The National Times - Artenschutzkonferenz: Guterres ruft zu mehr Investitionen in Umweltschutz auf

Artenschutzkonferenz: Guterres ruft zu mehr Investitionen in Umweltschutz auf


Artenschutzkonferenz: Guterres ruft zu mehr Investitionen in Umweltschutz auf
Artenschutzkonferenz: Guterres ruft zu mehr Investitionen in Umweltschutz auf / Foto: © AFP

Kurz vor dem Ende der UN-Artenschutzkonferenz (COP16) im kolumbianischen Cali hat UN-Generalsekretär António Guterres die Weltgemeinschaft zu größeren Anstrengung bei der Finanzierung des Naturschutzes aufgerufen. Es seien "viel mehr" Finanzmittel von Regierungen und dem privaten Sektor nötig, um die beschlossenen UN-Umweltschutzziele bis 2030 zu erreichen, sagte Guterres am Mittwoch (Ortszeit) in Cali. Die Verhandlungen zwischen den staatlichen Vertretern über die Finanzierung der Maßnahmen gelten als festgefahren.

Textgröße ändern:

Die noch bis Freitag stattfindende Konferenz steht unter dem Motto "Peace with Nature" ("Frieden mit der Natur"). Ziel ist die Vereinbarung eines Plans zur Umsetzung der 23 UN-Ziele der COP15 zur Eindämmung von Umweltzerstörung und weltweitem Artensterben bis 2030. So sollen etwa wohlhabende Staaten Entwicklungsländer mit 20 Milliarden US-Dollar (18,4 Milliarden Euro) finanziell unterstützen - 20 Entwicklungsländer kritisierten die Umsetzung zuletzt als mangelhaft.

Guterres erinnerte die Delegierten daran, dass durch die Menschheit bereits drei Viertel der Landflächen der Erde und zwei Drittel der Gewässer beeinträchtigt wurden. "Die Uhr tickt. Das Überleben der biologischen Vielfalt auf unserem Planeten - und unser eigenes Überleben - steht auf dem Spiel", warnte er. Auf der Vorgängerkonferenz in Kanada 2022 verpflichteten sich 196 Länder, 30 Prozent aller Land- und Meeresgebiete bis 2030 unter Schutz zu stellen.

Einem Bericht der Datenbank Protected Planet zufolge stehen aktuell nur 17,6 Prozent der Land- und Binnengewässerflächen sowie 8,4 Prozent der Meeres- und Küstengebiete unter Naturschutz. Das bedeute, dass bis 2030 noch eine Landfläche von der Größe Brasiliens und Australiens zusammen sowie eine Meeresfläche, die größer als der Indische Ozean ist, ausgewiesen werden müssen, um das Ziel zu erreichen, hieß es in dem Bericht.

W.Baxter--TNT

Empfohlen

Wohl keine COP-Teilnahme: US-Regierung schließt Büro für Klimadiplomatie

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat ihr Büro für Klimadiplomatie geschlossen und wird demnach vermutlich nicht an der nächsten UN-Klimakonferenz teilnehmen. Das Außenministerium in Washington bestätigte am Freitag, dass es sein Office of Global Change (Büro für globalen Wandel) geschlossen habe. Dieses hatte die USA bislang bei den UN-Klimaverhandlungen vertreten.

Wenig Wind: Stromproduktion mit Erneuerbaren deutlich gesunken

In Deutschland ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2025 deutlich zurückgegangen. "Insgesamt erzeugten Erneuerbare-Energien-Anlagen von Januar bis März 63,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom - rund 16 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", wie am Donnerstag aus vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervorgeht.

Neue Studie schätzt Population der Schneeleoparden in Nepal auf fast 400

Einer ersten nationalen Studie zu Schneeleoparden zufolge gibt es in Nepal fast 400 Exemplare der vom Aussterben bedrohten scheuen Großkatze. Die Studie sei "ein historischer Schritt für den Schutz der Schneeleoparden in Nepal", sagte Haribhadra Acharya, leitender Ökologe der Abteilung für Nationalparks und Wildtierschutz in dem Himalaya-Staat, der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. "Dank der großartigen Arbeit der Forscher erhalten wir zum ersten Mal authentische Daten", fügte er hinzu.

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Textgröße ändern: