The National Times - Thunberg sagt Auftritt bei Literaturfestival wegen Kritik an Sponsor ab

Thunberg sagt Auftritt bei Literaturfestival wegen Kritik an Sponsor ab


Thunberg sagt Auftritt bei Literaturfestival wegen Kritik an Sponsor ab
Thunberg sagt Auftritt bei Literaturfestival wegen Kritik an Sponsor ab / Foto: © AFP/Archiv

Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg hat ihre Teilnahme an einem großen Literaturfestival im schottischen Edinburgh wegen Kritik an einem Sponsor abgesagt. In einer am Freitag auf der Internetseite des Edinburgh International Book Festivals veröffentlichten Stellungnahme begründete die 20-Jährige ihre Entscheidung damit, dass die als Sponsor auftretende Investmentgesellschaft Baillie Gifford "stark" in fossile Energien investiere. Es handele sich um einen Fall sogenannten Greenwashings.

Textgröße ändern:

"Greenwashing-Bemühungen der fossilen Industrie, darunter die Unterstützung von Kulturveranstaltungen, sollen dieser die gesellschaftliche Unterstützung sichern, die sie braucht, um ihre Geschäfte fortzusetzen", erklärte Thunberg. "Ich kann und möchte nicht mit Veranstaltungen in Verbindung gebracht werden, die diese Art des Sponsoring akzeptieren."

Festivaldirektor Nick Barley verteidigte seinerseits die Kooperation mit Baillie Gifford, das Festival lasse sich ohne Sponsoren nicht organisieren. Zugleich betonte er, Thunbergs Entscheidung zu respektieren.

Das Unternehmen Baillie Gifford wies die Vorwürfe der Schwedin zurück und erklärte, lediglich zwei Prozent der von ihm verwalteten Kundengelder seien in Firmen mit gewissen Geschäftstätigkeiten im Bereich fossiler Energien investiert. Es sei in diesem Bereich kein nennenswerter Finanzinvestor.

Thunberg sollte auf dem Festival eine Rede vor rund 3000 Menschen halten, die Veranstaltung war in weniger als 24 Stunden ausverkauft. Das Edinburgh International Book Festival wird seit 1983 ausgerichtet und bringt nach Angaben der Organisatoren Schriftsteller und Intellektuelle zum Austausch über politische, gesellschaftliche und kulturelle Themen der Zeit zusammen.

Als Greenwashing werden allgemein Versuche von Konzernen und Organisationen bezeichnet, sich öffentlich als nachhaltig oder klimafreudlich darzustellen, obwohl sie dies tatsächlich nicht sind. Klare Kriterien gibt es aber nicht.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Wohl keine COP-Teilnahme: US-Regierung schließt Büro für Klimadiplomatie

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat ihr Büro für Klimadiplomatie geschlossen und wird demnach vermutlich nicht an der nächsten UN-Klimakonferenz teilnehmen. Das Außenministerium in Washington bestätigte am Freitag, dass es sein Office of Global Change (Büro für globalen Wandel) geschlossen habe. Dieses hatte die USA bislang bei den UN-Klimaverhandlungen vertreten.

Wenig Wind: Stromproduktion mit Erneuerbaren deutlich gesunken

In Deutschland ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2025 deutlich zurückgegangen. "Insgesamt erzeugten Erneuerbare-Energien-Anlagen von Januar bis März 63,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom - rund 16 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", wie am Donnerstag aus vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervorgeht.

Neue Studie schätzt Population der Schneeleoparden in Nepal auf fast 400

Einer ersten nationalen Studie zu Schneeleoparden zufolge gibt es in Nepal fast 400 Exemplare der vom Aussterben bedrohten scheuen Großkatze. Die Studie sei "ein historischer Schritt für den Schutz der Schneeleoparden in Nepal", sagte Haribhadra Acharya, leitender Ökologe der Abteilung für Nationalparks und Wildtierschutz in dem Himalaya-Staat, der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. "Dank der großartigen Arbeit der Forscher erhalten wir zum ersten Mal authentische Daten", fügte er hinzu.

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Textgröße ändern: