The National Times - Ebay verstößt mit Advents-Rabattaktion nicht gegen Buchpreisbindung

Ebay verstößt mit Advents-Rabattaktion nicht gegen Buchpreisbindung


Ebay verstößt mit Advents-Rabattaktion nicht gegen Buchpreisbindung
Ebay verstößt mit Advents-Rabattaktion nicht gegen Buchpreisbindung / Foto: © AFP/Archiv

Der Onlinehändler Ebay hat mit einer kurzen Rabattaktion zum Advent, bei der Bücher vergünstigt angeboten wurden, nicht gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Auch die Buchhändler, die die Bücher auf der Plattform anboten, verstießen nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Es wies einen Unterlassungsanspruch gegen Ebay ab (Az.: 11 U 20/22).

Textgröße ändern:

Laut Gesetz dürfen Buchhändler in Deutschland Bücher an Letztabnehmer nur zu dem Preis verkaufen, den der Verlag zuvor festgelegt hat. Ebay bot im Advent 2019 für einige Stunden einen Rabatt von zehn Prozent an, der neben anderen Warenkategorien auch für Bücher gewährt wurde. Käufer, die den Rabatt für Bücher einlösten, schlossen mit den Buchhändlern aber einen Vertrag über den gesamten Preis - nach Eingabe des Gutscheincodes zahlten Kunden 90 Prozent, die restlichen zehn Prozent an die Verkäufer zahlte Ebay.

Die Richter in Frankfurt bestätigten mit ihrem Urteil eine Entscheidung der Vorinstanz. Ebay falle nicht unmittelbar unter das Buchpreisbindungsgesetz, weil die Plattform nicht gewerbsmäßig Bücher an Leser verkaufe. Vielmehr würden die Kaufverträge zwischen den auf der Plattform präsenten Buchhändlern und den Endkunden geschlossen.

Da die Buchhändler nicht gegen das Gesetz verstießen, komme eine Täterschaft von Ebay nicht in Betracht, so das Gericht. Erstere erhielten den vollen gebundenen Ladenpreis und seien in die Rabattaktion nicht eingebunden gewesen. Da die Ebay-Aktion nur wenige Stunden gültig war, sei zudem nicht von einer ernsthaften Bedrohung der geschützten Vielfalt an Buchhändlern durch kleinere und mittlere Anbieter auszugehen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

H.Davies--TNT

Empfohlen

Frei mahnt rasche Reformen an - und sagt Merz Rückhalt der Fraktion zu

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat die Koalition zu einer unbeirrten Fortsetzung des Reformkurses unter Führung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufgerufen. In der Unionsfraktion verfüge der Kanzler dafür auch nach den Niederlagen bei den jüngsten Wahlen über den nötigen Rückhalt, sagte Frei am Dienstag in Berlin vor Beginn der Fraktionssitzung. "Der Bundeskanzler hat unsere Unterstützung."

Verkehrstechnik-Messe Innotrans in Berlin eröffnet - Rekordzahl von Ausstellern

Mit einer Rekordzahl von Ausstellern hat am Dienstag die Verkehrstechnik-Messe Innotrans Berlin begonnen. 3170 Aussteller und damit 200 mehr als 2024 zeigen bis Freitag ihre neuesten Fahrzeuge, wie die Messe Berlin mitteilte. Es sei "die größte Innotrans" in ihrer 30-jährigen Geschichte.

IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"

In der anstehenden Tarifrunde für 3,7 Millionen Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie fordert die IG Metall fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Mehrere Bezirke teilten am Dienstag die Beschlüsse ihrer Tarifkommissionen mit - am Mittwoch soll der Gewerkschaftsvorstand die Forderung für die gesamte IG Metall beschließen. Der Arbeitnehmerverband Südwestmetall wies die Forderungen umgehend als "realitätsfern" zurück. Die Tarifverhandlungen beginnen im Oktober.

CSU-Politiker Hoffmann: Koalition einig bei Härtefallregelung für Frühverrentung

Die Koalition hat sich nach CSU-Angaben bereits auf eine Härtefallregelung geeinigt, um besonders belasteten langjährig Versicherten einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen. Hier seien sich Union und SPD "schon einig", die Vereinbarung müsse nun aber noch "ausformuliert" werden, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann am Dienstag in Berlin.

Textgröße ändern: