The National Times - In Dortmunder Stadiondach geklettert: Polizeikosten auf 7000 Euro verringert

In Dortmunder Stadiondach geklettert: Polizeikosten auf 7000 Euro verringert


In Dortmunder Stadiondach geklettert: Polizeikosten auf 7000 Euro verringert
In Dortmunder Stadiondach geklettert: Polizeikosten auf 7000 Euro verringert / Foto: © AFP/Archiv

Nach einer waghalsigen Kletteraktion ins Dortmunder Stadiondach bei der Fußball-Europameisterschaft vor zwei Jahren ist der Streit um die Übernahme der Kosten des Polizeieinsatzes beigelegt. Statt der von der Polizei ursprünglich geforderten 12.000 Euro soll der Kletterer aus Osnabrück nun 7000 Euro zahlen, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mitteilte. Darauf einigten sich der Mann und die Dortmunder Polizei in einem sogenannten Mediationsverfahren.

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Im Gegenzug erklärte sich der Mann laut Gerichtsangaben bereit, in ganz Nordrhein-Westfalen keine Gebäude mehr unerlaubt oder zu unerlaubten Zeiten zu betreten. Hält er sich nicht daran, müsse er den Rest der ursprünglichen Forderung zahlen.

Der Vorfall ereignete sich am 29. Juni 2024 vor dem Achtelfinalspiel zwischen Deutschland gegen Dänemark bei der Fußball-EM der Männer. Der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige war vor Beginn der Partie in die Dachkonstruktion des Dortmunder Stadtions geklettert. Er gab später an, er habe Fotos machen wollen.

Als er am späten Abend mit seinem Rucksack unter dem Dach entdeckt wurde, begann ein riesiger Polizeieinsatz, an dem auch Spezialkräfte und ein Hubschrauber beteiligt waren, der das Dach ausleuchtete. Der 21-Jährige folgte schließlich den Anweisungen der Polizei, kletterte wieder herab und wurde festgenommen. Der Rucksack wurde auf Sprengstoff untersucht. Es war aber nur eine Kameraausrüstung darin.

Insgesamt 108 Polizeikräfte waren an dem Einsatz beteiligt. Die Kosten für ihren Einsatz stellte die Dortmunder Polizei dem Mann schließlich in Rechnung und forderte mehr als 12.000 Euro.

Der Kletterer hielt sich nach Gerichtsangaben jedoch nicht für alle entstandenen Kosten verantwortlich und klagte gegen den Bescheid. Statt das Verfahren vor Gericht fortzusetzen, einigten sich beide Seiten auf das Mediationsverfahren. Das ruhende Klageverfahren erklärten die Beteiligten nun für erledigt.

Der Mann habe sein Verhalten im Nachhinein als Dummheit bezeichnet, hieß es weiter. Er habe zudem sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass sein Handeln einen solchen Einsatz und bei den Stadionbesuchern Angst ausgelöst habe.

F.Hughes--TNT

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