The National Times - Ryanair-Piloten müssen Versetzung nach Italien akzeptieren

Ryanair-Piloten müssen Versetzung nach Italien akzeptieren


Ryanair-Piloten müssen Versetzung nach Italien akzeptieren
Ryanair-Piloten müssen Versetzung nach Italien akzeptieren / Foto: © AFP/Archiv

Unternehmen können ihre Beschäftigten auch ins Ausland versetzen, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag oder anderweitig ausgeschlossen worden ist. Das entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Anderes gilt danach nur, wenn im Einzelfall die Versetzung unbillig ist. Damit wies das BAG mehrere Piloten des irischen Billigfliegers Ryanair ab. (Az: 5 AZR 336/21 und weitere)

Textgröße ändern:

Hintergrund des Streits ist die Schließung der Ryanair-Homebase am Flughafen Nürnberg Ende März 2020. Weil es in Deutschland keine freien Stellen für die dort stationierten Piloten gab, wurden sie alle an Flughäfen in Italien versetzt, der Kläger im Leitfall nach Bologna.

Diese Versetzung hält er für unwirksam. Eine Versetzung ins Ausland sei vom Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht mehr umfasst. Ryanair widersprach und verwies auf einen mit der Vereinigung Cockpit geschlossenen Sozialplan.

Wie schon die Vorinstanzen gab nun auch das BAG Ryanair recht. "Eine Begrenzung des Weisungsrechts auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland ist dem Gesetz nicht zu entnehmen", stellten die Erfurter Richter klar. Auch im Arbeitsvertrag sei ein Arbeitsort innerhalb Deutschlands nicht vereinbart gewesen.

Unbillig sei die Versetzung ebenfalls nicht. Nach Schließung des Standorts sei einer Weiterbeschäftigung in Nürnberg nicht mehr möglich gewesen, und eine Präferenz für einen bestimmten anderen Ort habe der Pilot nicht angegeben. Alle Nürnberger Ryanair-Piloten seien nach Italien versetzt worden.

Dass der Pilot dadurch hohe Lohneinbußen von über 50.000 Euro im Jahr hat, mache die Versetzung ebenfalls nicht unbillig. Dies liege schlicht daran, dass der von der Vereinigung Cockpit mit Ryanair vereinbarte Tarifvertrag nur für Deutschland gilt.

F.Harris--TNT

Empfohlen

OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen eine Werbekampagne des rechtspopulistischen Onlineportals "Nius" fortsetzen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nach einer Mitteilung vom Montag. Nius habe "Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG". (OVG 1 S 63/26)

EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten

Das US-Unternehmen Google soll in der EU eine weitere Millionenstrafe wegen Datenschutzverstößen zahlen. Die irische Datenschutzbehörde (DPC) verhängte am Montag ein Bußgeld in Höhe von 403 Millionen Euro, weil Google zwischen Mai 2018 und Februar 2020 mit der Nutzung von Standortdaten seiner Nutzer gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen habe.

Bundesnetzagentur: Anteil intelligenter Stromzähler bei 5,9 Prozent

Der flächendeckende Einbau von intelligenten Stromzählern kommt langsam in Fahrt. Zum Stichtag 30. Juni waren in Deutschland knapp 3,2 Millionen sogenannte Smartmeter eingebaut - 5,9 Prozent aller Messestellen, wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilte. Das sei ein Anstieg von 1,5 Prozentpunkten seit Ende 2025.

Automobil-Aktionstag: IG Metall kritisiert auch "mangelhafte Industriepolitik"

Die IG Metall hat an dem von ihr ausgerufenen Automobil-Aktionstag "mangelhafte industriepolitische Rahmenbedingungen" für die Autohersteller auf deutscher und europäischer Ebene kritisiert. IG-Metall-Chefin Christiane Benner forderte am Montag im Stammwerk von Volkswagen in Wolfsburg einen besseren Schutz vor unfairem Wettbewerb aus China und eine wirksamere Subventionspolitik der EU. An die Bundesregierung gerichtet verlangte sie eine Fortführung des Blockmodells für die Altersteilzeit.

Textgröße ändern: