The National Times - EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig

EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig


EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig
EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig / Foto: © AFP/Archiv

Behördliche Verordnungen zur Einrichtung von Natur- oder Landschaftsschutzzonen, mit denen europäische Natura-2000-Gebiete unter Schutz gestellt werden, erfordern keine vorgelagerte strategische Umweltprüfung. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Rechtsstreit um einen Fall aus Deutschland klar. Rechtsakte zur Ausweisung solcher Schutzgebiete gehörten laut EU-Vorgaben nicht zur Gruppe jener Pläne und Programme, bei denen "zwingend eine Umweltprüfung" verlangt werde.

Textgröße ändern:

Das Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Es befasst sich mit einem Streitfall aus Niedersachsen. Dort wurde im Landkreis Osnabrück das Landschaftsschutzgebiet "Bäche im Artland" eingerichtet. Dieser verzichtete beim Erlass der entsprechenden Verordnung allerdings auf eine strategische Umweltprüfung.

Dagegen klagte ein regionaler Dachverband von Umweltschutzorganisationen, der Fall landete beim Lüneburger Oberverwaltungsgericht. Die Richter dort wollten vom EuGH wissen, ob der Verzicht auf eine Umweltprüfung auch dann rechtmäßig ist, wenn in der Verordnung menschliche Aktivitäten wie etwa Fischfang aufgezählt werden, die in dem Schutzgebiet ausnahmsweise trotzdem erlaubt werden. Sogenannte Natura-2000-Gebiete sind ein EU-weites Netzwerk aus Schutzgebieten, das dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen soll.

Eine sogenannte strategische Umweltprüfung ist eine ergänzende Überprüfung von Umweltauswirkungen, die bei naturschutzrelevanten Vorhaben vorab in der Planungsphase vorgenommen wird. Die zuständige Planungsbehörde muss darin die zu erwartenden Umweltauswirkungen in einem Prüfbericht bewerten sowie Alternativplanungen beschreiben. Andere Behörden und Öffentlichkeit müssen daran beteiligt werden und können so ihre Einschätzungen einfließen lassen.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Jagdgesetzes auf den Weg gebracht, um einen möglichen Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Damit solle der "Schutz von Weidetieren" verbessert werden, teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit. "Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit", erklärte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU).

Kabinett berät über erleichterten Abschuss von Wölfen

Die Bundesregierung will den Abschuss von Wölfen erleichtern: Das Bundeskabinett berät am Mittwoch über die Aufnahme des Raubtiers in das Bundesjagdgesetz (ab 10.00 Uhr). Die Bundesländer können damit in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein sogenanntes Bestandsmanagement einführen - und damit die Zahl der Wölfe "managen": Sogenannte Problemwölfe, die Zäune überwinden, dürfen erschossen werden. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) will sich gegen 11.15 Uhr dazu äußern.

Deutsche Süßwarenindustrie stellt dieses Jahr weniger Schoko-Weihnachtsmänner her

Die deutsche Süßwarenindustrie hat in diesem Jahr nach eigenen Angaben weniger Schokoladen-Nikoläuse und -Weihnachtsmänner hergestellt als im Vorjahr. Als Gründe führte der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) am Dienstag "Kostenbelastungen bei wichtigen Rohstoffen wie Kakao und Nüssen, aber auch bei Personal, Energie sowie Bürokratie" an. Hinzu komme die Konsumzurückhaltung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Verbrenner-Aus: Lockerungen in Aussicht

In Brüssel wird das Aus vom Verbrenner-Aus erwartet: Die Kommission will am Nachmittag ihre Vorschläge für Änderungen an den Regeln für den CO2-Ausstoß von Neuwagen ab 2035 vorlegen. Strittig bis zuletzt war, ob auch Autos mit herkömmlichem Verbrennermotor nach diesem Datum noch neu zugelassen werden dürfen - Ausnahmen für Hybrid-Fahrzeuge, Bio-Benzin oder Bauteile aus Europa könnten das möglich machen.

Textgröße ändern: