The National Times - Arbeitgeber darf Sonderzahlung nicht hinterher an Bedingungen knüpfen

Arbeitgeber darf Sonderzahlung nicht hinterher an Bedingungen knüpfen


Arbeitgeber darf Sonderzahlung nicht hinterher an Bedingungen knüpfen
Arbeitgeber darf Sonderzahlung nicht hinterher an Bedingungen knüpfen / Foto: © AFP/Archiv

Über Jahre vorbehaltlos gezahlte Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld darf der Arbeitgeber nicht nachträglich an Bedingungen knüpfen. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt gilt dies auch dann, wenn die Zahlung als "freiwillig" ausgewiesen und der Arbeitnehmer länger krank war. (Az: 10 AZR 116/22)

Textgröße ändern:

Der Kläger war seit 2003 in seiner Firma beschäftigt, seit Ende 2017 aber durchgängig arbeitsunfähig krank. Von Beginn an hatte der Arbeitgeber ein in den Abrechnungen teils als "freiwillig" ausgewiesenes Weihnachtsgeld gezahlt, zuletzt im Durchschnitt 950 Euro. Ab 2018 tat er dies nicht mehr, weil der Kläger ja nicht gearbeitet habe.

Mit seiner Klage verlangte der Kläger das Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020. Das BAG sprach ihm dreimal 950 Euro zu, insgesamt 2850 Euro plus Zinsen.

Zur Begründung erklärten die Erfurter Richter, der Anspruch ergebe sich aus einer sogenannten betrieblichen Übung. Dies seien regelmäßig wiederholte Handlungen des Arbeitgebers, "aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden".

Dies treffe hier zu. Der Arbeitgeber habe allen Beschäftigten jährlich ein Weihnachtsgeld "ohne weitere Erklärungen gezahlt". Dass dies in den Abrechnungen teils als freiwillig gekennzeichnet war, stehe einer betrieblichen Übung nicht entgegen.

Die Behauptung des Arbeitgebers, das Weihnachtsgeld sei an eine tatsächliche Arbeitsleistung geknüpft gewesen, ließ das BAG nicht gelten. Dies sei für die Beschäftigten jedenfalls nicht erkennbar gewesen. Daher hätten sie davon ausgehen dürfen, dass der Arbeitgeber sich vorbehaltlos an den zu Weihnachten üblich größeren Ausgaben beteiligen wollte.

W.Baxter--TNT

Empfohlen

ADAC fordert Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen

Der ADAC fordert die Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an den Tankstellen. Zwar sei die Zahl der täglichen Preisänderungen durch die Regel erheblich reduziert worden, teilte der Automobilclub am Mittwoch mit. Allerdings habe die Maßnahme die Preise "keinesfalls gesenkt", kritisierte der ADAC. Die Regel solle daher "zeitnah beendet werden".

Behörden: Zwei Tote bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktur in der Ukraine

Bei russischen Angriffen auf zivile Infrastruktureinrichtungen in der Ukraine sind nach Behördenangaben mindestens zwei Menschen getötet worden. Ein 42-Jähriger sei nach einem Drohnenangriff auf eine Tankstelle in Kiew im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen, teilten die Behörden der Hauptstadt am Mittwoch mit. Im Süden der Ukraine wurde laut Behörden bei einem Angriff auf ein Frachtschiff der ukrainische Kapitän getötet.

Grünes Licht aus Brüssel: Henkel darf Spezialbeschichtungsfirma Stahl kaufen

Der Düsseldorfer Konzern Henkel mit seinen Marken Persil und Schwarzkopf darf die niederländische Spezialbeschichtungsfirma Stahl kaufen. Der EU-Kommission in Brüssel gab am Mittwoch grünes Licht für die Übernahme im Wert von 2,1 Milliarden Euro. Henkel stärkt damit sein Klebstoff-Geschäft, zu dem auch die bekannten Marken Pritt und Pattex gehören.

Regierung beschließt digitalen Kassenbon ab 2028

Statt Kassenbons auf Papier soll es ab 2028 digitale Belege geben: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für Kassenbelege auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, dass Bons ab dem Jahr 2028 nicht mehr ausgedruckt, sondern in der Regel elektronisch bereitgestellt werden, zum Beispiel per E-Mail oder als QR-Code. Das Bundesfinanzministerium will damit Bürokratie abbauen und Steuer- und Finanzkriminalität bekämpfen.

Textgröße ändern: