The National Times - Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos

Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos


Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos
Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos

Mehrere junge Menschen sind mit ihren von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Verfassungsbeschwerden gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah durch die Regelungen nicht zwangsläufig die Freiheit in der Zukunft eingeschränkt, wie es am Dienstag mitteilte. Es nahm die insgesamt elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)

Textgröße ändern:

Die Kläger stammen aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie machten geltend, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. Es könnten hohe Belastungen auf sie zukommen, weil die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht gut genug geregelt hätten.

Dieser Argumentation folgte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht. Zwar sei es möglich, sich gegen Gesetze zu wenden, deren Auswirkungen in der Zukunft unausweichlich zu Einschränkungen der Grundrechte führten - weil dann eben besonders scharfe Klimaschutzmaßnahmen notwendig würden. Eine solche "eingriffsähnliche Vorwirkung" sah das Gericht bei den angegriffenen landesrechtlichen Regelungen aber nicht.

Das wäre nur dann der Fall, wenn die Länder selbst ein CO2-Budget hätten und - falls die Landesregelungen unzureichend wären - die Zukunft somit zwangsläufig Freiheitsbeschränkungen mit sich brächte. Da bereits auf Bundesebene ein Klimagesetz existiere, verletze das Fehlen eines solchen Gesetzes auf Landesebene die Schutzpflicht nicht, erklärte das Gericht.

Zwar verpflichte das Grundgesetz auch die Länder zum Klimaschutz, und ohne eigene Maßnahmen der Länder wären die Klimaziele nicht zu erreichen. Das Grundgesetz regele aber nicht, welche Länder wann wie viele Emissionen reduzieren müssten, hieß es in dem Beschluss.

Die DUH-Geschäftsführung erklärte dazu: "Die Verfassungsrichter haben heute eindeutig klargemacht, dass der Bund die alleinige Verantwortung trägt, dass Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtend einhält und die Rechte künftiger Generationen schützt." Die Bundesregierung müsse ihr Klimaschutzgesetz deshalb sofort nachschärfen.

Ende April vergangenen Jahres hatten mehrere junge Menschen mit ihren Verfassungsbeschwerden Erfolg: In einem wegweisenden Urteil befand das Bundesverfassungsgericht das damals geltende Klimaschutzgesetz des Bundes für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste nachbessern und die Fortschreibung der Emissionsminderungsziele für die Zeit nach 2030 genauer regeln.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Waldbrände in Frankreich und Spanien zwingen Zehntausende zur Flucht

Die Waldbrände in Frankreich und Spanien haben am Freitag immer größere Gebiete erfasst und Zehntausende Menschen zur Flucht gezwungen. Nach Angaben von Innenminister Laurent Nuñez wurden im Südwesten Frankreichs seit Mittwoch rund 110.000 Menschen evakuiert, insbesondere in der Region um Bordeaux spitzte sich die Lage dramatisch zu. In Spanien wurden laut Innenministerium alleine im Raum Madrid 63.000 Menschen zur Evakuierung oder zum Verbleib in Gebäuden aufgefordert. Den Behörden zufolge war das Feuer dort "nicht zu löschen".

In Ostsee herumschwimmender Buckelwal nun in Flensburger gesichtet

Ein Buckelwal schwimmt weiterhin vor der deutschen Ostseeküste herum. Nach der Sichtung eines Wales vor einigen Tagen in der Kieler Börde tauchte nun vermutlich dasselbe Tier am Freitagmorgen in der Flensburger Börde auf, wie das Umweltministerium von Schleswig-Holstein in Kiel mitteilte. Der Buckelwal schwamm demnach "zunächst in Richtung Innenstadt, kehrte dann aber um".

Geldmangel in Tierheimen: Tierschutzbund kritisiert Bundesregierung

Angesichts des Geldmangels in vielen Tierheimen hat der Deutsche Tierschutzbund eine fehlende Unterstützung der Bundesregierung angeprangert. "Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass Tierheime ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können", sagte Verbandspräsident Thomas Schröder der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). "Immer mehr Tiere brauchen Hilfe, gleichzeitig sind die Kosten für Personal, Energie und tierärztliche Versorgung immens gestiegen."

EU-Lebensmittelaufsicht senkt Grenzwert für Ewigkeitschemikalie TFA deutlich ab

Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa hat den Grenzwert für die tägliche Aufnahme der Ewigkeitschemikalie TFA (Trifluoressigsäure) deutlich abgesenkt. Neue Studien hätten ergeben, dass TFA ein für den Stoffwechsel wichtiges Hormon beeinflusst, erklärte die Behörde mit Sitz in Mailand am Mittwoch. TFA gelangt vor allem über den Pestizideinsatz in Grundwasser, Böden und Ackerpflanzen und auf diesem Weg in den menschlichen Körper.

Textgröße ändern: