The National Times - EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten

EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten


EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten
EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten / Foto: © AFP/Archiv

Saatgut für das Freiland darf nicht mit sogenannten Neonikotinoiden behandelt werden. Die Mitgliedsstaaten müssten das Verbot beachten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Neonikotinoide schwächen Bienen und Hummeln, weshalb ihre Verwendung in der EU stark eingeschränkt wurde. (Az. C-162/21)

Textgröße ändern:

Seit 2018 dürfen sie nur noch in geschlossenen Gewächshäusern verwendet werden. Mit Neonikotinoiden behandeltes Saatgut darf nicht im Freien ausgesät werden. Die Zulassung der Wirkstoffe aus der Familie der Neonikotinoide, um die es im konkreten Fall ging, war außerdem Ende Januar beziehungsweise Ende April 2019 abgelaufen. Sie sind seitdem in der EU verboten.

Dieser Fall spielt in Belgien: Im Oktober und Dezember 2018 erlaubte das Land vorübergehend den Verkauf für die Behandlung von Saatgut für Zuckerrüben und den Verkauf von solcherart behandeltem Saatgut für Karotten und verschiedene Salaten. EU-Staaten können Notfallzulassungen erteilen, wenn es konkrete Gefahren für die Pflanzkulturen gibt. Dies passiert nicht nur in Belgien, sondern auch in anderen Ländern wie etwa Deutschland und Österreich.

Zwei Umweltschutzverbände und ein Imker zogen Anfang 2019 gegen die Notzulassung in Belgien vor Gericht. Sie argumentierten, dass die Pestizide bereits vor der Aussaat vorbeugend auf das Saatgut aufgetragen würden. Die Landwirte kauften es also, ohne dass ein tatsächliches Auftreten von Schädlingen bestätigt sei.

Das belgische Gericht fragte den EuGH, ob ein EU-Mitgliedsstaat Verkauf und Verwendung von solcherart behandeltem Saatgut für das Freiland erlauben dürfe, wenn eine europäische Durchführungsverordnung dies ausdrücklich verbiete. Dies verneinte der EuGH nun.

Am Donnerstag entschied er außerdem über Einschränkungen beim Verkauf von bestimmten, grundsätzlich zugelassenen Schädlingsbekämpfungsmitteln in Frankreich. Dort sind unter anderem Rabatte verboten. Das sei EU-rechtlich möglich, urteilte der EuGH - wenn diese Einschränkungen dem Schutz von Gesundheit und Umwelt dienten sowie geeignet seien, diese Schutzziele zu erreichen und nicht weiter gingen als nötig.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Waldbrände in Frankreich und Spanien zwingen Zehntausende zur Flucht

Die Waldbrände in Frankreich und Spanien haben am Freitag immer größere Gebiete erfasst und Zehntausende Menschen zur Flucht gezwungen. Nach Angaben von Innenminister Laurent Nuñez wurden im Südwesten Frankreichs seit Mittwoch rund 110.000 Menschen evakuiert, insbesondere in der Region um Bordeaux spitzte sich die Lage dramatisch zu. In Spanien wurden laut Innenministerium alleine im Raum Madrid 63.000 Menschen zur Evakuierung oder zum Verbleib in Gebäuden aufgefordert. Den Behörden zufolge war das Feuer dort "nicht zu löschen".

In Ostsee herumschwimmender Buckelwal nun in Flensburger gesichtet

Ein Buckelwal schwimmt weiterhin vor der deutschen Ostseeküste herum. Nach der Sichtung eines Wales vor einigen Tagen in der Kieler Börde tauchte nun vermutlich dasselbe Tier am Freitagmorgen in der Flensburger Börde auf, wie das Umweltministerium von Schleswig-Holstein in Kiel mitteilte. Der Buckelwal schwamm demnach "zunächst in Richtung Innenstadt, kehrte dann aber um".

Geldmangel in Tierheimen: Tierschutzbund kritisiert Bundesregierung

Angesichts des Geldmangels in vielen Tierheimen hat der Deutsche Tierschutzbund eine fehlende Unterstützung der Bundesregierung angeprangert. "Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass Tierheime ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können", sagte Verbandspräsident Thomas Schröder der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). "Immer mehr Tiere brauchen Hilfe, gleichzeitig sind die Kosten für Personal, Energie und tierärztliche Versorgung immens gestiegen."

EU-Lebensmittelaufsicht senkt Grenzwert für Ewigkeitschemikalie TFA deutlich ab

Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa hat den Grenzwert für die tägliche Aufnahme der Ewigkeitschemikalie TFA (Trifluoressigsäure) deutlich abgesenkt. Neue Studien hätten ergeben, dass TFA ein für den Stoffwechsel wichtiges Hormon beeinflusst, erklärte die Behörde mit Sitz in Mailand am Mittwoch. TFA gelangt vor allem über den Pestizideinsatz in Grundwasser, Böden und Ackerpflanzen und auf diesem Weg in den menschlichen Körper.

Textgröße ändern: