The National Times - Neue Castorbehälter dürfen vorerst an Atomkraftwerk Phillipsburg eingelagert werden

Neue Castorbehälter dürfen vorerst an Atomkraftwerk Phillipsburg eingelagert werden


Neue Castorbehälter dürfen vorerst an Atomkraftwerk Phillipsburg  eingelagert werden
Neue Castorbehälter dürfen vorerst an Atomkraftwerk Phillipsburg eingelagert werden / Foto: © AFP/Archiv

Im Atommüllzwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk im baden-württembergischen Philippsburg dürfen vorerst neue Castorbehälter mit radioaktivem Abfall eingelagert werden. Bis zu einer Entscheidung im juristischen Hauptverfahren dürfen die Spezialbehälter dort abgestellt werden, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Freitag in Mannheim mitteilte. Mit seiner Entscheidung lehnte es Eilanträge gegen Änderungsgenehmigungen ab (Az.: 10 S 1555/24).

Textgröße ändern:

Seit 2007 werden auf dem Gelände des mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg radioaktive Abfälle gelagert. Durch zwei Änderungsgenehmigungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wurde auch die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufbereitung der Kernbrennstoffe aus dem nordfranzösischen La Hague gestattet. Dagegen wandten sich die Stadt Philippsburg und mehrere Anwohner.

Weil der Transport der Behälter bis Ende des Jahres geplant ist, wollten sie einen vorläufigen Rechtsschutz, um die Aktion zu stoppen. Dies lehnte das Gericht nun ab. Mit den Änderungsgenehmigungen werden nicht mehr als die 152 genehmigten Behälter in Philippsburg aufbewahrt, sondern lediglich andere Inhalte in Behältern anderer Bauart, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Bevölkerung werde keiner zusätzlichen Strahlung ausgesetzt, die maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten.

Der Senat sah keine Anhaltspunkte dafür, dass das Zwischenlager gegen Sabotage oder Anschläge nicht ausreichend gesichert ist. Auch die Auswirkungen eines gezielten oder zufälligen Flugzeugabsturzes seien voraussichtlich rechtsfehlerfrei geprüft worden. Das Hauptverfahren müsse klären, ob der zufällige Absturz eines bewaffneten Kampfflugzeugs praktisch ausgeschlossen und von der Genehmigungsbehörde deshalb zu Recht dem Restrisiko zugeordnet worden sei.

Zur Ablehnung der Eilanträge führte eine Interessensabwägung. Deutschland hatte sich Frankreich gegenüber verpflichtet, die Behälter bis Ende 2024 zurückzunehmen. Sollte die Klage im Hauptverfahren erfolgreich sein, könnten die Behälter bei einem intakten Deckelsystem jederzeit wieder ausgelagert werden, erklärte der Verwaltungsgerichtshof zur Begründung.

Lewis--TNT

Empfohlen

Waldbrände in Frankreich und Spanien zwingen Zehntausende zur Flucht

Die Waldbrände in Frankreich und Spanien haben am Freitag immer größere Gebiete erfasst und Zehntausende Menschen zur Flucht gezwungen. Nach Angaben von Innenminister Laurent Nuñez wurden im Südwesten Frankreichs seit Mittwoch rund 110.000 Menschen evakuiert, insbesondere in der Region um Bordeaux spitzte sich die Lage dramatisch zu. In Spanien wurden laut Innenministerium alleine im Raum Madrid 63.000 Menschen zur Evakuierung oder zum Verbleib in Gebäuden aufgefordert. Den Behörden zufolge war das Feuer dort "nicht zu löschen".

In Ostsee herumschwimmender Buckelwal nun in Flensburger gesichtet

Ein Buckelwal schwimmt weiterhin vor der deutschen Ostseeküste herum. Nach der Sichtung eines Wales vor einigen Tagen in der Kieler Börde tauchte nun vermutlich dasselbe Tier am Freitagmorgen in der Flensburger Börde auf, wie das Umweltministerium von Schleswig-Holstein in Kiel mitteilte. Der Buckelwal schwamm demnach "zunächst in Richtung Innenstadt, kehrte dann aber um".

Geldmangel in Tierheimen: Tierschutzbund kritisiert Bundesregierung

Angesichts des Geldmangels in vielen Tierheimen hat der Deutsche Tierschutzbund eine fehlende Unterstützung der Bundesregierung angeprangert. "Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass Tierheime ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können", sagte Verbandspräsident Thomas Schröder der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). "Immer mehr Tiere brauchen Hilfe, gleichzeitig sind die Kosten für Personal, Energie und tierärztliche Versorgung immens gestiegen."

EU-Lebensmittelaufsicht senkt Grenzwert für Ewigkeitschemikalie TFA deutlich ab

Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa hat den Grenzwert für die tägliche Aufnahme der Ewigkeitschemikalie TFA (Trifluoressigsäure) deutlich abgesenkt. Neue Studien hätten ergeben, dass TFA ein für den Stoffwechsel wichtiges Hormon beeinflusst, erklärte die Behörde mit Sitz in Mailand am Mittwoch. TFA gelangt vor allem über den Pestizideinsatz in Grundwasser, Böden und Ackerpflanzen und auf diesem Weg in den menschlichen Körper.

Textgröße ändern: