The National Times - Oberstes Gericht Schwedens weist Klage von Klima-Aktivisten gegen den Staat ab

Oberstes Gericht Schwedens weist Klage von Klima-Aktivisten gegen den Staat ab


Oberstes Gericht Schwedens weist Klage von Klima-Aktivisten gegen den Staat ab
Oberstes Gericht Schwedens weist Klage von Klima-Aktivisten gegen den Staat ab / Foto: © AFP/Archiv

Der Oberste Gerichtshof von Schweden hat eine Sammelklage hunderter junger Klima-Aktivisten gegen den schwedischen Staat abgewiesen. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass es die wegen des Vorwurfs der Untätigkeit im Kampf gegen den Klimawandel eingereichte Klage nicht zur Verhandlung annehme. Es begründete seine Entscheidung damit, dass es es nicht Sache der Gerichte sei, darüber zu entscheiden, ob die Regierung oder das Parlament bestimmte Maßnahmen ergreifen sollten.

Textgröße ändern:

Die Klage war von rund 300 Aktivisten eingereicht worden, unter ihnen die Klimaschutz-Vorkämpferin Greta Thunberg. Das Oberste Gericht befand jedoch: "Die politischen Körperschaften entscheiden unabhängig, welche spezifischen Klimamaßnahmen Schweden ergreifen sollte."

Das Oberste Gericht schloss jedoch nicht aus, eine Klima-Klage gegen den Staat künftig gerichtlich zu verhandeln, wenn die Klage "anders konzipiert" sei. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die jetzt abgewiesene Klage von Einzelpersonen und nicht einer Organisation eingereicht worden war.

An die Klagen durch Einzelpersonen bestünden "sehr hohe Anforderungen", führte das Gericht aus. Prinzipiell seien keine individuellen Klagen erlaubt, die sich auf den "Schutz öffentlicher Interessen" bezögen. Bei Klagen von Vereinigungen bestünden diese hohen Anforderungen hingegen nicht.

Der Kampf gegen den Klimawandel wird seit Jahren weltweit zunehmend vor Gerichten ausgetragen. In den Niederlanden errangen Umweltschützer mit einer solchen Klage gegen den Staat 2019 einen spektakulären Erfolg. Der Oberste Gerichtshof wies damals die Regierung an, die Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent zu reduzieren.

Auch junge Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht hatten 2021 Erfolg. Die Karlsruher Richter erklärten das deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig, da es die Freiheitsrechte künftiger Generationen beeinträchtige.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Entlaufener Nasenbär sorgt in Sachsen für Polizeieinsatz

Ein entlaufener Nasenbär hat im sächsischen Bischofswerda für einen Polizeieinsatz gesorgt. Jugendliche entdeckten das Tier am frühen Sonntagmorgen in einem Kreuzungsbereich, wie die Polizei in Görlitz berichtete. Das Tier erkundete demnach eine Baumwurzel in einem Vorgarten.

Kratzgeräusche im Schornstein: Feuerwehr in Niedersachsen rettet Schleiereule

In Niedersachsen ist eine Schleiereule aus dem Schornstein eines Wohnhauses gerettet worden. Die Mieter einer Wohnung in Osterholz-Scharmbeck entdeckten das Tier am Samstag in einem Schornsteinrohr, als sie Kratzgeräuschen nachgingen, wie die örtliche Feuerwehr am Sonntag berichtete.

Flutschäden in Europa durch Klimawandel um acht Prozent gestiegen

Bedingt durch die Erderwärmung sind die Schäden durch Überschwemmungen in Europa in den vergangenen rund 70 Jahren laut einer Untersuchung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) um rund acht Prozent gestiegen. Ein Forscherteam untersuchte 1729 Flutereignisse zwischen den Jahren 1950 und 2020, wie das PIK am Freitag in Potsdam mitteilte. Das Ergebnis wurde dann in Szenarien mit und ohne klimatische und sozioökonomische Veränderungen verglichen.

Nach Scheitern von UN-Plastikabkommen: Bundesregierung will weiter verhandeln

Nach dem Scheitern des UN-Plastikabkommens in Genf hat das Bundesumweltministerium weitere Verhandlungen dazu gefordert. "Augenscheinlich braucht es mehr Zeit, um zum Ziel zu gelangen. Daher lohnt es sich, weiter zu verhandeln", erklärte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth am Freitag. Die Verhandlungen in Genf hätten "nicht das Abkommen gebracht, das wir brauchen, um Plastikverschmutzung weltweit einzudämmen". Flasbarth fügte hinzu: "Das ist enttäuschend."

Textgröße ändern: