The National Times - Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig


Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig
Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig / Foto: © AFP/Archiv

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Textgröße ändern:

Laut Gericht befand sich die Frau im Dezember 2020 in einem ICE auf der Reise von ihrem Wohnort nach Darmstadt. Während des Halts am Hauptbahnhof in Frankfurt am Main stellten Bundespolizisten auf Verlangen der Polizei Mittelhessen die Identität der Frau fest und durchsuchten ihren Rucksack. Hintergrund war, dass sie sich zuvor an Protestaktionen im Zuge des umstrittenen Ausbaus der Autobahn 49 im Dannenröder Forst beteiligt hatte.

Bei der Durchsuchung wurden Kletterutensilien beschlagnahmt. Die Frau ging gerichtlich gegen die Durchsuchung vor und bekam nun Recht. Diese sei ein Grundrechtseingriff gewesen, entschieden die Richter. Zwar dauerte sie nicht lange und war auf das Auffinden von Kletterausrüstung ausgerichtet, jedoch war ihre Privatsphäre betroffen. Neben der Ausrüstung wurden auch persönliche Gegenstände gefunden.

Auch die Feststellung ihrer Identität griff in die Privatsphäre ein, weil kein hinreichend konkreter Gefahrenverdacht vorlag. Es gab auch keinen örtlichen Bezug mehr, weil die Frau den Halt zum Dannenröder Forst in Marburg zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits hinter sich gelassen hatte.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Im Dannenröder Forst hatten Umweltschützer mehr als ein Jahr lang gegen den Ausbau der Autobahn 49 zwischen Gießen und Kassel demonstriert.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Reh verirrt sich in Gartenpool: Erschöpftes Tier aus Wasser gerettet

In Rheinland-Pfalz hat sich ein Reh in einen Gartenpool verirrt. Ein Anwohner berichtete am Sonntagmorgen Polizeibeamten von dem Reh in einem privaten Pool in Pleisweiler-Oberhofen, wie die Polizeidirektion Landau mitteilte. Aus eigener Kraft schaffte es das Tier nicht aus dem wassergefüllten Becken.

Alligatorähnliches Reptil in Vechta gesichtet: Stadt sperrt Wasserbecken

Im niedersächsischen Vechta ist ein alligatorähnliches Reptil gesichtet worden. Ein Passant filmte das unbekannte Reptil an einem Regenrückhaltebecken, wie die Stadtverwaltung am Wochenende berichtete. Das Video werde "aktuell als echt eingestuft". Die Stadt sperrte das Gebiet rund um das Becken ab. Zudem wurde dort eine Lebendfalle aufgestellt.

Ozean-Konferenz endet mit "Aktionsplan für Meeresschutz"

Mit der Verabschiedung eines Aktionsplans für einen verstärkten Schutz der Weltmeere ist am Freitag die UN-Ozeankonferenz in Nizza zu Ende gegangen. Die von ärmeren Inselstaaten geforderten massiven Finanzzusagen blieben jedoch aus. "Diese Konferenz hat den Meeresschutz deutlich vorangebracht, trotz geopolitisch schwieriger Lage", sagte Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Deutschland habe die Konferenz genutzt, um mit Partnerländern die künftige Ausweisung von Schutzgebieten auf hoher See vorzubereiten.

23-Jährige züchtete illegal Zwergspitze in Baden-Württemberg: 140.000 Euro Strafe

Weil sie ohne Genehmigung im Haus ihrer Mutter über mehrere Jahre zahlreiche Zwergspitze züchtete und mit den Hunden handelte, soll eine 23-Jährige in Baden-Württemberg laut einem Gerichtsurteil mehr als 140.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Müllheim sprach die Frau der gewerbsmäßigen Zucht von Wirbeltieren sowie des Zufügens von Schmerzen und Leiden bei diesen schuldig, wie ein Sprecher des Landgerichts Freiburg am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: