The National Times - Gutachten am EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen

Gutachten am EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen


Gutachten am EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen
Gutachten am EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen

Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen Umweltvereinigungen gegen Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts zu sogenannten Thermofenstern klagen. EU-Staaten seien dazu verpflichtet, einen wirksamen gerichtlichen Schutz des Umweltrechts zu gewährleisten, argumentierte Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag verlesenen Schlussanträgen. Zudem betonte Rantos erneut, dass ein Thermofenster nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein könne. (Az. C-873-19)

Textgröße ändern:

Beim Thermofenster handelt es sich um eine Technik zur Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen. Ein Teil der Abgase wird dabei wieder in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt. Dieser Mechanismus funktioniert am besten innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters: Bei besonders warmen und vor allem bei kühleren Außentemperaturen werden weniger oder keine Abgase zurückgeführt. Dieselfahrzeuge stoßen dann mehr potenziell gesundheitsschädliche Stickoxide aus.

Am EuGH ging es nun um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik, weil das Kraftfahrt-Bundesamt dieses Thermofenster für bestimmte Volkswagen-Modelle genehmigte. Auch andere Autobauer verwenden die Technik.

Die DUH klagte in Schleswig-Holstein. Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig legte dem EuGH die Frage vor, ob die DUH hier überhaupt klagebefugt sei. Außerdem wollte es wissen, wann eine Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein könne.

Generalanwalt Rantos hält erstens die DUH für klagebefugt. Zweitens erklärte er, dass eine Abschalteinrichtung nur dann notwendig und damit zulässig sein könne, wenn ohne sie "unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen" nicht vermieden werden könnten.

Wenn ein Hersteller aus Kostengründen Motoren so baue, dass eine wirksame Abgasreinigungstechnik im Normalbetrieb nicht ohne Motorschäden garantiert werden könne und die Technik darum weitgehend abgeschaltet werde, begründe dies dagegen keine Ausnahme.

Ähnlich hatte Rantos bereits im September argumentiert, als er sein Gutachten zu Klagen aus Österreich gegen Volkswagen und Porsche vorlegte. In beiden Fällen steht noch kein Urteilstermin fest. Die Richterinnen und Richter sind bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran.

Die DUH zeigte sich nach den Schlussanträgen vom Donnerstag zufrieden. Wenn der EuGH diesen folge, "haben wir eine höchstrichterliche Bestätigung, dass alle betroffenen Betrugsdiesel illegal unterwegs sind und ihre Zulassung verlieren müssen, bis eine wirksame Abgasreinigung – also eine Hardwarenachrüstung – eingebaut wurde und eine entsprechende neue Typengenehmigung erlassen werden kann", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Staatschef der Emirate in Berlin: Milliardeninvestitionen in Deutschland vereinbart

Beim ersten Staatsbesuch eines Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland sind Geschäfte in Milliardenhöhe vereinbart worden. Die Emirate wollen 40 Milliarden Euro in Deutschland investieren, wie aus einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der beiden Länder hervorgeht. Der Staatschef der VAE, Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan, hält sich noch bis Freitag in Deutschland auf. Neben Wirtschaftsfragen ging es bei dem Besuch auch um Außen- und Sicherheitspolitik.

Emirates fliegt künftig auch Berliner Flughafen BER an

Die Fluggesellschaft Emirates aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bekommt zusätzliche Landerechte in Deutschland. Künftig bietet Emirates tägliche Langstreckenflüge zwischen dem Berliner Flughafen BER und Dubai an, wie der Berliner Senat am Donnerstag mitteilte. Die Vereinbarung sei Teil eines neuen Luftverkehrsabkommens. Der Staatschef der Emirate, Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan, hält sich derzeit zu einem Staatsbesuch in Deutschland auf.

Steigende Preise: Europäische Zentralbank hebt Leitzins auf 2,5 Prozent an

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zum zweiten Mal seit Beginn des Iran-Kriegs und dem daraus resultierenden Energiepreisschock die Zinsen erhöht. Der auch für Sparerinnen und Sparer wichtige Einlagenzinssatz steigt auf 2,5 Prozent, wie die EZB am Donnerstag mitteilte. Dies soll dabei helfen, die zuletzt deutlich gestiegene Inflation im Euroraum einzudämmen, könnte sich aber auch dämpfend auf das Wirtschaftswachstum auswirken.

EU-Behörde stuft Süßstoffe in Light-Getränken weiter als unbedenklich ein

Die gängigen Süßstoffe in Light-Getränken und zuckerfreiem Kaugummi sind nach Einschätzung der EU-Behörde für Ernährungssicherheit (Efsa) unbedenklich. Die zuständigen Experten fanden in einer regulären Überprüfung "keine Sicherheitsbedenken" im Zusammenhang mit aktuell üblichen Konzentrationen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte 2023 zu Mäßigung gemahnt.

Textgröße ändern: