The National Times - Verfahren in "Sommermärchen-Affäre" ab 4. März 2024

Verfahren in "Sommermärchen-Affäre" ab 4. März 2024


Verfahren in "Sommermärchen-Affäre" ab 4. März 2024
Verfahren in "Sommermärchen-Affäre" ab 4. März 2024 / Foto: © IMAGO/brennweiteffm/SID

Die "Sommermärchen-Affäre" geht Anfang des kommenden Jahres in die nächste Runde: Am 4. März 2024 beginnt das Verfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach (72) und Theo Zwanziger (78) sowie den langjährigen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (81) vor dem Landgericht Frankfurt/Main. Das bestätigte die Behörde am Mittwoch auf SID-Anfrage.

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Zunächst hatte die Sport Bild berichtet, dass die Vorsitzende der zuständigen Kammer entsprechende Ladungen für März an alle Verfahrensbeteiligten versendet habe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor". Niersbach, Zwanziger und Schmidt wiesen die Vorwürfe immer wieder zurück.

Das Verfahren wird fortgesetzt, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt im Mai den Einstellungsbeschluss des Landgerichts vom 27. Oktober 2022 aufgehoben hatte. Das Landgericht hatte das Verfahren mit Blick auf das "Doppelbestrafungsverbot" eingestellt. Zuvor war gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt ein Strafverfahren in der Schweiz aufgrund der Verjährung eingestellt worden.

Die Ermittlungen zu den Geldflüssen in der "Sommermärchen-Affäre" rund um die WM 2006 in Deutschland ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. Konkret geht es um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über die FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen wurden. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von OK-Chef Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.

R.Evans--TNT

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