The National Times - Urteil: Präventives Klebeverbot gegen Aktivistin ist zu unbestimmt

Urteil: Präventives Klebeverbot gegen Aktivistin ist zu unbestimmt


Urteil: Präventives Klebeverbot gegen Aktivistin ist zu unbestimmt
Urteil: Präventives Klebeverbot gegen Aktivistin ist zu unbestimmt / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss der Vorinstanz bestätigt, wonach ein präventives Klebeverbot gegen Klimaaktivisten zu unbestimmt sei. Wie das OVG am Dienstag mitteilte, hatte eine Beschwerde der Berliner Polizei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Hauptstadt keinen Erfolg.

Textgröße ändern:

Die Polizei hatte einer Klimaaktivistin untersagt, sich bis Juni auf den "Fahrbahnen und Sonderwegen zwischen den Bordsteinen der Straßen des übergeordneten Straßennetzes" der Stadt festzukleben, anzuketten oder einzubetonieren. Für den Fall, dass die Aktivistin sich nicht daran halten sollte, drohte die Behörde ein Zwangsgeld von 2000 Euro an.

Diese wehrte sich gegen das Klebeverbot mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht - mit Erfolg. Das Verbot sei zu unbestimmt, erklärte das Gericht vor zwei Wochen. Die Frau könne dem Bescheid nicht genau entnehmen, was von ihr verlangt werde. Denn aus der stark verkleinerten Anlage gehe nicht hervor, welche Straßen davon erfasst seien.

Die Polizei legte gegen den Beschluss Beschwerde beim OVG ein, blieb damit jedoch erfolglos. Es sei weiterhin nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen des benannten "übergeordneten Straßennetzes" konkret von dem Verbot betroffen seien, begründete das Gericht seine Entscheidung. Weder von der Aktivistin noch von Vollstreckungsorganen könne verlangt werden, "selbst erst die Bestimmtheit der Verbotsverfügung durch Heranziehung weiterer Hilfsmittel herzustellen". Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Wohl keine COP-Teilnahme: US-Regierung schließt Büro für Klimadiplomatie

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat ihr Büro für Klimadiplomatie geschlossen und wird demnach vermutlich nicht an der nächsten UN-Klimakonferenz teilnehmen. Das Außenministerium in Washington bestätigte am Freitag, dass es sein Office of Global Change (Büro für globalen Wandel) geschlossen habe. Dieses hatte die USA bislang bei den UN-Klimaverhandlungen vertreten.

Wenig Wind: Stromproduktion mit Erneuerbaren deutlich gesunken

In Deutschland ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2025 deutlich zurückgegangen. "Insgesamt erzeugten Erneuerbare-Energien-Anlagen von Januar bis März 63,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom - rund 16 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", wie am Donnerstag aus vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervorgeht.

Neue Studie schätzt Population der Schneeleoparden in Nepal auf fast 400

Einer ersten nationalen Studie zu Schneeleoparden zufolge gibt es in Nepal fast 400 Exemplare der vom Aussterben bedrohten scheuen Großkatze. Die Studie sei "ein historischer Schritt für den Schutz der Schneeleoparden in Nepal", sagte Haribhadra Acharya, leitender Ökologe der Abteilung für Nationalparks und Wildtierschutz in dem Himalaya-Staat, der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. "Dank der großartigen Arbeit der Forscher erhalten wir zum ersten Mal authentische Daten", fügte er hinzu.

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Textgröße ändern: