The National Times - Einsatz von Herbizid Agent Orange im Vietnamkrieg: Klage gegen Bayer abgewiesen

Einsatz von Herbizid Agent Orange im Vietnamkrieg: Klage gegen Bayer abgewiesen


Einsatz von Herbizid Agent Orange im Vietnamkrieg: Klage gegen Bayer abgewiesen
Einsatz von Herbizid Agent Orange im Vietnamkrieg: Klage gegen Bayer abgewiesen / Foto: © AFP/Archiv

Ein französisches Gericht hat eine Klage gegen den Bayer-Konzern und andere Chemieriesen im Zusammenhang mit dem Einsatz des hochgiftigen Entlaubungsmittels Agent Orange im Vietnamkrieg auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Berufungsgericht in Paris erklärte die Klage einer 82-jährigen Französin vietnamesischer Herkunft am Donnerstag für unzulässig und bestätigte damit ein erstes Urteil von 2021. Die Klägerin führt unter anderem ihre unheilbare Krebserkrankung auf Agent Orange zurück.

Textgröße ändern:

Die Pariser Richter folgten der Einschätzung des früheren Urteils, nach dem sich die Chemiekonzerne auf Immunität berufen können, weil sie im Vietnamkrieg "auf Anweisung" der US-Regierung gehandelt hätten. Die französischen Gerichte seien deshalb nicht zuständig für den Fall.

Die Klägerin Tran To Nga war in jungen Jahren mit Agent Orange in Berührung gekommen, als die USA das Entlaubungsmittel im Kampf gegen die nordvietnamesischen Truppen in ihrem Heimatland versprühten. Sie wirft dem heute zu Bayer gehörenden US-Konzern Monsanto und 13 weiteren Chemieproduzenten vor, das giftige Mittel an die US-Armee geliefert zu haben.

Darauf führt die Klägerin unter anderem eine unheilbare Krebserkrankung und den frühen Tod einer Tochter wegen einer Fehlbildung am Herzen zurück. Auch ihre zwei weiteren Töchter und mehrere Enkelkinder leiden nach Angaben des Kollektivs Vietnam Dioxin unter "schweren Erkrankungen". Die Organisation geht von "mehr als drei Millionen Opfern" des giftigen Mittels aus.

Bislang haben die Konzerne ausschließlich Veteranen des Vietnamkrieges Entschädigungen gezahlt. Tran To Nga will nun vor dem höchsten Gericht in Frankreich erneut in Berufung gehen. "Der Kampf unserer Mandantin endet nicht mit dieser Entscheidung", teilten ihre Anwälte William Boudon und Bertrand Repolt nach dem Urteil am Donnerstag mit.

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Entscheidung über Lockerung der CO2-Grenzwerte für Autos bereits am Donnerstag

Die Entscheidung über eine Lockerung der CO2-Grenzwerte für Autos soll im Europaparlament bereits am Donnerstag fallen. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Straßburg für ein Eilverfahren für den Vorschlag, der Autobauern mehr Zeit für die Einhaltung der europäischen CO2-Grenzwerte verschafffen soll. Weitere Beratungen in den Parlamentsausschüssen fallen damit weg, so dass für Donnerstag ein Votum angesetzt werden kann.

Naturschützer rufen ab Freitag erneut zu Zählung von Gartenvögeln auf

Der Naturschutzbund Nabu ruft ab Freitag Tierfreundinnen und -freunde wieder zur Vogelzählaktion "Stunde der Gartenvögel" auf. Dieses Jahr findet der Aktionstag zum 21. Mal statt, wie der Nabu am Dienstag in Berlin mitteilte. Ziel ist es, den Wildvogelbestand in Gärten, Parks und auf Balkonen besser zu erfassen.

Ungebetene Dauergäste: Fast 2000 invasive Arten in Deutschland heimisch

In Deutschland gibt es fast 2000 sogenannte invasive Arten. Die meisten dieser ursprünglich nicht in Deutschland heimischen Arten sind Pflanzen und Insekten, wie die Senckenberg-Gesellschaft für Naturforschung in Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Besonders häufig wurden die Tiere und Pflanzen aus benachbarten europäischen Ländern sowie Asien und Nordamerika eingeführt. Der Studie zufolge sind bei fast 98 Prozent der invasiven Arten die Auswirkungen auf heimische Ökosysteme und die Wirtschaft noch unbekannt.

EU-Parlament stimmt über Schutzstatus des Wolfs und CO2-Grenzwerte für Autos ab

Das EU-Parlament stimmt voraussichtlich in dieser Woche über eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs sowie eine Lockerung der CO2-Vorgaben für Autohersteller ab. Am Dienstag (ab 12.00 Uhr) entscheiden die Abgeordneten bei ihrer Plenarsitzung in Straßburg zunächst darüber, ob in beiden Fällen jeweils im Dringlichkeitsverfahren entschieden werden soll. Am Donnerstag würden dann gegebenenfalls die Abstimmungen in der Sache folgen.

Textgröße ändern: