The National Times - Leistungskürzungen für Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig

Leistungskürzungen für Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig


Leistungskürzungen für Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig
Leistungskürzungen für Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig / Foto: © AFP/Archiv

Die pauschale Kürzung der Leistungen für alleinstehende Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Gesetzgeber könne nicht einfach davon ausgehen, dass diese Menschen weniger Geld bräuchten, als wenn sie allein lebten, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Seit September 2019 hatten die Betroffenen zehn Prozent weniger existenzsichernde Leistungen als alleinstehende Asylbewerber in einer eigenen Wohnung bekommen - derzeit 330 statt 367 Euro, ebenso viel wie Menschen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft. (Az. 1 BvL 3/21)

Textgröße ändern:

Vor dem Sozialgericht in Düsseldorf klagte ein Mann aus Sri Lanka, der in Nordrhein-Westfalen in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt. Er argumentierte, dass er mit den übrigen Bewohnern nicht gemeinsam koche oder wirtschafte und darum kein Geld spare. Das Sozialgericht hielt die Regelung selbst für verfassungswidrig. Deswegen setzte es das Verfahren aus und holte die Meinung des Bundesverfassungsgerichts ein.

Dieses erklärte nun, es sei nicht erkennbar, dass in Sammelunterkünften tatsächlich regelmäßig dadurch gespart werden könne, dass die Bewohner gemeinsam wirtschafteten. Leistungsbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind, müssen darum rückwirkend ab September 2019 neu berechnet werden.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Lula verbietet Online-Wettplattformen neun Tage vor Präsidentenwahl

Neun Tage vor der Präsidentenwahl in Brasilien hat Staatschef Luiz Inácio Lula da Silva Online-Wettplattformen verboten. Der linksgerichtete Lula erließ am Freitag eine entsprechende vorläufige Maßnahme, die sofort in Kraft trat, aber noch vom Parlament gebilligt werden muss. Ab dem 6. Oktober soll es nach Regierungsangaben in Brasilien weder legale Wett-Websites oder -Apps noch Sponsoring durch Sportwettenanbieter geben.

Papst Leo XIV. feiert am Samstag riesige Messe in Paris

Am zweiten Tag seines Frankreich-Besuchs will Papst Leo XIV. am Samstag eine riesige Messe auf der Place de la Concorde in Paris feiern (15.00 Uhr). Die erwarteten 600.000 Teilnehmer werden sich von dem Platz über die gesamte Länge des Prachtboulevards Champs-Elysées und über den Triumphbogen hinaus verteilen. Dort wo der Altar unter einem Zelt aufgebaut ist, nimmt üblicherweise der französische Präsident die Militärparade am Nationalfeiertag ab.

Wadephul hält Rede bei UN-Generaldebatte in New York

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hält am Samstag eine Rede bei der UN-Generaldebatte in New York. Wadephul tritt nach Angaben des Auswärtigen Amts in der ersten Tageshälfte vor die Delegierten in New York. Der Außenminister vertritt wie schon im Vorjahr Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Merz steht wegen des schlechten Abschneidens seiner Partei bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin innenpolitisch unter großem Druck und war deshalb nicht nach New York gereist.

Entscheidung über deutschen Olympiabewerber - München oder Köln mit Rhein und Ruhr

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) entscheidet am Samstag (09.00 Uhr) über den deutschen Bewerber für die Austragung der Olympischen Sommerspiele und Paralympischen Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verkündet zusammen mit DOSB-Präsident Thomas Weikert, ob München oder die Region Köln/Rhein/Ruhr in Nordrhein-Westfalen zum Zug kommen. Ursprünglich bewarben sich vier Kandidaten um die Austragung.

Textgröße ändern: