The National Times - Einigung in der "Ampel" auf Stufenmodell zu Aufteilung von CO2-Kosten

Einigung in der "Ampel" auf Stufenmodell zu Aufteilung von CO2-Kosten


Einigung in der "Ampel" auf Stufenmodell zu Aufteilung von CO2-Kosten
Einigung in der "Ampel" auf Stufenmodell zu Aufteilung von CO2-Kosten

Bei der geplanten Aufteilung der CO2-Kosten fürs Heizen zwischen Mietern und Vermietern hat sich die Ampel-Regierung AFP-Informationen zufolge auf Eckpunkte geeinigt. Geplant ist ein Stufenmodell mit sieben Stufen - die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter ist dabei abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Je weniger CO2 es ausstößt, desto höher ist der Anteil der Mieter.

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Die Zeitungen der Funke Mediengruppe hatten zuerst über den Plan berichtet. Nach AFP-Informationen vom Dienstag wird der CO2-Ausstoß in dem Stufenmodell mit Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr angegeben. Beträgt dieser Ausstoß weniger als fünf Kilogramm (niedrigste Stufe), müssen die Mieterinnen und Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. Beträgt der Ausstoß mehr als 45 Kilogramm, etwa bei schlecht gedämmten und schlecht sanierten Gebäuden, müssen sie nur zehn Prozent der CO2-Kosten tragen.

Das Stufenmodell gilt für Wohngebäude. Für Nicht-Wohngebäude wie Büros oder Einkaufszentren gibt es noch keine Einigung, wie AFP erfuhr. Hier ist offenbar die Datenlage nicht so vollständig wie bei Wohngebäuden.

Seit Anfang 2021 wird auch im Gebäudebereich ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger anfallen. Dadurch soll der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver werden.

In der vergangenen Legislaturperiode war eine Verteilung der höheren Kosten zwischen Mietern und Vermietern am Veto der Unionsfraktion gescheitert. Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP beschlossen in ihrem Koalitionsvertrag, dass eine "faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits" erreicht werden solle.

Dafür soll zum 1. Juni 2022 das Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführt werden. "Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin beziehungsweise Mieter geteilt", heißt es im Koalitionsvertrag. Den AFP-Informationen zufolge soll der Referentenentwurf zum Stufenmodell am 16. März ins Kabinett.

T.F.Russell--TNT

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