The National Times - Weniger Inhalt - höherer Preis: Paprika Sauce ist "Mogelpackung des Jahres"

Weniger Inhalt - höherer Preis: Paprika Sauce ist "Mogelpackung des Jahres"


Weniger Inhalt - höherer Preis: Paprika Sauce ist "Mogelpackung des Jahres"
Weniger Inhalt - höherer Preis: Paprika Sauce ist "Mogelpackung des Jahres"

Weniger Inhalt für mehr Geld: Damit hat es die Paprika Sauce von Homann diesmal zur "Mogelpackung des Jahres" geschafft. Verbraucherinnen und Verbraucher wählten die Fertigsoße mit Abstand auf Platz eins der Liste, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag mitteilte. Demnach votierten 50,6 Prozent oder knapp 8500 Teilnehmende für das Produkt.

Textgröße ändern:

Die Verbraucherschützer hatten insgesamt fünf Kandidaten für den Negativpreis nominiert, die durch "besonders raffinierte Füllmengenänderungen" im vergangenen Jahr deutlich teurer wurden. Die Produkte waren bereits jeweils zur "Mogelpackung des Monats" gekürt worden, nun wurde die Packung des Jahres 2021 gesucht.

Bei der Paprika Sauce von Homann monierten die Verbraucherschützer eine Preiserhöhung um 88 Prozent, denn die Füllmenge sei reduziert worden und der Handel habe teilweise noch den Preis erhöht: Statt 500 Milliliter für 99 Cent kosteten 400 Milliliter zuletzt in manchen Märkten 1,49 Euro. Zudem habe der Hersteller die Rezeptur mit deutlich mehr Zucker "verschlimmbessert". Homann gehört zur Unternehmensgruppe Theo Müller - laut Verbraucherzentrale äußerte sich der Hersteller nicht zu den Vorwürfen.

Auf dem nächsten Platz folgte mit 15,4 Prozent ein Sammelpack von KitKat - dabei warfen die Verbraucherschützer Nestlé vor, nur noch vier statt wie bisher fünf Schokoriegel in eine Umverpackung zu packen, damit ergebe sich bei gleichem Preis eine versteckte Erhöhung um 25 Prozent.

Dahinter folgten eng beieinander Waffelgebäck von Bahlsen, eine Soße von Knorr und Waffelblättchen von Griesson-de Beukelaer. Die Süßwarenhersteller stellen die Verbraucherschützer für sehr luftige Verpackungen mit weniger Inhalt beziehungsweise einem höheren Preis an den Pranger. Bei der Soße gebe es statt drei Packungen Fertigsoße pro Verpackungseinheit nur noch zwei - bei identischem Preis.

Die Verbraucherzentrale forderte von den Firmen "mehr Ehrlichkeit gegenüber ihrer Kundschaft und weniger Verpackungsmüll". Versteckte Preiserhöhungen seien "für Hersteller und Händler gleichermaßen attraktiv", monierte sie. Die Politik habe immer wieder mehr Klarheit versprochen, jedoch "nichts gegen die Tricksereien unternommen".

So müssten etwa endlich Packungen bis zum Rand gefüllt sein, das sei ein längst überfälliger erster Schritt, forderten die Verbraucherschützer. Das reduziere auch den Müll an Verpackungen und Einweggläsern.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

US-Geheimdienstanalyse stellt Trumps Begründung für Iran-Krieg infrage

Eine aktuelle US-Geheimdienstanalyse stellt die Begründung von US-Präsident Donald Trump für den Iran-Krieg infrage. Geheimdienstchefin Tulsi Gabbard erklärte am Mittwoch, der Iran habe seine Nuklearanlagen seit den vernichtenden US-israelischen Luftangriffen vom vergangenen Juni nicht wieder aufgebaut. Trump hatte den Krieg unter anderem damit begründet, Teheran stehe kurz vor dem Bau von Atomwaffen und könne damit "bald" sogar die USA angreifen.

Klimaprozess gegen Total: Belgisches Gericht setzt Prozess bis September aus

In einem Klimaprozess gegen den Öl- und Gaskonzern Total Energies hat das zuständige Gericht in Belgien den Prozess bis September ausgesetzt. Das Verfahren werde pausiert, um auf ein Urteil in einem ähnlichen Prozess in Frankreich zu warten, teilte das Gericht der Stadt Tournai am Mittwoch mit. Ob es im belgischen Prozess am Ende ein Urteil gibt, ist damit unklar.

Kündigung von Lebensversicherung: Kapitalmarktabhängige Stornogebühr ist zulässig

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung kann die Versicherung eine Gebühr verlangen, die von der Lage auf dem Kapitalmarkt abhängt. Der Stornoabzug muss nicht zwingend schon bei Abschluss des Vertrags als konkreter Betrag genannt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Es ging um einen Streit der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Debeka. (Az. IV ZR 184/24)

Urteil: Abtreibungsgegner in Aachen dürfen gegenüber von Frauenarztpraxis beten

Abtreibungsgegner in Aachen dürfen Gebetsaktionen weiterhin in unmittelbarer Nähe einer gynäkologischen Praxis abhalten. Das Verwaltungsgericht Aachen hob ein entsprechendes Versammlungsverbot auf, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Abtreibungsgegner beten seit 2005 einmal im Monat auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Praxis, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, ohne Frauen nach eigenen Angaben aktiv anzusprechen. Dabei tragen sie Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten bei sich.

Textgröße ändern: