The National Times - Pro Familia für Streichung von Paragraf 218

Pro Familia für Streichung von Paragraf 218


Pro Familia für Streichung von Paragraf 218
Pro Familia für Streichung von Paragraf 218

Nach der Ankündigung der Ampelkoalition, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs zu tilgen, setzt sich der Bundesverband Pro Familia für eine Streichung auch des umstrittenen Paragrafen 218 ein. Der sichere Schwangerschaftsabbruch solle "grundsätzlich außerhalb des Strafrechts" geregelt werden, schreibt die stellvertretende Bundesvorsitzende von Pro Familia, Stephanie Schlitt, im "Kölner Stadt-Anzeiger" vom Samstag.

Textgröße ändern:

Für rund 100.000 Menschen in Deutschland jedes Jahr gehöre ein Schwangerschaftsabbruch zu ihrer Lebenserfahrung. Die geltende Verbotsnorm ziehe diese sowie Ärzte, Ärztinnen und Beratende "in den Dunstkreis des Strafrechts". Sie erschwere auch eine gute Gesundheitsversorgung und fachgerechte Versorgung, schreibt Schlitt.

Zudem gebe die Kriminalisierung Menschen Rückenwind, die sich vor Arztpraxen und Beratungsstellen stellen, um Schwangere zu beeinflussen. "Stigmatisierung der freien Entscheidung, Spießrutenlauf und Abwertung von Ärztinnen und Ärzten: Wenn wir diese gesellschaftlichen Schäden der Kriminalisierung nicht mehr akzeptieren wollen, sollten wir den Schwangerschaftsabbruch so regeln, wie es andere Länder bereits getan haben: ohne das Strafrecht und einschlägige Paragrafen."

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1974 und 1993, die zu einer Straffreiheit von Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen führten, seien "nicht der Weisheit letzter Schluss", argumentierte Schlitt. "Die Gesellschaft hat sich bewegt und will weitergehen in Richtung der Gleichberechtigung von Frauen."

H.Davies--TNT

Empfohlen

US-Geheimdienstanalyse stellt Trumps Begründung für Iran-Krieg infrage

Eine aktuelle US-Geheimdienstanalyse stellt die Begründung von US-Präsident Donald Trump für den Iran-Krieg infrage. Geheimdienstchefin Tulsi Gabbard erklärte am Mittwoch, der Iran habe seine Nuklearanlagen seit den vernichtenden US-israelischen Luftangriffen vom vergangenen Juni nicht wieder aufgebaut. Trump hatte den Krieg unter anderem damit begründet, Teheran stehe kurz vor dem Bau von Atomwaffen und könne damit "bald" sogar die USA angreifen.

Klimaprozess gegen Total: Belgisches Gericht setzt Prozess bis September aus

In einem Klimaprozess gegen den Öl- und Gaskonzern Total Energies hat das zuständige Gericht in Belgien den Prozess bis September ausgesetzt. Das Verfahren werde pausiert, um auf ein Urteil in einem ähnlichen Prozess in Frankreich zu warten, teilte das Gericht der Stadt Tournai am Mittwoch mit. Ob es im belgischen Prozess am Ende ein Urteil gibt, ist damit unklar.

Kündigung von Lebensversicherung: Kapitalmarktabhängige Stornogebühr ist zulässig

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung kann die Versicherung eine Gebühr verlangen, die von der Lage auf dem Kapitalmarkt abhängt. Der Stornoabzug muss nicht zwingend schon bei Abschluss des Vertrags als konkreter Betrag genannt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Es ging um einen Streit der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Debeka. (Az. IV ZR 184/24)

Urteil: Abtreibungsgegner in Aachen dürfen gegenüber von Frauenarztpraxis beten

Abtreibungsgegner in Aachen dürfen Gebetsaktionen weiterhin in unmittelbarer Nähe einer gynäkologischen Praxis abhalten. Das Verwaltungsgericht Aachen hob ein entsprechendes Versammlungsverbot auf, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Abtreibungsgegner beten seit 2005 einmal im Monat auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Praxis, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, ohne Frauen nach eigenen Angaben aktiv anzusprechen. Dabei tragen sie Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten bei sich.

Textgröße ändern: