenz unmittelbar bedroht sei, erklärte das Gericht. Nur ein Teil der Kundenbeziehungen sei überhaupt von der Neuregelung betroffen. Darum sei auch nicht ersichtlich, dass der Kundenstamm irreparabel geschädigt werde, wenn die Unternehmen warten müssten, bis über die Verfassungsbeschwerden entschieden sei.

Die Unternehmen selbst hätten angegeben, dass sie möglicherweise neue Verträge abschließen könnten, führte das Gericht aus. Zwar befürchteten sie schlechtere Konditionen - allerdings sei unklar geblieben, wie genau die Bedingungen schlechter würden und wie sich das auf den Umsatz auswirken würde. Wirtschaftliche Nachteile für Einzelne allein könnten nicht dazu führen, dass eine Regelung vorläufig ausgesetzt werde.

T.Allen--TNT

Empfohlen

KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"

Die chinesische Regierung "respektiert" nach eigenen Angaben die Wortwahl von US-Präsident Donald Trump, der statt "Künstlicher Intelligenz" künftig den Ausdruck "Superintelligenz" verwenden will. Peking messe der Übernahme des Begriffs durch Trump "Bedeutung bei", erklärte das chinesische Außenministerium am Samstag. Alle Parteien sollten im KI-Bereich den "Austausch verstärken" und "nach einem Konsens suchen".

Verkehrsminister Bilger unzufrieden mit Sanierungstempo der Bahn

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) ist unzufrieden mit dem Sanierungstempo der Bahn. "Mit der bisherigen Umsetzung der Korridorsanierungen – dem Modernisieren von Gleisen, Weichen, Bahn- und Sicherheitstechnik – bin ich überhaupt nicht zufrieden", sagte Bilger dem "Spiegel". "Man kann niemandem erklären, warum Pendlerstrecken so lange gesperrt werden und die Situation danach noch immer nicht besser ist."

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch millionenschweren Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag angesetzten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar (umgerechnet 88 Millionen Euro) zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

OpenAI: Von Nutzern hochgeladene Bilder landen irrtümlich auf externen Internetseiten

KI-Agenten des ChatGPT-Entwicklers OpenAI haben nach Angaben des Unternehmens 53 Bilder aus Nutzerkonten irrtümlich ins Netz gestellt. Die Bilder seien ohne Wissen des Unternehmens auf externen Internetseiten veröffentlicht worden, teilte OpenAI am Freitag mit. Die Links seien nicht öffentlich aufgelistet gewesen.

Textgröße ändern: