The National Times - Gutachten am EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen

Gutachten am EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen


Gutachten am EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen
Gutachten am EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen

Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen Umweltvereinigungen gegen Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts zu sogenannten Thermofenstern klagen. EU-Staaten seien dazu verpflichtet, einen wirksamen gerichtlichen Schutz des Umweltrechts zu gewährleisten, argumentierte Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag verlesenen Schlussanträgen. Zudem betonte Rantos erneut, dass ein Thermofenster nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein könne. (Az. C-873-19)

Textgröße ändern:

Beim Thermofenster handelt es sich um eine Technik zur Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen. Ein Teil der Abgase wird dabei wieder in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt. Dieser Mechanismus funktioniert am besten innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters: Bei besonders warmen und vor allem bei kühleren Außentemperaturen werden weniger oder keine Abgase zurückgeführt. Dieselfahrzeuge stoßen dann mehr potenziell gesundheitsschädliche Stickoxide aus.

Am EuGH ging es nun um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik, weil das Kraftfahrt-Bundesamt dieses Thermofenster für bestimmte Volkswagen-Modelle genehmigte. Auch andere Autobauer verwenden die Technik.

Die DUH klagte in Schleswig-Holstein. Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig legte dem EuGH die Frage vor, ob die DUH hier überhaupt klagebefugt sei. Außerdem wollte es wissen, wann eine Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein könne.

Generalanwalt Rantos hält erstens die DUH für klagebefugt. Zweitens erklärte er, dass eine Abschalteinrichtung nur dann notwendig und damit zulässig sein könne, wenn ohne sie "unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen" nicht vermieden werden könnten.

Wenn ein Hersteller aus Kostengründen Motoren so baue, dass eine wirksame Abgasreinigungstechnik im Normalbetrieb nicht ohne Motorschäden garantiert werden könne und die Technik darum weitgehend abgeschaltet werde, begründe dies dagegen keine Ausnahme.

Ähnlich hatte Rantos bereits im September argumentiert, als er sein Gutachten zu Klagen aus Österreich gegen Volkswagen und Porsche vorlegte. In beiden Fällen steht noch kein Urteilstermin fest. Die Richterinnen und Richter sind bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran.

Die DUH zeigte sich nach den Schlussanträgen vom Donnerstag zufrieden. Wenn der EuGH diesen folge, "haben wir eine höchstrichterliche Bestätigung, dass alle betroffenen Betrugsdiesel illegal unterwegs sind und ihre Zulassung verlieren müssen, bis eine wirksame Abgasreinigung – also eine Hardwarenachrüstung – eingebaut wurde und eine entsprechende neue Typengenehmigung erlassen werden kann", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Pläne zur Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin scharf kritisiert. Der Schutz des Eigentums und das "Vertrauen in den funktionierenden Markt" seien "tief verankert in unserer wirtschaftspolitischen Überzeugung", sagte Merz am Dienstag zum Abschluss eines internationalen Investitionsgipfels in der Hauptstadt. "Das ist das Fundament unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Und damit experimentiert man nicht."

Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gegen den Öko-Stromanbieter Grüüün eingeleitet. Das Unternehmen habe Anfang des Monats auf seiner Internetseite angekündigt, zum 31. Oktober die Belieferungen von Haushalten einzustellen, erklärte die Bonner Behörde. Stelle ein Energieversorger die Tätigkeit ein, müsse er dies gesetzlich jedoch spätestens drei Monate vorher melden. "Eine Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur erfolgte bisher nicht", erklärte sie.

Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen

Ein Stromausfall in einem Rechenzentrum in der Region London hat am Dienstag zu Problemen bei den Cloud-Diensten von Google geführt. Die Panne dürfte voraussichtlich bis etwa 15.00 Uhr (MESZ) zur Gänze behoben sein, erklärte der Konzern online. Mehrere britische Banken meldeten weitreichende Störungen bei ihren Angeboten. Das Portal Downdetector, auf dem Nutzer Störungen melden können, gab an, dass hunderte Problemmeldungen auch zu anderen Firmen wie dem britischen Postunternehmen Royal Mail eingegangen seien.

Musk verspricht jedem Kind in den USA eine SpaceX-Aktie

Elon Musk kündigt an, im kommenden Jahr allen Minderjährigen in den Vereinigten Staaten eine Aktie seines Raumfahrtunternehmens zu schenken. Details zur Umsetzung nennt er bislang nicht.

Textgröße ändern: