The National Times - Bericht: Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlungen gegen Billigenergieanbieter ein

Bericht: Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlungen gegen Billigenergieanbieter ein


Bericht: Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlungen gegen Billigenergieanbieter ein
Bericht: Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlungen gegen Billigenergieanbieter ein

Die Einstellung der Lieferungen an hunderttausende Energiekunden der Billiganbieter Stromio, Grünwelt und Gas.de hat womöglich ein juristisches Nachspiel: Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eröffnete in dem Zusammenhang Vorermittlungen, wie der "Spiegel" am Dienstag berichtete. Im Zusammenhang mit den Kündigungen liege eine Strafanzeige vor, es werde nun ein Anfangsverdacht geprüft, sagte eine Behördensprecherin dem Magazin. Zu einem konkreten Tatvorwurf machte die Staatsanwaltschaft demnach keine Angaben.

Textgröße ändern:

Anstatt die Verträge mit ihren Kundinnen und Kunden zu erfüllen, sollen die Unternehmen laut dem Bericht ihren Strom und ihr Gas im Großhandel zu Höchstpreisen verkauft haben. Einem entsprechenden Verdacht geht laut "Spiegel" die Bundesnetzagentur nach. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, denen die Lieferung mit Strom und Gas gekündigt wurde, rutschten daraufhin in die Ersatz- und Grundversorgung und mussten teils deutlich höhere Preise für ihre Energieversorgung bezahlen.

Geschäftsführer aller drei Firmen ist demnach der Düsseldorfer Geschäftsmann Ömer V., ihren Sitz haben die Unternehmen im niedersächsischen Kaarst. Eigentümerin der Firmen ist die Callax Holding GmbH, die laut Spiegel ebenfalls von V. geleitet wird. Laut Bericht gibt es allerdings Zweifel an den Besitzverhältnissen, auch gegen diese Firma läuft demnach eine Prüfung wegen möglicher Verstöße gegen das Geldwäschegesetz.

Zwischen 2014 und 2019 sollen die beiden Energiediscounter Stromio und Gas.de mehr als 380 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet haben. Beide Unternehmen hatten demnach im Jahresdurchschnitt 2019 lediglich 36 feste Mitarbeiter.

Ende Dezember hatte unter anderem der Stromanbieter Stromio mit den Marken Stromio und Grünwelt Energie ohne Vorwarnung die Lieferung eingestellt. Stromio sei "seit einigen Wochen mit einer nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen konfrontiert", erklärte das Unternehmen damals auf seiner Internetseite zur Begründung. Das Unternehmen hatte mit "Strom zum Discountpreis" geworben.

E.Cox--TNT

Empfohlen

15 Prozent Sonderzölle: Trump beharrt nach Urteil auf aggressiver Handelspolitik

US-Präsident Donald Trump hält auch nach seiner krachenden Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof zu Zöllen an seiner aggressiven Handelspolitik fest. Trump kündigte am Samstag an, neue Sonderzölle für Einfuhren aus aller Welt von zehn auf 15 Prozent zu erhöhen. Ein Ende der Unsicherheit im Welthandel wegen des Kurses des US-Präsidenten ist damit nicht in Sicht.

CDU ringt um Profil: Parteitag sucht Distanz zu SPD - bleibt aber vielfach vage

Social-Media-Verbot für Kinder, Steuerentlastungen, Ausnahmen beim Mindestlohn: Mit einer Reihe von Beschlüssen hat sich der CDU-Parteitag um eine Schärfung des inhaltlichen Profils bemüht - und um eine Abgrenzung zum Koalitionspartner SPD. Bei der viel diskutierten Reform der Sozialsysteme blieben die Beschlüsse des Parteitags aber vage: Ein Vorstoß der Jungen Union für deutliche Einschnitte etwa im Rentensystem wurde nicht angenommen.

Brasilien und Indien unterzeichnen Abkommen zu Seltenen Erden

Indien und Brasilien wollen ihre Zusammenarbeit bei Seltenen Erden und anderen wichtigen Rohstoffen verstärken. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten der indische Premierminister Narendra Modi und der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva am Samstag in Neu Delhi. Die Vereinbarung sei ein "wichtiger Schritt beim Aufbau widerstandsfähiger Lieferketten", sagte Modi.

CDU fordert Social-Media-Verbot bis 14 Jahre

Die CDU hat sich für ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ausgesprochen. Die Delegierten nahmen am Samstag mit klarer Mehrheit einen Kompromissvorschlag zu einem Antrag aus Schleswig-Holstein an, der noch eine Altersgrenze von 16 Jahren vorgesehen hatte. Anbietern sollen demnach auch empfindliche Bußgelder drohen, wenn sie keine wirksamen Systeme zur sicheren Altersüberprüfung einführen.

Textgröße ändern: