The National Times - Erster Abschnitt von geplanter Küstenautobahn kann vorerst nicht gebaut werden

Erster Abschnitt von geplanter Küstenautobahn kann vorerst nicht gebaut werden


Erster Abschnitt von geplanter Küstenautobahn kann vorerst nicht gebaut werden
Erster Abschnitt von geplanter Küstenautobahn kann vorerst nicht gebaut werden / Foto: © AFP/Archiv

Der geplante Abschnitt der sogenannten Küstenautobahn 20 zwischen Westerstede und Jaderberg kann vorerst nicht gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte den Planfeststellungsbeschluss am Donnerstag für rechtswidrig und darum nicht vollziehbar. Derzeit sei nicht sichergestellt, dass der Bau das nahe Schutzgebiet "Garnholt" nicht beeinträchtige.(Az. BVerwG 9 A 1.21 u.a.)

Textgröße ändern:

Die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte damit teilweise Erfolg. Das Gericht erklärte, dass bei der Prüfung der zu erwartenden Stickstoffbelastung Fehler gemacht worden seien. Schon nach der ursprünglichen Berechnung sei das Ganze knapp ausgefallen. Der Grenzwert sei nur eingehalten worden, wenn auf einem Stück der A28 in der Nähe ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern gelte.

Dann habe sich aber im Lauf des Verfahrens ein Fehler herausgestellt, nach der Neuberechung sei der Stickstoffwert angestiegen. Auch diese Neuberechnung sei aber fehlerhaft, erklärte das Gericht nun. Die Wirkung des geplanten Wegfalls eines Rastplatzes werde hier überschätzt. Behörde und Vorhabenträger müssen also nachbessern.

Die übrigen Einwände des BUND wies das Gericht zurück. Es betonte, dass die Verlängerung der A20 im Bundesverkehrswegeplan als Vorhaben des sogenannten vordringlichen Bedarfs eingestuft sei. Diese Bedarfsfeststellung sei für das Gericht verbindlich.

Mit dem Riesenbauprojekt soll die Autobahn von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen verlängert werden, so dass zusammen mit der A28 eine Ost-West-Achse von der deutsch-polnischen bis an die deutsch-niederländische Grenze entsteht. Es ist seit Jahren umstritten: Umweltschützer kritisieren, dass der Bau neuer Autobahnen falsche Verkehrspolitik sei, und fürchten um Naturflächen wie etwa Moore am Rand der geplanten Strecke.

Das Bundesverwaltungsgericht wies darauf hin, dass der Abschnitt, über den am Donnerstag entschieden wurde, nicht durch Moore führen soll. Es erklärte außerdem, dass es das Klimaschutzgesetz nicht berücksichtigen musste, weil dieses beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht in Kraft gewesen war.

Zwar verpflichte das Grundgesetz den Staat zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Auch habe sich Deutschland dem Pariser Abkommen zum Klimaschutz angeschlossen und so dazu verpflichtet, zur Begrenzung des Klimawandels beizutragen. Doch ließen sich daraus keine Vorgaben für einzelne Planfeststellungsverfahren herleiten, erklärte das Gericht. Die Klage eines Landwirts, der für den Neubau enteignet werden soll, wies es zurück.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Zoll findet Blutegel in Fluggepäck: Einfuhr könnte für Reisende teuer werden

21 geschützte Blutegel in Plastikflaschen hat der Zoll am Hamburger Flughafen im Gepäck einer Reisenden gefunden. Die nach Angaben der Frau für medizinische Anwendungen vorgesehenen Tiere seien wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz beschlagnahmt worden, teilte der Zoll im schleswig-holsteinischen Itzehoe am Mittwoch mit. Die Reisende müsse für die artgerechte Unterbringung der Egel zahlen und eventuell mit einem Bußgeld rechnen.

Ford-Chef beklagt "Kosten und Chaos" durch Trumps Zolldrohungen

Der Chef des US-Autobauers Ford hat Kritik an der Wirtschaftspolitik von Präsident Donald Trump geäußert. Trump habe "viel darüber gesprochen, die US-Autoindustrie zu stärken", sagte der Ford-Vorstandsvorsitzende Jim Farley am Dienstag auf einer Finanzkonferenz, fügte aber an: "Bisher sehen wir eine Menge Kosten und viel Chaos."

Fast alle Staaten lassen UN-Frist zur Einreichung neuer Klimaziele verstreichen

Fast alle Unterzeichnerstaaten des Pariser Klimaabkommens von 2015 haben eine am Montag abgelaufene UN-Frist zur Einreichung neuer Klimaziele verstreichen lassen. Wie UN-Daten zeigten, reichten lediglich zehn von knapp 200 Unterzeichnerländern neue Klimapläne ein, darunter Großbritannien, die Schweiz und Brasilien, das Gastgeberland der kommenden UN-Klimakonferenz im November. Große CO2-Produzenten wie China, Indien und die Europäische Union legten keine Pläne vor.

Habeck ruft zu weiteren Anstrengungen beim Klimaschutz auf

Kurz vor dem TV-Duell zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und CDU-Chef Friedrich Merz am Sonntagabend hat Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck zu weiteren Anstrengungen beim Klimaschutz aufgerufen. "In den letzten drei Jahren haben wir beim Klimaschutz viel erreicht", schrieb er am Samstagabend im Internetdienst X. "Jetzt muss eine nächste Bundesregierung Kurs halten und dranbleiben."

Textgröße ändern: