The National Times - DGB wirft der Regierung Mängel bei der Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie vor

DGB wirft der Regierung Mängel bei der Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie vor


DGB wirft der Regierung Mängel bei der Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie vor
DGB wirft der Regierung Mängel bei der Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie vor / Foto: © AFP/Archiv

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat der Bundesregierung Mängel bei der Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vorgeworfen. Deren Umsetzung bleibe "Stückwerk", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Die bezahlte Vaterschaftsfreistellung als wesentlicher Baustein für mehr tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern habe es nicht ins Gesetz geschafft. Sie soll erst im Jahr 2024 kommen, obwohl sie bereits jetzt geltendes EU-Recht sei, betonte Hannack.

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte kürzlich ankündigt, dass die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst 2024 kommen solle. Die wirtschaftliche Lage sei derzeit schwierig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

Den Verweis von Paus auf die wirtschaftliche Lage bezeichnete Hannack als "bitter". "Auch ganz ohne Krisen geht es gleichstellungspolitisch immer nur in Tippelschritten voran." Sie fügte hinzu: "Völlig zu Recht wurde jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission eingeleitet."

Das Ziel der Richtlinie – die Gewährleistung der Gleichstellung bei der Arbeitsmarktbeteiligung durch gerecht verteilte Betreuungsaufgaben - werde "einfach in den Wind geschlagen", sagte Hannack. "Dabei befinden wir uns nach Definition der Regierungsparteien mitten in einem Jahrzehnt der Gleichstellung." Trotzdem werde die Vereinbarkeitsrichtlinie nicht umgesetzt und der Koalitionsvertrag nicht ernst genommen. Die Ampel-Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen zweiwöchigen, bezahlten Urlaub nach der Geburt gesetzlich zu ermöglichen.

E.Reid--TNT

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