The National Times - Wissing will Internetplattformen bei illegalen Inhalten in die Pflicht nehmen

Wissing will Internetplattformen bei illegalen Inhalten in die Pflicht nehmen


Wissing will Internetplattformen bei illegalen Inhalten in die Pflicht nehmen
Wissing will Internetplattformen bei illegalen Inhalten in die Pflicht nehmen / Foto: © AFP/Archiv

Das Digitalministerium von Volker Wissing (FDP) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um Hass, Gewalt und Identitätsmissbrauch im Internet zu bekämpfen. Internetplattformen sollen demnach stärker in die Pflicht genommen werden, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen, wie es am Freitag aus dem Ministerium hieß. Das geplante Digitale-Dienste-Gesetz soll eine EU-Verordnung ergänzen, die seit vergangenem Jahr in Kraft ist.

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"Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. Was offline verboten ist, muss es auch online sein", erklärte Wissing. Webseitenbetreiber tragen demnach eine Verantwortung für ihre Inhalte und müssten bei Verstößen gegen die bestehenden Regeln einschreiten. "Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzer dies bei der Bundesnetzagentur melden", teilte Wissings Ministerium mit.

Das neue Gesetz modernisiert demnach den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt zudem Zwangs- und Bußgelder. Sie könnten für Plattformbetreiber bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes erreichen, so das Ministerium.

Das EU-Parlament hatte vor gut einem Jahr das Gesetz über digitale Dienste (DSA) beschlossen. Damit will die EU besonders die sehr großen Onlinekonzerne mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern wie Twitter, Tiktok oder Google stärker regulieren. Neben dem Kampf gegen Desinformation und Hassnachrichten stärkt es auch die Verbraucherrechte: So müssen beispielsweise Onlineshops die Identität von Anbietern überprüfen, bevor diese ihre Produkte zum Verkauf anbieten.

Die EU-Kommission selbst ist für die Einhaltung der Regeln bei den großen Unternehmen zuständig. Bei den kleineren sind dies ab Februar 2024 die Mitgliedstaaten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte am Freitag, die Regeln auch effektiv durchzusetzen. "Es darf kein Behörden-Pingpong auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner geben", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. Eine funktionierende Aufsicht sei entscheidend, um die Position der Nutzenden gegenüber den Anbietern zu stärken.

P.Murphy--TNT

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