The National Times - Bundeskartellamt mahnt Google wegen Infotainmentsystemen in Fahrzeugen ab

Bundeskartellamt mahnt Google wegen Infotainmentsystemen in Fahrzeugen ab


Bundeskartellamt mahnt Google wegen Infotainmentsystemen in Fahrzeugen ab
Bundeskartellamt mahnt Google wegen Infotainmentsystemen in Fahrzeugen ab / Foto: © AFP/Archiv

Wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen bei Google zulasten anderer Anbieter von Infotainment-Systemen für Fahrzeuge, hat das Bundeskartellamt Google Deutschland und den US-Mutterkonzern Alphabet abgemahnt. "Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet", erklärte Andreas Mundt, der Präsident der Behörde, am Mittwoch in Bonn. Die Chancen der Konkurrenz, Dienste für Fahrzeuge einzeln anzubieten, verringerten sich durch diese Praktiken.

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Google bietet seinen Kartendienst Maps, den Google Play Store und den Sprachassistenten Google Assistant Fahrzeugherstellern nur als Produktpaket zum Kauf an. Gemeinsam mit dem Betriebssystem Android Automotive Operating System stellen diese Dienste laut Bundeskartellamt ein "im Wesentlichen vollständiges Infotainmentsystem für Fahrzeuge dar".

Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts könne die Bündelung eine "erhebliche Gefahr für den Wettbewerb" darstellen. Google könne seine Machtposition auf noch "nicht vermachteten" Märkten ausweiten. Auch Absprachen mit Fahrzeugherstellern zur Beteiligung an Werbeeinnahmen, wenn nur die Google-Dienste genutzt werden, könne "problematisch" sein, erklärt die Aufsichtsbehörde.

Zudem könnten vertragliche Regelungen dazu führen, dass Google-Dienste standardmäßig in den Autos installiert werden. "Derartige Voreinstellungen bergen die Gefahr, dass alternative Dienste kaum wahrgenommen und dementsprechend wenig genutzt werden", stellte das Kartellamt fest. Somit könne der "Tatbestand der Behinderung beim Marktzugang" erfüllt sein. Solche Praktiken habe Google bereits bei mobilen Endgeräten zur Absicherung seiner Marktposition eingesetzt.

Nun habe der Konzern die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Grundsätzlich könne das Bundeskartellamt die jeweiligen Praktiken zu beenden, sofern sich nicht sachlich gerechtfertigt seien.

S.Collins--TNT

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