The National Times - Frankreichs Nationalversammlung befasst sich mit verschärftem Einwanderungsgesetz

Frankreichs Nationalversammlung befasst sich mit verschärftem Einwanderungsgesetz


Frankreichs Nationalversammlung befasst sich mit verschärftem Einwanderungsgesetz
Frankreichs Nationalversammlung befasst sich mit verschärftem Einwanderungsgesetz / Foto: © AFP

Die französische Nationalversammlung debattiert seit Montag den vom Senat zuvor stark verschärften Entwurf eines Einwanderungsgesetzes, das unter anderem das Abschieben von Migranten erleichtern soll. Präsident Emmanuel Macron hatte ursprünglich ein Gesetz angekündigt, das sowohl die Integration von Migranten fördern als auch das Abschieben erleichtern sollte. Der mehrheitlich rechte Senat hatte jedoch einen zentralen Artikel gekippt, nach dem Migranten, die in Branchen mit Personalmangel arbeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen sollten.

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Besonders umstritten ist die medizinische Versorgung von Migranten. Die Senatoren hatten diese auf Notfälle reduzieren wollen. Laut einem Anfang Dezember vorgelegten Parlamentsbericht ist die medizinische Versorgung von Migranten zwar sehr teuer, hat bislang aber nicht zum Missbrauch des Systems geführt.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass künftig auch Menschen abgeschoben werden können, die bei ihrer Ankunft in Frankreich jünger als 13 waren, sowie ausländische Eltern, deren Kinder die französische Staatsbürgerschaft haben. Das UN-Kinderhilfswerk Unicef warnte bereits vor einem möglichen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. In Frankreich geborene und aufwachsende Kinder ausländischer Eltern sollen künftig zudem nicht mehr automatisch bei Erreichen der Volljährigkeit die französische Staatsangehörigkeit bekommen.

Der aus dem rechten Lager kommende Innenminister Gérald Darmanin hatte sich mit dem verschärften Text zufrieden gezeigt. Da das Regierungslager keine absolute Mehrheit hat, ist es auf Stimmen der Rechtskonservativen angewiesen. Der verschärfte Text hatte aber auch intern Kritik beim linken Parteiflügel ausgelöst.

Es ist der zweite Anlauf der Regierung, den Text zur Verabschiedung zu bringen. Im März hatte Premierministerin Elisabeth Borne eingeräumt, dass sich keine Mehrheit abzeichne. Sie hat bereits erkennen lassen, dass sie nicht den Verfassungsparagrafen 49.3 nutzen will, mit dem das Gesetz ohne abschließende Abstimmung der Abgeordneten verabschiedet werden könnte. Einen daran anschließenden Misstrauensantrag würde die Regierung wohl überstehen, dabei aber einen Imageschaden in Kauf nehmen. Für Macron ist die Reform des Einwanderungsrecht das zweite große Reformprojekt nach der Rentenreform.

T.Ward--TNT

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