The National Times - GEG-Förderung kann wegen Haushaltskrise möglicherweise nicht im Januar starten

GEG-Förderung kann wegen Haushaltskrise möglicherweise nicht im Januar starten


GEG-Förderung kann wegen Haushaltskrise möglicherweise nicht im Januar starten
GEG-Förderung kann wegen Haushaltskrise möglicherweise nicht im Januar starten / Foto: © AFP/Archiv

Die ab 1. Januar geplante staatliche Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird sich wegen der ungeklärten Haushaltslage möglicherweise verzögern. Die "Bild"-Zeitung berichtete am Samstag unter Berufung auf Kreise der staatlichen Förderbank KfW, die Förderanträge seien frühestens ab 27. Februar 2024 verfügbar. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte auf AFP-Anfrage, Ziel sei, die Förderung für den Heizungstausch "lückenlos" 2024 fortzusetzen.

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Aktuell und noch bis Jahresende gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), denn das Programm war von der am 21. November verhängten Haushaltssperre ausgenommen worden, wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums erläuterte. Die Bundesregierung suche gemeinsam Wege für die Fortführung der Ziele der Bundesregierung, auch bei der BEG.

Über einzelne Programme und Investitionen könne das Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt noch keine präzisen Aussagen machen. "Für 2024 bereiten wir alle denkbaren Szenarien vor", um den Heizungsaustausch weiter auf Basis des BEG fördern zu können, betonte die Sprecherin.

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, forderte wegen der unklaren Bedingungen den Stopp des GEG. "Wenn es zum 1. Januar 2024 keine Förderung gibt, muss das Heizungsgesetz außer Kraft gesetzt werden. Alles andere wäre ein Bruch der Vereinbarung der Koalition und der Zusage an die Eigentümer", sagte er der "Bild".

Die Ministeriumssprecherin betonte am Samstag: "Das neue Gebäudeenergiegesetz wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten." Es legt fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen; klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Die Regeln gelten ab Januar aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.

A.Little--TNT

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