The National Times - BGH: Stuttgarter Fernwärmenetz fällt nach Vertragsende mit EnBW nicht Stadt zu

BGH: Stuttgarter Fernwärmenetz fällt nach Vertragsende mit EnBW nicht Stadt zu


BGH: Stuttgarter Fernwärmenetz fällt nach Vertragsende mit EnBW nicht Stadt zu
BGH: Stuttgarter Fernwärmenetz fällt nach Vertragsende mit EnBW nicht Stadt zu / Foto: © AFP/Archiv

Die Stadt Stuttgart ist auch nach Auslaufen des Vertrags mit EnBW nicht automatisch Eigentümerin ihres Fernwärmenetzes. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einem Urteil vom Dienstag weder der Stadt noch dem Energieversorger recht. EnBW habe keinen Anspruch darauf, das Netz in Zukunft weiterzubetreiben, erklärte der Kartellsenat in Karlsruhe. Er stützte sich unter anderem darauf, dass das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist. (Az. KZR 101/20)

Textgröße ändern:

Baden-Württembergs Landeshauptstadt will bis 2035 klimaneutral werden und die Fernwärmeversorgung deutlich ausweiten, so dass 38 Prozent des Stadtgebiets Fernwärme beziehen. Diese soll aus erneuerbaren Energien stammen.

Ursprünglich, 1994, hatte die Stadt einen Vertrag mit dem Kommunalunternehmen TWS über die Verlegung von Leitungen und den Betrieb des Fernwärmenetzes geschlossen. TWS wurde inzwischen in den EnBW-Konzern eingegliedert, dieser baute das Fernwärmenetz auf seine heutige Länge aus. Etwa 18 Prozent des Stadtgebiets werden derzeit darüber mit Fernwärme versorgt.

Kurz bevor der Vertrag 2014 auslief, wollte die Stadt die Nutzungsrechte neu ausschreiben. Sie begann mit dem Verfahren, in dem sich acht Interessenten meldeten. Nach dem Beginn eines Bürgerbegehrens, das die kommunale Übernahme des Netzbetriebs forderte, fasste der Gemeinderat dann aber einen entsprechenden Beschluss: Die Stadt solle Eigentum und Betrieb übernehmen.

2016 wurde das Vergabeverfahren ausgesetzt, es ruht immer noch. EnBW setzt die Versorgung vorläufig fort. Die Fernwärmeleitungen sind zum größten Teil auf städtischen Grundstücken verlegt. Die Stadt zog vor Gericht, um durchzusetzen, dass sie Eigentümerin des Netzes wird.

Vor dem Landgericht Stuttgart hatte sie damit keinen Erfolg. Auch das Oberlandesgericht sprach der Stadt in der Berufung das Eigentum nicht zu. Es wies auch die Forderung von EnBW nach einem neuen Vertragsangebot zurück. Die Stadt dürfe aber den Abbau der Anlagen auf ihren Grundstücken verlangen, entschied das Oberlandesgericht 2020.

Diese Entscheidung änderte der BGH nun nur leicht ab. Die Revision der Stadt wies er ab. Das Eigentum an den Versorgungsleitungen gehe nicht automatisch auf sie über, weil der Vertrag mit dem Versorger beendet sei. Die Stadt könne auch nicht verlangen, dass EnBW ihr die Netzanlagen übereigne, erklärte der BGH.

Das Vergabeverfahren für den zukünftigen Netzbetreiber sei zwar begonnen worden, aber noch nicht abgeschlossen. EnBW habe sich beworben und es sei möglich, dass in Zukunft weiter EnBW oder ein anderes Unternehmen das Fernwärmenetz betreiben werde. Darum habe die Stadt kein berechtigtes Interesse daran, Eigentümerin zu werden.

Auch die Revision von EnBW wurde größtenteils zurückgewiesen. Die Stadt müsse keine dauerhafte Monopolstellung des Unternehmens akzeptieren, erklärte der BGH. Stuttgart dürfe Wegenutzungsrechte zeitlich begrenzt vergeben und einen Wettbewerb um das Netz organisieren. Anders als das Oberlandesgericht entschied der BGH aber, dass EnBW nicht verpflichtet sei, die Netzleitungen auf städtischen Grundstücken zu beseitigen.

C.Bell--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch millionenschweren Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag angesetzten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar (umgerechnet 88 Millionen Euro) zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

OpenAI: Von Nutzern hochgeladene Bilder landen irrtümlich auf externen Internetseiten

KI-Agenten des ChatGPT-Entwicklers OpenAI haben nach Angaben des Unternehmens 53 Bilder aus Nutzerkonten irrtümlich ins Netz gestellt. Die Bilder seien ohne Wissen des Unternehmens auf externen Internetseiten veröffentlicht worden, teilte OpenAI am Freitag mit. Die Links seien nicht öffentlich aufgelistet gewesen.

Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent

Die Renten in Deutschland könnten einem Medienbericht zufolge im kommenden Jahr um deutlich mehr als vier Prozent steigen. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) rechnet mit einem Plus von 4,7 Prozent zum 1. Juli 2027, wie die "Bild"-Zeitung am Samstag berichtete.

Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink

Alex Bodi setzt beim Aufbau von ALPHA WHEY und BODI Energydrink auf wissenschaftliche Zusammenarbeit und internationale Partnerschaften. Eine zentrale Rolle übernimmt nach Angaben der Projektverantwortlichen ein deutscher, international agierender Mischkonzern: Die Unternehmensgruppe beteiligt sich finanziell an dem Vorhaben und blickt auf eine 30-jährige Erfolgsgeschichte zurück.

Textgröße ändern: