The National Times - Volkswagen muss italienische Abgas-Geldbuße wohl nicht bezahlen

Volkswagen muss italienische Abgas-Geldbuße wohl nicht bezahlen


Volkswagen muss italienische Abgas-Geldbuße wohl nicht bezahlen
Volkswagen muss italienische Abgas-Geldbuße wohl nicht bezahlen / Foto: © AFP/Archiv

Volkswagen muss eine wegen des Dieselabgasskandals in Italien verhängte Geldbuße voraussichtlich nicht bezahlen. Nach einem am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten steht dem das Verbot der Doppelbestrafung entgegen, weil VW bereits in Deutschland ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro bezahlt hat. (Az: C‑27/22)

Textgröße ändern:

Volkswagen hat weltweit 10,7 Millionen Dieselfahrzeuge mit abgasmanipuliertem Motor verkauft, 700.000 davon in Italien. Die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hatte daher 2016 gegen Volkswagen eine Geldbuße in Höhe von fünf Millionen Euro verhängt.

VW habe die Schadstoffmessungen manipuliert, um so die Typengenehmigung für diese Fahrzeuge zu erhalten. Zudem habe VW in seiner Werbung trotz der Manipulationen behauptet, dass die Autos den umweltrechtlichen Vorschriften entsprechen. Beides verstoße gegen das italienische Verbrauchergesetzbuch, lautete die Argumentation.

VW sieht darin eine unzulässige Doppelbestrafung. Denn die Staatsanwaltschaft Braunschweig habe 2018 wegen der Abgasmanipulationen ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt. Dies sei bereits rechtskräftig und bezahlt. Dabei habe sich dieses Bußgeld auf das weltweite Inverkehrbringen der abgasmanipulierten Autos bezogen – und damit auch auf Italien.

Das oberste Verwaltungsgericht Italiens, der Staatsrat in Rom, legte den Streit dem EuGH vor. Dort folgte nun ein richterlicher Rechtsgutachter, Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, den Argumenten von Volkswagen.

Das Braunschweiger Bußgeld und auch die Wettbewerbsbuße in Italien seien letztlich beide "strafrechtlicher Natur". Daher greife hier der Grundsatz, dass niemand wegen derselben Tat zweimal bestraft werden darf. Da hier das deutsche Bußgeld bereits rechtskräftig und bezahlt sei, stehe es dem Bußgeld Italiens entgegen.

Das abschließende Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Dabei ist der EuGH nicht an diese Einschätzung gebunden, er folgt den Generalanwälten aber in den meisten Fällen.

Lewis--TNT

Empfohlen

Wohl keine COP-Teilnahme: US-Regierung schließt Büro für Klimadiplomatie

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat ihr Büro für Klimadiplomatie geschlossen und wird demnach vermutlich nicht an der nächsten UN-Klimakonferenz teilnehmen. Das Außenministerium in Washington bestätigte am Freitag, dass es sein Office of Global Change (Büro für globalen Wandel) geschlossen habe. Dieses hatte die USA bislang bei den UN-Klimaverhandlungen vertreten.

Wenig Wind: Stromproduktion mit Erneuerbaren deutlich gesunken

In Deutschland ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2025 deutlich zurückgegangen. "Insgesamt erzeugten Erneuerbare-Energien-Anlagen von Januar bis März 63,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom - rund 16 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum", wie am Donnerstag aus vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervorgeht.

Neue Studie schätzt Population der Schneeleoparden in Nepal auf fast 400

Einer ersten nationalen Studie zu Schneeleoparden zufolge gibt es in Nepal fast 400 Exemplare der vom Aussterben bedrohten scheuen Großkatze. Die Studie sei "ein historischer Schritt für den Schutz der Schneeleoparden in Nepal", sagte Haribhadra Acharya, leitender Ökologe der Abteilung für Nationalparks und Wildtierschutz in dem Himalaya-Staat, der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. "Dank der großartigen Arbeit der Forscher erhalten wir zum ersten Mal authentische Daten", fügte er hinzu.

Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig

Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).

Textgröße ändern: