The National Times - Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer als Anreiz für Mehrweg zulässig

Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer als Anreiz für Mehrweg zulässig


Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer als Anreiz für Mehrweg zulässig
Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer als Anreiz für Mehrweg zulässig / Foto: © AFP

Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Sie bezwecke einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen und sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Sie wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. (Az. 1 BvR 1726/23)

Textgröße ändern:

Der Deutschen Städtetag wertete den Karlsruher Beschluss als "wichtige Entscheidung für die Städte". Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy forderte in Berlin: "Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen." Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach von einem "Erfolg für Umwelt und Klima".

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) betonte, dass die Verpackungssteuer wirke. "Sie bringt Mehrweg-Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück." Viele Städte hätten nur auf diese Entscheidung gewartet, um ebenfalls eine Verpackungssteuer auf den Weg zu bringen.

Vor diesem Hintergrund warnten die CDU- Mittelstands- und Wirtschaftsunion und der Handelsverband Deutschland (HDE) vor "Kleinstaaterei" und einem unübersichtlichen "Flickenteppich" durch unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Kommunen.

Tübingen erhebt die umstrittene Abgabe seit 2022 auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel, etwa Kaffeebecher, Pommesschalen oder Plastikbesteck. Dies soll Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber soll die Abgabe der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent. Nach Angaben der rund 94.000 Einwohner zählenden Stadt liegen die Einnahmen bei etwa 800.000 Euro pro Jahr.

Gegen die Abgabe hatte der Betreiber eines Tübinger Franchise-Restaurants von McDonalds geklagt. Kommunen seien für eine solche Steuer nicht zuständig. Im Mai 2023 urteilte jedoch bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sie sei als örtliche Verbrauchsteuer zulässig.

Das Schnellrestaurant blieb nun auch mit seiner dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg. Der mit der Verpackungssteuer verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit sei verhältnismäßig und gerechtfertigt, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, die Abgabe werde auf Einwegmaterial für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle erhoben. Damit sei der für eine Kommunalsteuer notwendigen Ortsbezug gegeben. Jedenfalls typischerweise würden in Einwegbehältern verkaufte Speisen und Getränke innerhalb derselben Gemeinde verzehrt.

Nach Angaben des Deutschen Städtetags werden in Deutschland jede Stunde rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht. In den Städten sorge dies für "viel Müll und zusätzliche Entsorgungskosten". Diese stiegen stetig an. Kommunale Verpackungssteuern könnten ein "wirksames Instrument" dagegen sein.

In Tübingen habe die Vermüllung des öffentlichen Raums seit Januar 2022 "sichtbar abgenommen", betonte mit der Stadt auch DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Gemessen an der Einwohnerzahl sei das Mehrwegangebot in der schwäbischen Universitätsstadt mittlerweile das größte in ganz Deutschland. Auch andere Kommunen sollten daher "schnellstmöglich Verpackungssteuern einführen".

Gemeinsam mit Städtetag und Handelsverband forderten auch die Umweltschützer die kommende Bundesregierung auf, einheitliche Vorgaben für kommunale Verpackungssteuern zu machen.

A.Wood--TNT

Empfohlen

Wohl keine COP-Teilnahme: US-Regierung schließt Büro für Klimadiplomatie

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat ihr Büro für Klimadiplomatie geschlossen und wird demnach vermutlich nicht an der nächsten UN-Klimakonferenz teilnehmen. Das Außenministerium in Washington bestätigte am Freitag, dass es sein Office of Global Change (Büro für globalen Wandel) geschlossen habe. Dieses hatte die USA bislang bei den UN-Klimaverhandlungen vertreten.

Wenig Wind: Stromproduktion mit Erneuerbaren deutlich gesunken

In Deutschland ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2025 deutlich zurückgegangen. "Insgesamt erzeugten Erneuerbare-Energien-Anlagen von Januar bis März 63,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom - rund 16 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", wie am Donnerstag aus vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervorgeht.

Neue Studie schätzt Population der Schneeleoparden in Nepal auf fast 400

Einer ersten nationalen Studie zu Schneeleoparden zufolge gibt es in Nepal fast 400 Exemplare der vom Aussterben bedrohten scheuen Großkatze. Die Studie sei "ein historischer Schritt für den Schutz der Schneeleoparden in Nepal", sagte Haribhadra Acharya, leitender Ökologe der Abteilung für Nationalparks und Wildtierschutz in dem Himalaya-Staat, der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. "Dank der großartigen Arbeit der Forscher erhalten wir zum ersten Mal authentische Daten", fügte er hinzu.

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Textgröße ändern: