The National Times - Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen

Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen


Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen
Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen / Foto: © AFP/Archiv

Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern dafür verlangen, dass sie die Demonstranten von der Straße löst und wegträgt. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einem am Dienstag verkündeten Beschluss in einem Eilverfahren. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Klimaaktivisten statt. (VG 1 L 363/23)

Textgröße ändern:

Der Mann hatte sich im Juni 2022 zusammen mit anderen Aktivisten auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Weil er der Aufforderung zum Verlassen der Fahrbahn nicht nachkam, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Straße.

Im April diesen Jahres erhielt der Demonstrant einen Gebührenbescheid über 241,00 Euro. Die Polizeibehörde stützte sich dabei auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen. Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Klimaklebers erheblich behindert worden, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe.

Nachdem der Demonstrant erfolglos Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte, erhob er dagegen Klage. Darüber wurde noch nicht entschieden. Sein Eilantrag gegen den sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte nun jedoch Erfolg.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen die Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung nach den entsprechenden Gesetzesregelungen nicht vor. Bei der polizeilichen Maßnahme habe es sich weder um eine sogenannte Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt.

Eine Ersatzvornahme ist ein Instrument für den Fall, dass Handlungen trotz bestehender Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Dann kann die Vollstreckungsbehörde diese selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

Auch habe die Maßnahme nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen. Die Polizei muss dem Demonstranten daher die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Waldbrände in Frankreich und Spanien zwingen Zehntausende zur Flucht

Die Waldbrände in Frankreich und Spanien haben am Freitag immer größere Gebiete erfasst und Zehntausende Menschen zur Flucht gezwungen. Nach Angaben von Innenminister Laurent Nuñez wurden im Südwesten Frankreichs seit Mittwoch rund 110.000 Menschen evakuiert, insbesondere in der Region um Bordeaux spitzte sich die Lage dramatisch zu. In Spanien wurden laut Innenministerium alleine im Raum Madrid 63.000 Menschen zur Evakuierung oder zum Verbleib in Gebäuden aufgefordert. Den Behörden zufolge war das Feuer dort "nicht zu löschen".

In Ostsee herumschwimmender Buckelwal nun in Flensburger gesichtet

Ein Buckelwal schwimmt weiterhin vor der deutschen Ostseeküste herum. Nach der Sichtung eines Wales vor einigen Tagen in der Kieler Börde tauchte nun vermutlich dasselbe Tier am Freitagmorgen in der Flensburger Börde auf, wie das Umweltministerium von Schleswig-Holstein in Kiel mitteilte. Der Buckelwal schwamm demnach "zunächst in Richtung Innenstadt, kehrte dann aber um".

Geldmangel in Tierheimen: Tierschutzbund kritisiert Bundesregierung

Angesichts des Geldmangels in vielen Tierheimen hat der Deutsche Tierschutzbund eine fehlende Unterstützung der Bundesregierung angeprangert. "Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass Tierheime ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können", sagte Verbandspräsident Thomas Schröder der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). "Immer mehr Tiere brauchen Hilfe, gleichzeitig sind die Kosten für Personal, Energie und tierärztliche Versorgung immens gestiegen."

EU-Lebensmittelaufsicht senkt Grenzwert für Ewigkeitschemikalie TFA deutlich ab

Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa hat den Grenzwert für die tägliche Aufnahme der Ewigkeitschemikalie TFA (Trifluoressigsäure) deutlich abgesenkt. Neue Studien hätten ergeben, dass TFA ein für den Stoffwechsel wichtiges Hormon beeinflusst, erklärte die Behörde mit Sitz in Mailand am Mittwoch. TFA gelangt vor allem über den Pestizideinsatz in Grundwasser, Böden und Ackerpflanzen und auf diesem Weg in den menschlichen Körper.

Textgröße ändern: